WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 17/2017 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5474
Abrechnungsfrist für die Betriebskosten einer vermieteten Eigentums­
wohnung
ZAHL DER WOCHE
Prozent der privaten Konsumausgaben
wenden die Haushalte in Deutschland
für das Wohnen auf. Dabei entfal-
len 28 Prozent des privaten Budgets
auf die Bruttokaltmieten. 6,1 Prozent
werden für die warmen Betriebskos-
ten benötigt und 1,4 Prozent fallen bei
Reparaturen und Instandhaltungen an.
Wie das Statistische Bundesamt weiter
mitteilte, gaben die privaten Haushalte
in Deutschland im Jahr 2015 durch-
schnittlich 859 Euro im Monat für den
Bereich Wohnen, Energie und Woh-
nungsinstandhaltung aus. Der Anteil
der Wohnausgaben nimmt mit stei-
gender Haushaltsgröße ab. Einperso-
nenhaushalte gaben im Jahr 2015 mit
628 Euro durchschnittlich 41 Prozent
ihrer Konsumbudgets für das Wohnen
aus. In Haushalten mit mehr als vier
Personen lag dieser Anteil mit 1.256
Euro bei 31 Prozent. Hinter den Wohn-
ausgaben lagen die Ausgaben für Nah-
rungsmittel, Getränke und Tabakwa-
ren mit 14 Prozent sowie für Verkehr
mit 13 Prozent an zweiter und drit-
ter Stelle. Danach folgten mit knapp
11 Prozent die Ausgaben für Freizeit,
Unterhaltung und Kultur.
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10 Fakten zum Wohnungsbau:
Zweites GdW-Booklet zur Bundestagswahl erschienen
Bezahlbarer Wohnungs-
bau, städtebaulich einge-
passt und in guter Qualität,
ist das Gebot der Stunde.
Vielfältige Hemmnisse und
Zielkonflikte stehen dem
entgegen und zwar gerade
dort, wo die Wohnungs-
märkte am angespanntes-
ten und neue Wohnungen
am dringlichsten sind: in
den Metropolregionen und
Großstädten.
Dafür ist eine gesamtge-
sellschaftliche
Kraftan-
strengung auf der Basis
einer öffentlichen Diskus-
sion nötig. Welche Prioritä-
ten müssen gesetzt werden,
damit alle in Deutschland
gut und sicher wohnen können?
Prägnante Antworten und anschauliche Grafiken zu dieser und weite-
ren Fragen liefert das neue Booklet der Wohnungswirtschaft kurz und
knapp zusammengefasst in 10 Fakten. Das neue Publikationsformat
Recht so
„Mit dieser Entscheidung bekräftigt der BGH erneut die hohe Bedeu-
tung der Ausschlussfrist in § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Danach ist die Abrechnung von Betriebskosten dem Mieter spätestens
bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums
mitzuteilen. In Bezug auf den Mieter ist es völlig egal, ob der Vermieter
einer Wohnungseigentümergemeinschaft angehört. Denn der Gesetz-
geber hat im Hinblick der rechtlichen Voraussetzungen der Abrechnung nicht zwi-
schen der Vermietung einer Eigentumswohnung und einer sonstigen Mietwohnung
unterscheiden wollen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 25. Januar 2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) Folgendes entschieden:
Der Vermieter einer Eigentumswohnung hat über die Betriebskostenvorauszahlungen des
Mieters grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist abzurechnen, wenn zu diesem
Zeitpunkt der Beschluss der Wohnungseigentümer des Verwalters der Wohnungseigen-
tümergemeinschaft noch nicht vorliegt. Ein solcher Beschluss ist keine Voraussetzung
für die Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB). Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht Erfüllungsgehilfe
des Wohnungseigentümers in Bezug auf dessen mietvertraglichen Pflichten hinsichtlich
der Abrechnung der Betriebskosten (Az.: VIII ZR 249/15).
Quelle: GdW
wurde anlässlich der ersten Ausgabe des „WohWiTalk“ am
27. März 2017 in Berlin gestartet, weitere Ausgaben zu den
wichtigsten Fakten rund um das Thema Wohnen in Deutsch-
land folgen ab sofort monatlich. Der zweite #WohWiTalk
findet am 2. Mai 2017 um 15 Uhr in Gelsenkirchen statt und
kann wieder live im Internet unter wahl2017.wohnungswirt-
schaft.de mitverfolgt werden.
(kön)
Neugierig geworden? Das neue Fakten-
Booklet finden Sie auf der Website der
Wohnungswirtschaft zur Bundestagswahl
unter wahl2017.wohnungswirtschaft.de –
oder holen Sie sich das Booklet direkt auf
Ihr Smartphone oder Tablet, indem Sie die-
sen QR-Code einscannen:
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