WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 33/2017 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5490
Zur Verfassungswidrigkeit von § 8c Absatz 1 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz
ZAHL DER WOCHE
Kinder kamen im zurückliegenden
Schuljahr 2016/2017 in Deutschland
in die Schule. Im Vergleich zum Vor-
jahr nahm die Zahl der ABC-Schützen
damit um 2,4 Prozent zu. Die größ-
ten Anstiege gab es im Saarland (+8,0
Prozent) und in Brandenburg (+5,4
Prozent). Mehr Einschulungen als im
zurückliegenden Schuljahr gab es
zuletzt 2009/2010 mit rund 726.000
ABC-Schützen. Die höchste Zahl an
Neueinschulungen nach der Jahr-
tausendwende wurde mit 844.000
eingeschulten Kindern im Schuljahr
2003/2004 erreicht, der niedrigste
Wert mit 688.000 Einschulungen im
Schuljahr 2012/2013. Eine Ursache für
den Gesamtanstieg der Einschulungs-
zahlen 2016/2017 dürfte die verstärkte
Zuwanderung im Jahr 2015 gewesen
sein. Entsprechend stieg bei den Nicht-
Deutschen die Zahl der Kinder im ein-
schulungsrelevanten Alter um 42,7
Prozent, bei den Deutschen nahm sie
um 1,5 Prozent zu. Bundesweit began-
nen im Vergleich zum Vorjahr 12,8
Prozent mehr Schulanfängerinnen
und -anfänger ihre Schullaufbahn in
Integrierten Gesamtschulen. Seit 2012
wird der Primarbereich an Integrierten
Gesamtschulen in mehreren Ländern
eingerichtet oder ausgebaut.
722.000
Bei einer weiteren Talk-Runde des Spitzenverbandes der Wohnungswirt-
schaft GdW anlässlich der Bundestagswahl im September wird es am 28.
August von 17 bis 19 Uhr um das Thema „Ländlicher Raum und Schwarm-
städte“ gehen. Um 17 Uhr startet der erste Teil der Diskussionsrunde in
Düsseldorf. Dort diskutieren unter anderem der Europaabgeordnete
Ale-
xander Graf-Lambsdorff
, Bundesvorstand der FDP, die Bundestagsabge-
ordneten
Thomas Jarzombek
(CDU), Mitglied im Bundestagsausschuss
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
Andreas Rimkus
(SPD), Beisitzer
im Vorstand des Deutschen Mieterbundes,
Irene Mihalic
(Bündnis 90/
Die Grünen), Innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion,
sowie
Wolfgang Freye
(DIE LINKE), Mitglied des Essener Stadtrats. Ab
Recht so
„Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes entsteht durch § 8c
Absatz 1 Satz 1 KStG eine Ungleichbehandlung im Sinne von Artikel 3
Absatz 1 Grundgesetz gegenüber den Kapitalgesellschaften, bei denen
ein sogenannter schädlicher Beteiligungserwerb nicht stattgefunden hat.
Sachliche Gründe, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten,
existieren nach aktueller Rechtslage nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vor-
schrift in ihrer bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung allerdings vorerst nicht
für nichtig erklärt, sondern es hat den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember
2018 den festgestellten Verfassungsverstoß rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar
2008 bis 31. Dezember 2015 zu beseitigen. Dennoch ist klar, dass die Gerichte und
Verwaltungsbehörden die Regelung für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezem-
ber 2015 nicht mehr anwenden dürfen beziehungsweise laufende Verfahren auszu-
setzen sind. Spätestens durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist
anzuraten, negative Bescheide nicht bestandskräftig werden zu lassen. Ausdrücklich
offen gelassen hat das Bundesverfassungsgericht, ob § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG auch
mit Wirkung vom 1. Januar 2016 an verfassungswidrig ist. Durch die Einführung von
§ 8d KStG könnte sich eine andere Beurteilung ergeben, weil der Gesetzgeber damit
nicht mehr ausschließlich auf einen Anteilseignerwechsel abstellt, sondern daneben
der Fortführung desselben Geschäftsbetriebs maßgebliche Bedeutung beimisst.“
EXPERTENMEINUNG
von Dr. Matthias Zabel
GdW-Referent „Recht“
Foto: GdW, Urban Ruths
Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ist die Regelung in § 8c Absatz 1 Satz
1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) in ihrer bis 31. Dezember 2015 geltenden Fassung nicht
mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) vereinbar (Az.: 2
BvL 6/11). Nach § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG sind nicht ausgeglichene oder abgezogene
negative Einkünfte nicht mehr abziehbar, soweit innerhalb von fünf Jahren mindestens
25 Prozent – aber nicht mehr als 50 Prozent – der Anteile an einer Kapitalgesellschaft an
einen Erwerber übertragen werden (schädlicher Beteiligungserwerb). In dem zugrunde
liegenden Sachverhalt waren die Verluste einer Kapitalgesellschaft nach Maßgabe des
§ 8c Absatz 1 Satz 1 KStG gekürzt worden, da ein Gesellschafter seinen 48-prozentigen
Gesellschaftsanteil an einen Dritten veräußert hatte.
28. August 2017, 17 & 18 Uhr
#WohWi Talk – Ländlicher Raum und Schwarmstädte
18 Uhr findet der zweite Teil der Diskussionsrunde in Hannover statt. Dort diskutieren die
Bundestagsabgeordneten
Kerstin Tack
(SPD), Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales,
Sven-Christian Kindler
(Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied im Haushaltsausschuss, sowie
Maximilian Oppelt
(CDU), Stellvertretender CDU-Kreisvorsitzender in Hannover-Stadt und
Bundestagskandidat,
Christian Dürr
(FDP), Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Nie-
dersächsischen Landtag und ebenfalls Bundestagskandidat. Für die Wohnungswirtschaft
nimmt
Karl Heinz Range
, Geschäftsführer der KSG Hannover, an der Runde teil.
Der GdW veröffentlicht zu jeder Diskussionsrunde ein Booklet mit den wichtigsten Fakten
rund um das Hauptthema. Das Booklet zum Thema Großstädte und ländlicher Raum
finden Sie unter diesem Kurz-Link:
(schi)
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