WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 33/2017 - page 2

BUNDESPOLITIK
ler in manchen Stichproben auch nach 20
Betriebsjahren zu rund 95 Prozent noch
sehr genaue Messergebnisse innerhalb
der eichrechtlich zulässigen Fehlergrenzen
erzielen. Die Kosten für den Zählerwechsel
stehen somit in keinem Verhältnis zu den
Ausgaben für eventuelle minimale Fehl-
messungen. Axel Gedaschko, Präsident
des Spitzenverbandes der Wohnungswirt-
schaft GdW, erklärte dazu: „Die Kosten für
den Zählerwechsel sind entsprechend der
Studie höher als die Kosten einer etwaigen
Fehlmessung. Und es werden jährlich wahr-
scheinlich über acht Millionen voll funkti-
onstüchtige Wasserzähler entsorgt. Das ist
weder ökonomisch noch ökologisch nach-
haltig.“
Extrem hoher Wechselturnus im inter-
nationalen Vergleich
Im internationalen Vergleich ist in Deutsch-
land ein extrem hoher Wechselturnus Pflicht.
In den USA und Kanada beträgt die Eichfrist
17, in Frankreich 18 und in Spanien rund
23 Jahre. Darüber hinaus, so die Gutachter,
stehen die Kosten für die Zählerwechsel in
keinem Verhältnis zu anderen Wohn-Neben-
kosten: Ungenauigkeiten bei der Ablesung
des Heizwärmeverbrauchs wirken sich für
die Haushalte monetär deutlich stärker aus,
da die Ausgaben für die Heizung in etwa
zweieinhalb- bis fünfmal höher liegen als die
Wasserkosten. Heizkostenverteiler unterlie-
gen jedoch keiner Eichpflicht.
Das Fazit der Wissenschaftler: Der Aus-
tausch der Wasserzähler sollte künftig in
einem deutlich längeren Turnus durchge-
führt werden. Dafür muss das Mess- und
Eichrecht geändert werden. Die Gutachter
empfehlen, die Fristen für Kalt- und Warm-
wasserzähler zu vereinheitlichen und auch
technologiespezifisch zu differenzieren.
So könnten die Eichfristen für Haus- und
Wohnungswasserzähler (kalt und warm) als
Flügelradzähler auf 15 Jahre und für die
besonders langlebigen und exakten Haus-
und Wohnungswasserzähler (kalt und
warm) als Ultraschallzähler auf 20 Jahre
verlängert werden. Darüber hinaus könn-
ten Stichprobenverfahren weiterhin die
Fristen verlängern, künftig allerdings zwei-
mal auf jeweils fünf Jahre. „Durch diese
an anderen Industriestaaten orientierte
Neuregelung könnten volkswirtschaftliche
Gewinne sowie niedrigere Wohnnebenkos-
ten in Höhe von jährlich insgesamt deutlich
über 500 Millionen Euro erzielt werden“,
so die Berechnung des Hamburg Instituts.
Die Alternative zur Verlängerung, nämlich
den vollständigen Verzicht auf die Eichfris-
ten, empfehlen sie nicht.
(neu/burk/schi)
Die Studie finden Sie unter diesem Kurz-Link:
Fortsetzung von Seite 1
Bundesbauministerium: Schutzniveau von Bauprodukten bleibt hoch
Berlin – Das hohe Schutzniveau von Bauprodukten und Bauwerken in Deutschland bleibt erhalten. Das hat die Baumi-
nisterkonferenz der Länder beschlossen. Grundlage dafür war eine Verständigung des Bundesbauministeriums mit der
Europäischen Kommission. Diese sieht vor, dass Deutschland vorübergehend Anforderungen an das Glimmverhalten von
Bauprodukten stellen kann, bis diese in die europäische Produktnorm aufgenommen worden sind. Mit der Verständi-
gung wurde auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland eingestellt.
„Mit der Regelung zum Glimmverhal-
ten von Bauprodukten haben die Länder
eine Schutzlücke bei CE-gekennzeichne-
ten Bauprodukten geschlossen. Das macht
den Weg frei, auch in anderen Bereichen
das Schutzniveau für die Bauwerkssicher-
heit sowie den Umwelt- und Gesund-
heitsschutz zu erhalten“, erklärte Gunther
Adler, Staatssekretär im Bundesbauminis-
terium. „Auch wenn wir uns mit der EU-
Kommission darüber einig sind, dass der
Schutz der Bürgerinnen und Bürger oberste
Priorität genießt, muss jetzt zugleich mit
Nachdruck dafür gesorgt werden, dass die
bestehenden Lücken in den europäischen
Normen geschlossen werden.“
Bis zur Aufnahme der Anforderungen in
die europäische Normung darf die europä-
ische Norm (EN 16733) in Deutschland zum
Nachweis des Glimm- und Schwelverhal-
tens von Bauprodukten verwendet werden.
Diese Regelung soll für alle Bauprodukte
eingeführt werden, bei denen das Glimm-
verhalten im Brandfall eine Rolle spielt. Die
Länder beabsichtigen daher, in Kürze in den
Regelwerken ihrer technischen Baubestim-
mungen Hinweise dafür zu geben, wie den
bekannten Lücken und Mängeln der CE-
Kennzeichnung durch freiwillige zusätzli-
che Angaben bauwerksbezogen begegnet
werden kann. Gleichzeitig haben die Län-
der einen Stufenplan angekündigt, damit
die Lücken in der Normung gemeinsam
mit der EU-Kommission und den europä-
ischen Normungsorganisationen so rasch
wie möglich geschlossen werden können.
(schr/schi)
Weitere Infos zu Bauprodukten finden Sie
hier:
zum Brandschutz hier:
Neue Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung
Berlin – Ingrid Fischbach (CDU) ist Anfang Juli vom Bundeskabinett als Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte
der Bundesregierung berufen worden. Sie hat das Amt von Karl-Josef Laumann (CDU) übernommen, der als Minister für
Arbeit, Gesundheit und Soziales der neuen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen angehört. Seit 2013 ist Fischbach
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe (CDU).
Das Amt der Patien-
tenbeauftragten der
Bundesregierung
gibt es seit 2004.
Im Jahr 2014 wurde
zudem das Amt der
Pflegebevollmäch-
tigten geschaffen.
Sie soll nicht nur die Belange der Pflege-
bedürftigen, sondern auch ihrer Angehö-
rigen, der Pflegekräfte sowie aller in der
Pflege Beschäftigten wahren.
Sie setzt sich dabei unter anderem für die
Umsetzung der Qualitätssicherung in der
Pflege, für eine Verbesserung der Arbeits-
bedingungen sowie die Teilhabe Pflegebe-
dürftiger und pflegender Angehöriger ein.
In den Aufgabenbereich der Pflegebevoll-
mächtigten fallen auch Aspekte des alters-
gerechten Wohnens.
(schi/kro)
Weitere Infos finden Sie unter
Ingrid Fischbach (CDU)
Foto: Laurence Chaperon
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