Wohnungspolitische Informationen 10/2019 - page 4

ENERGIE
AUS DEN VERBÄNDEN
Hessische Landesregierung plant vorzeitige Verlängerung der Mietpreisbremse
Frankfurt am Main – Ende Juni 2019 endet die Befristung der Mietenbegrenzungsverordnung in Hessen. Die im Jahr 2015
erlassene Verordnung galt bisher in 16 Städten und Gemeinden. Die schwarz-grüne Landesregierung will die Mietpreis-
bremse nun vorzeitig verlängern und den Geltungsbereich von 16 auf 28 Kommunen ausdehnen. Am 25. Februar 2019
wurde dazu das ministerielle Anhörungsverfahren zur Mietpreisbremse in Hessen beendet.
„In vielen hessischen Kommunen und
gerade in Ballungszentren herrscht seit
Jahren ein angespannter Wohnungsmarkt.
Steigende Mieten sind die Folge. Die Poli-
tik ist hier gefragt, tragfähige Lösungen zu
entwickeln. Wir sehen es jedoch kritisch,
dass dabei vermehrt auf regulatorische
Mittel gesetzt wird, anstatt die Ursache
des Problems zu lösen. Die geplante Aus-
dehnung der Mietpreisbremse ist hierfür
ein Beispiel", erklärte Axel Tausendpfund,
Vorstand des Verbandes der Südwest-
deutschen Wohnungswirtschaft (VdW
südwest). Der VdW lehnt die Mietpreis-
bremse insgesamt ab, da sie nicht geeig-
net ist, die Probleme auf den Wohnungs-
märkten zu lösen.
In Hessen fehlen bis 2040 über 500.000
Wohnungen. Aus Sicht des VdW südwest
ist die Schaffung eines größeren Marktan-
gebots durch die Ausweisung von Bauland
und eine verstärkte Neubautätigkeit der
einzige Weg, dem steigenden Mietpreisni-
veau nachhaltig entgegenzuwirken.
„Im Koalitionsvertrag sind dafür einige
gute Ansätze vorhanden, die es nun gilt,
in Zusammenarbeit mit der Wohnungs-
wirtschaft umzusetzen. Denn eine aus-
reichende Zahl von Wohnungen ist der
beste Mieterschutz“, so VdW-Vorstand
Axel Tausendpfund.
(berg/koch)
Verbände fordern Streichung des Solar-Deckels
Berlin – Insgesamt 16 Verbände – vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) über den Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND), den Deutschen Mieterbund, den Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW bis hin zum WWF
Deutschland – haben in einem gemeinsamen Appell die Streichung des sogenannten Solar-Deckels gefordert. Die unter-
zeichnenden Dach- und Bundesverbände vertreten die Interessen von mehreren 100.000 Unternehmen und über 10 Milli-
onen Bürgerinnen und Bürgern.
Mit dem baldigen Erreichen des Solarde-
ckels in Höhe von 52 Gigawatt droht das
weitgehende Aus für die klimafreundliche
dezentrale Stromversorgung von Wohn-
und Gewerbequartieren. Die im Erneuer-
bare-Energien-Gesetz (EEG) verankerte För-
dergrenze für Photovoltaik-Dachanlagen
wird voraussichtlich bereits 2020 erreicht.
Die Preise neuer Solarstromanlagen wie
auch deren Fördersätze sinken von Monat
zu Monat, so dass die EEG-Marktprämie im
Verlauf der 2020er Jahre überflüssig wer-
den dürfte und neue Photovoltaiksysteme
bereits absehbar unter fairen marktwirt-
schaftlichen Rahmenbedingungen förder-
frei errichtet werden können.
Ein abruptes Ende der Unterstützung
hätte jedoch gravierende Konsequenzen
für die Akzeptanz der Energiewende und
die Solarbranche. Um die Akzeptanz der
Energiewende zu sichern, müssen mög-
lichst viele Bürger und Unternehmer an den
Vorteilen der Energiewende beteiligt wer-
den. Die mit ihr verbundenen Kosten sind
gerechter zu verteilen. Die Verbände appel-
lieren aus guten Gründen für eine sofortige
Streichung des 52-Gigawatt-Deckels:
(schi)
1. Photovoltaik-Dachanlagen sind eine tragende Säule des EE-Ausbaus
Die Zielsetzung der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromsektor bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen, ist
ohne nennenswerte Beiträge der Photovoltaik auf Gebäuden nicht erreichbar. Ohne Marktprämien würden sich neue Photovol-
taik -Anlagen meist nicht mehr rechnen.
2. Photovoltaik-Dachanlagen reduzieren Flächenbedarf und Versiegelung
Solar-Dachanlagen ermöglichen eine Mehrfachnutzung der Gebäudehülle. Durch ihre Verbrauchsnähe und ihre geringe Flächeni-
nanspruchnahme weisen sie kaum Konfliktpotenzial auf.
3. Photovoltaik-Dachanlagen sind Akzeptanzträger der dezentralen Energiewende
Photovoltaik -Dachanlagen ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern zum Beispiel dank Energiegenossenschaften sowie dem Mit-
telstand eine unmittelbare Teilhabe an der Energiewende. Die hohen Zustimmungswerte für Gebäude- Photovoltaik wurden in
Studien und Umfragen wiederholt belegt.
Den Appell und weitere Infos finden Sie hier:
nente“, forderte Gedaschko. Es ist nicht
nachvollziehbar, warum beimWohngeld die
Heizkosten strukturell anders berücksichtigt
werden als bei den Kosten der Unterkunft
(KdU). Wir brauchen einen Gleichklang zwi-
schen Wohngeld und KdU, um auch hier
den Drehtüreffekt zu vermeiden.
(schi)
Die GdW-Stellungnahme zur Verbände­
anhörung Wohngeldreform finden Sie unter
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