WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 49/2017 - page 3

BUNDESPOLITIK
Für alte Kamin- und Kachelöfen endet die Übergangsfrist – Alte Holzöfen
müssen ab Januar 2018 strenge Grenzwerte bei Staubemissionen einhalten
Berlin – Zum Jahreswechsel treten strengere Grenzwerte für Holzöfen in Kraft. Denn Kamin- und Kachelöfen verursachen
gesundheitsschädliche Staubemissionen. Zu deren Begrenzung muss die Feuerungstechnik dem aktuellen Stand der Tech-
nik entsprechen. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält eine langfristig ange-
legte Regelung, um den Anlagenbestand in Deutschland zu ertüchtigen und die gesundheitsschädlichen Emissionen von
Staub und Kohlenmonoxid zu verringern. Diese Regelung wurde bereits im Jahr 2009 beschlossen.
Am 31. Dezember 2017 ist der Zeitpunkt
zur Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
für Einzelraumfeuerungsanlagen wie
Kamin- und Kachelöfen gekommen, die
zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 31.
Dezember 1984 errichtet und in Betrieb
genommen wurden. Wenn durch eine
Bescheinigung des Herstellers der Anlage
oder durch eine Vor-Ort-Messung durch
das Schornsteinfegerhandwerk nachge-
wiesen werden kann, dass die Feuerungs-
anlage die Grenzwerte für Staub und Koh-
lenmonoxid einhält, darf der Betreiber sie
weiterhin zur Beheizung des Aufstellrau-
mes benutzen, ohne eine Nachrüstung
vornehmen zu müssen. Für Anlagen, die
vor 1975 errichtet worden sind, war die
Übergangsfrist bereits Ende 2014 abge-
laufen.
Bei Fragen zur eigenen Einzelraumfeue-
rungsanlage kann der Schornsteinfeger
oder die zuständige Behörde vor Ort wei-
terhelfen. Außerdem finden sich alle Infor-
mationen zur eigenen Feuerstätte und den
entsprechenden Fristen im Feuerstättenbe-
scheid, der vom bevollmächtigten Bezirks-
schornsteinfeger nach einer Feuerstätten-
schau ausgestellt wird.
Neben dem technisch einwandfreien
Zustand einer Feuerungsanlage für feste
Brennstoffe, wie Scheitholz und Ähnliches,
spielt der ordnungsgemäße Umgang mit
einer solchen Anlage eine entscheidende
Rolle bei der Vermeidung von Luftschad-
stoffemissionen. Rauch und Geruch sowie
gesundheitsgefährdende Schadstoffe als
Folge einer schlechten Holzverbrennung
haben negative Auswirkungen auf die
Umgebung und sind nicht selten Anlass
für Nachbarschaftsbeschwerden. Die Bera-
tung durch das Schornsteinfegerhand-
werk sowie umfangreiche Informations-
angebote bei den zuständigen Behörden
und im Internet bieten viele einfache Hin-
weise und Tipps, wie man Kaminöfen und
andere Holzfeuerungen ordnungsgemäß
und somit emissionsarm betreibt. Beispiels-
weise spielt neben der Verwendung des
richtigen Brennstoffes auch dessen Feuch-
tegehalt eine wesentliche Rolle. Außerdem
muss immer eine ausreichend große Luft-
zufuhr gewährleistet sein, um ein optima-
les Verbrennungsergebnis zu erzielen.
(schr/koch)
Weitere Infos:
Erfolgreiche Bürgerbeteiligungsprojekte gesucht
Berlin – Am 30. November 2017 fiel der Startschuss für den Wettbewerb „Ausgezeichnet! – Wettbewerb für vorbild­
liche Bürgerbeteiligung“. Erstmals suchen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) und das Umweltbundesamt (UBA) deutschlandweit nach Projekten, Strategien und Regelungen mit gelungener
Bürgerbeteiligung. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hofft auf eine rege Beteiligung am Wettbewerb.
„Gut gemachte Bürgerbeteiligung stärkt
unsere Demokratie. Bürgerdialoge und neue
Beteiligungsformate können dazu beitragen,
bessere politische Lösungen zu finden. Ob
Beteiligung zu Vorhaben, Strategien oder
Gesetzen – machen Sie mit und zeigen Sie,
wie gute Bürgerbeteiligung aussehen und
gelingen kann!“– so rief Bundesministerin
Hendricks zur Teilnahme amWettbewerb für
Bürgerbeteiligungsprojekte auf.
Der neue Wettbewerb von BMUB und UBA
soll dazu beitragen, Bürgerbeteiligungspro-
zesse fortzuentwickeln und zu stärken. Der
Wettbewerb richtet sich an Vorhabenträger,
Ministerien oder Kommunen, die vorbildli-
che Bürgerbeteiligungsprozesse vor allem
im Bau-, Städtebau- und Umweltbereich
durchgeführt haben. Die Frist zum Einrei-
chen von Wettbewerbsbeiträgen endet am
31. März 2018. Eine interdisziplinär zusam-
mengesetzte Expertenjury wird in einem
zweistufigen Verfahren die besten Bürger-
beteiligungsprojekte in den drei Teilnah-
mekategorien Beteiligung bei Vorhaben,
Strategien und Regelungen identifizieren.
Unterstützt wird die Expertenjury von einer
Bürgerjury und einer Online-Befragung.
Damit fließen neben dem fachlichen Blick
der Expertinnen und Experten auch Bürger-
stimmen in die Auswahl ein. Bürgerinnen
und Bürger sind zudem eingeladen, aus ihrer
Sicht vorbildliche Bürgerbeteiligungsprojekte
zu nominieren und damit für die Teilnahme
am Wettbewerb vorzuschlagen. Zusätzlich
zu den Preisträgern in den drei Teilnahmeka-
tegorien soll ein Sonderpreis für besonders
innovative Ansätze vergeben werden. Die
Gewinner-Projekte werden Ende 2018 im
Rahmen einer Fachtagung von BMUB und
UBA ausgezeichnet.
(schr/koch)
Weitere Infos finden Sie unter
bund.de/vorbildliche-buergerbeteiligung
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