WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 19/2017 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5476
Neues zur Abgrenzung Idealverein – wirtschaftlicher Verein
ZAHL DER WOCHE
Milliarden Euro betrug der Außenhan-
delsüberschuss der deutschen Wirt-
schaft im Jahr 2016. Nach Daten des
Statistischen Amtes der Europäischen
Union (Eurostat) wies Deutschland
2016 – wie in den vergangenen Jahren
auch – EU-weit den höchsten Export-
überschuss auf. Insgesamt exportierte
Deutschland Güter im Wert von 1.210
Milliarden Euro, der Wert der Importe
belief sich auf 953 Milliarden Euro. Im
Vergleich zum Vorjahr hat der Export-
überschuss um rund drei Prozent zuge-
nommen – 2015 lag er bei 248 Milliar-
den Euro. Neben Deutschland erzielten
auch die Niederlande ein deutliches
Plus in der Außenhandelsbilanz: Dort
betrug der Exportüberschuss 59 Milli-
arden Euro, der zweithöchste Wert in
der EU. Insgesamt wiesen 11 EU-Staa-
ten eine positive Außenhandelsbilanz
auf. Frankreich war mit 65 Milliarden
Euro EU-weit dagegen der Staat mit
dem zweitgrößten Außenhandelsde-
fizit. Deutlicher fiel das Defizit mit 204
Milliarden Euro lediglich im Vereinigten
Königreich aus.
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Bundespräsident Steinmeier übernimmt Schirmherrschaft für
Integrationspreis
Im Rahmen des Bundeskon-
gresses Nationale Stadtent-
wicklungspolitik in Hamburg
wird am 13. Juni 2017 zum ers-
ten Mal der Integrationspreis
verliehen. Dieser bundesweite
Wettbewerb ist eine gemein-
same Initiative des Deutsche
Städtetags, der AWO Arbeiter-
wohlfahrt Bundesverband, des
GdW Bundesverband deut-
scher Wohnungs- und Immobi-
Recht so
„Zu Recht stuft das OLG Hamm den Kindergarten als Idealverein ein.
Im Vordergrund steht der ideelle Hauptzweck der Kinder- und Jugend-
erziehung. Die damit verbundene Einstufung einzelner Tätigkeiten als
‚wirtschaftlich‘ ändert daran nichts. Die vereinzelten wirtschaftlichen
Tätigkeiten dienen vielmehr der Erfüllung des Hauptzwecks. Insofern
können sich vergleichbare Initiativen bürgerschaftlichen Engagements
bei zutreffender Auslegung des Nebenzweckprivilegs als Idealverein organisieren.
Ein wichtiges Urteil im Hinblick auf die aktuelle Diskussion, wie bürgerschaftliche
Initiativen, die in gewissem Maße wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, gefördert
werden können. Für die Fälle, in denen ausnahmsweise doch von einem wirtschaft-
lichen Verein ausgegangen werden muss, beabsichtigt der Gesetzgeber aktuell eine
dahingehende Öffnung des wirtschaftlichen Vereins, so dass sich diese Initiativen als
wirtschaftlicher Verein organisieren können. Beides zusammen – zutreffende Ausle-
gung des Nebenzweckprivilegs sowie die Öffnung des wirtschaftlichen Vereins – trägt
dem politischen Anliegen, bürgerschaftliches Engagement zu fördern, angemessen
Rechnung.“
EXPERTENMEINUNG
von Dr. Matthias Zabel
GdW-Referent „Recht“
Foto: GdW, Urban Ruths
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 7. April 2017 entschieden hat (Az.: 27 W
24/17), kann sich ein Naturkindergarten in Form einer Elterninitiative als nichtwirtschaft-
licher und damit als ideeller Verein in das Vereinsregister eintragen lassen. Zwar erbringe
die vorliegende Initiative auch gewisse unternehmerische Tätigkeiten, aber die mit dem
Betrieb der Kindertagesstätte einhergehende Kinder- und Jugenderziehung bilde den
maßgeblichen Schwerpunkt der Initiative. Der Betrieb des Kindergartens werde als blo-
ßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt. Der eigentliche Hauptzweck
im Sinne der gesetzlichen Regelungen sei vorliegend die Kinder- und Jugenderziehung
im Rahmen eines bestimmten pädagogischen Vorhabens. Dieser Hauptzweck sei ideeller
Natur. Bei Anwendung des sogenannten Nebenzweckprivilegs, bei dem die wirtschaft-
liche Tätigkeit als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird, sei
daher im vorliegenden Fall nicht von einem wirtschaftlichen Verein, sondern von einem
Idealverein auszugehen.
lienunternehmen, des vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung und des Deut-
schen Mieterbunds. Er wird außerdem vom Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit unterstützt. Die Schirm-
herrschaft hat der neue Bundespräsident Frank-
Walter Steinmeier übernommen.
(kön)
Alle Nominierten finden Sie unter diesem Kurz-Link:
Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler
Imagekampagne der Wohnungswirt-
schaft: Die Branche zeigt Gesicht
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
Harald Seipp, Geschäftsführer der Wetzlarer
Wohnungsgesellschaft.
Foto: Urban Ruths/GdW
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