WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 1/2017 - page 3

BUNDESPOLITIK
Soziale Integration: Bundesbauministerium stellt 800 Millionen Euro für
Bildungseinrichtungen und Quartiertreffs bereit
Berlin – Das Bundesbauministerium fördert in den Jahren 2017 bis 2020 mit jährlich 200 Millionen Euro den neuen In-
vestitionspakt „Soziale Integration im Quartier“. Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat Ende Dezember 2016 die
entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern unterzeichnet und damit den Startschuss für die Förderung
gegeben: Das Geld wird in den Bau oder die Sanierung von Einrichtungen des sozialen Zusammenhalts und der Integrati-
on investiert.
„Mit dem neuen Investitionspakt fördern
wir notwendige kommunale Sanierungs-
maßnahmen in Schulen, Kitas oder Stadt-
teilzentren. Gerade dort finden Begeg-
nung, Kennenlernen und Austausch statt“,
erklärte Hendricks.
Mit den Bundesfinanzhilfen für den „Inves-
titionspakt Soziale Integration im Quartier“
unterstützt der Bund Investitionsmaßnah-
men der Kommunen zur Anpassung und
Sanierung der sozialen Infrastruktur. Vor
allem geht es darum, den sozialen Zusam-
menhalt und die Integration vor Ort zu
unterstützen, zum Beispiel durch den
Umbau von Bildungseinrichtungen wie
Schulen, Bibliotheken und Kindergärten
oder auch Quartierstreffs. Zusätzlich kön-
nen Integrationsmanager gefördert wer-
den, die als Brückenbauer zum Quartier
fungieren und die Baumaßnahmen beglei-
ten. Der Investitionspakt Soziale Integration
im Quartier ist Teil des zusätzlichen Mittel-
paketes des Bundes für die soziale Stadt-
entwicklung von jährlich 300 Millionen
Euro von 2017 bis 2020. Der Bund stockt
damit außerdem die bewährten Städte-
bauförderprogramme Soziale Stadt und
Stadtumbau auf und startet mit weiteren
Bundesressorts fachübergreifende Modell-
projekte im Quartier, wie zum Beispiel zur
Verbraucherberatung in benachteiligten
Stadtteilen.
(schr/schi)
Neuregelungen 2017: Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und mehr
Berlin – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zum Jahreswechsel eine Übersicht über die Neu-
regelungen im Bereich Energie zusammengestellt, die ab dem 1. Januar 2017 gelten.
Einige der für die Wohnungswirtschaft
bedeutenden neuen Regelungen:
Förderung erneuerbarer Energien:
Umstellung auf Ausschreibungen
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) 2017 beginnt die nächste Phase der
Energiewende. Der Anteil der erneuerbaren
Energien in Deutschland lag im Jahr 2016
schon bei rund 32 Prozent und soll mit dem
EEG 2017 bis zum Jahr 2020 auf mindes-
tens 35 Prozent steigen. Hierzu erfolgt mit
dem EEG 2017 ein Paradigmenwechsel: Die
Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms
wird ab dem 1. Januar 2017 nicht wie bis-
her staatlich festgelegt, sondern durch
Ausschreibungen am Markt ermittelt. Das
heißt: Neue Photovoltaik-Anlagen, Wind-
räder oder Biogas-Anlagen stellen sich dem
Wettbewerb und nehmen an Ausschreibun-
gen teil. Der Zuschlag wird nach dem Prin-
zip des niedrigsten Preises vergeben.
Kraft-Wärme-Kopplung wird weiter
ausgebaut
Die Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung
(KWK) und zur Eigenversorgung im Erneu-
erbare-Energien-Gesetz werden daher zum
1. Januar 2017 angepasst. Die KWK-För-
derung wird für kleine Anlagen zwischen
einem und 50 Megawatt ausgeschrieben.
Darüber hinaus wird die Besondere Aus-
gleichsregelung des EEG 2017 auf das
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz übertragen.
Schornsteinfeger vergeben neues Hei-
zungslabel
Ab 1. Januar 2016 müssen alle Heizungsan-
lagen, die älter als 15 Jahre sind, ein Ener-
gielabel tragen. Bezirksschornsteinfeger sind
künftig verpflichtet, diejenigen Heizgeräte
nachzuetikettieren, die noch kein Effizi-
enzlabel haben. Das neue Label macht die
Effizienzklasse des alten Kessels direkt mit
der Klasse neuer Heizgeräte vergleichbar. So
können Verbraucher schnell mögliche Ein-
sparungen erkennen, denn nach Angaben
des Wirtschaftsministeriums entsprechen
knapp 70 Prozent der Heizkessel in Deutsch-
land nicht mehr dem Stand der Technik
und verschwenden Energie und Heizkos-
ten. Ein neuer Kessel spare bis zu 20 Pro-
zent an Energie, CO
2
und Heizkosten. Zum
Label gehört auch ein kostenloses Faltblatt:
Es informiert über Beratungsangebote, die
Hausbesitzern mögliche Lösungen für eine
Heizungsoptimierung aufzeigen. Das BMWi
fördert den Einbau hocheffizienter Heizun-
gen aus dem CO
2
-Gebäudesanierungspro-
gramm und Heizungen mit erneuerbaren
Energien über das Marktanreizprogramm
(MAP). Darüber hinaus gibt es seit dem 1.
August 2016 auch einen Zuschuss für den
Austausch der Heizungspumpe oder den
hydraulischen Abgleich.
(leo/schi)
Weitere Infos finden Sie unter
Mitarbeiterwohnungen: Fachkräfte gewinnen – Wohnungsmärkte entlasten
Berlin – Rund 30 engagierte Unternehmer sowie Vertreter aus Politik und Verbänden trafen sich am 12. Dezember 2016
in Berlin auf Einladung des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW und des Bundesbauministeriums anlässlich
eines Workshops zum Thema „Wirtschaft macht Wohnen“ im Deutschen Architekturzentrum (DAZ). Im Mittelpunkt stand
das Thema Werkswohnungsbau 2.0 und die Frage: Können Unternehmen durch den Bau von Mitarbeiterwohnungen
Fachkräfte gewinnen und halten – und dabei den Wohnungsmarkt entlasten?
Zu Beginn der Diskussion bedankte sich
Staatssekretär
Gunther Adler
für die
Initiative des GdW zu der Veranstaltung
und lobte – auch mit Blick auf die derzei-
tigen Probleme beim Bündnis für bezahl-
bares Wohnen und Bauen – die auch in
schwierigen Zeiten gute Kooperation. Der
notwendige Wohnungsneubau von rund
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