WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 17/2017 - page 2

EUROPAPOLITIK
Fortschritte. Die neue Baugebietskategorie
Urbanes Gebiet schafft dafür wichtige Vor-
aussetzungen. Aber auch die Verwaltun-
gen brauchen mehr Ressourcen für ein akti-
ves Flächenmanagement, das Eigentümer
und Investoren systematisch einbezieht“,
forderte Bundesbauministerin Barbara
Hendricks. „Unsere Fallstudien zeigen, wie
schwierig es ist, einerseits die innerstäd-
tischen Flächenpotenziale für den Woh-
nungsbau auszuschöpfen, andererseits
das Angebot im günstigen Preissegment
auszuweiten“, sagte BBSR-Direktor Harald
Herrmann.
Hohe Grundstückspreise verhindern
preisgünstigen Wohnungsbau
Die Forscher werteten die lokalen Woh-
nungsmärkte in den fünf Städten aus: Dort
reagierten die lokalen Märkte trotz vieler
wohnungspolitischer Initiativen zunächst
nur langsam auf den Einwohnerzuwachs
und die damit verbundene höhere Nach-
frage nach Wohnungen. In den Kommu-
nen dominierten im Untersuchungszeitraum
2014 bis 2016 kleinere Wohnungsbaupro-
jekte, die überwiegend im Rahmen der
Innenentwicklung realisiert wurden. Neue
Wohnungen entstanden vor allem immittle-
ren und höheren Preissegment und in Mehr-
familienhäusern. Preisgünstiger Wohnraum
wurde im freifinanzierten Wohnungsbau
wegen der hohen Grundstückspreise hin-
gegen nur selten geschaffen.
Nach Auffassung der Wissenschaftler müs-
sen dort, wo es kaum noch Grundstücke für
den Wohnungsbau gibt, auch Maßnahmen
der Außenentwicklung geprüft werden.
Voraussetzung dafür sei eine engere Stadt-
Umland-Kooperation in der Siedlungs- und
Verkehrsplanung.
(schl/schr/kön)
Die Forschungsarbeit finden Sie unter diesem
Kurz-Link:
Fortsetzung von Seite 1
BUNDESPOLITIK
Deutschland belegt elften Rang des EU-Digitalisierungsindex 2017
Brüssel – Beim Digitalisierungsindex der Europäischen Union (EU) kommt Deutschland nach Angaben der Kommission
auf den 11. Rang. Insgesamt haben 76 Prozent der europäischen Privathaushalte Zugang zu einem schnellen Breitband-
anschluss mit mindestens 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s), in Deutschland sind es 82 Prozent. In einigen Mitgliedstaa-
ten nutzt ein erheblicher Teil dieser Haushalte jedoch bereits einen Netzzugang mit mindestens 100 Mbit/s.
Der Index für die digitale Wirtschaft und
Gesellschaft DESI (Digital Economy and
Society Index) bildet die unterschiedli-
chen Leistungen der Mitgliedstaaten in
fünf Kategorien beziehungsweise Dimen-
sionen ab: Konnektivität (Internetanbin-
dung), Humankapital und digitale Fähigkei-
ten, Internetnutzung, Integration digitaler
Technologie durch Unternehmen sowie
digitale öffentliche Dienste. 87 Prozent der
Deutschen nutzen mindestens einmal pro
Woche das Internet. Damit liegt Deutsch-
land auf Rang sieben. Des Weiteren nut-
zen 56 Prozent der Deutschen soziale Netz-
werke und belegten damit nur Rang 25. Mit
82 Prozent, die über das Internet einkaufen,
liegt Deutschland im EU-Vergleich auf Rang
drei und mit 59 Prozent, die Bankgeschäfte
online tätigen, auf Rang 16. Die Kommis-
sion betont, dass Deutschland vornehm-
lich Nachholbedarf bei digitalen Behörden-
dienstenhat, beispielsweise bei Anmeldung
eines neuen Wohnsitzes oder bei Geburts-
anzeigen. Diesen Service nutzen nur 19 Pro-
zent aller Deutschen.
(büch/kön)
Weitere Infos hier:
Standards bei Bauprodukten: Bundesregierung verklagt EU-Kommission
Berlin – Bestimmte Baunormen der Europäischen Union (EU) sind aus Sicht der Bundesregierung unzureichend oder lü-
ckenhaft umgesetzt. Darum hat die Bundesregierung am 19. April 2017 eine Klage gegen die EU-Kommission beim Ge-
richt der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Würden die Normen in der jetzigen Form angewendet, wären die Bau-
werkssicherheit sowie der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung gefährdet.
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet,
europäisch harmonisierte Normen für Bau-
produkte anzuwenden, um deren Qualitäts-
eigenschaften zu bestimmen und zu kont-
rollieren. Sie dürfen über die europäische
CE-Kennzeichnung hinaus keine weiteren
Prüfungen verlangen. Dies hatte der Europä-
ische Gerichtshof jüngst entschieden. Nach
Auffassung der Bundesregierung gefährden
die existierenden Normen die Bauwerkssi-
cherheit sowie bestimmte Anforderungen
des Umwelt- und Gesundheitsschutzes.
2015 hatte Deutschland deshalb gegen
sechs unvollständig harmonisierte Baupro-
duktnormen Einwände vorgebracht – nach
Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
– um die bestehenden Lücken in den Nor-
men zu schließen. Zwei Einwände wurden
seitens der EU-Kommission zurückgewie-
sen. Diese beziehen sich auf Holzfußböden
und Sportböden. Dagegen wird nun Klage
vor dem Europäischen Gericht erhoben.
Die Kommission hält zusätzliche Qualitäts-
eigenschaften beziehungsweise Produktan-
forderungen in europäischen Normen für
rechtswidrig und hat Hinweise auf national
geltende ergänzende Regelungen aus den
Normen gestrichen. Nach deutscher Auf-
fassung werden damit die Regelungsmög-
lichkeiten zur Errichtung sicherer Bauwerke
weiter eingeschränkt und das Umwelt- und
Verbraucherschutzniveau abgesenkt.
Ein Beispiel: Würden die harmonisierten EU-
Normen derzeit ohne ergänzende Anga-
ben angewendet, könnten Bauunterneh-
men, die zum Beispiel Fußbodenbeläge für
Sporthallen oder Kindereinrichtungen sowie
Parkett und Holzfußböden einbauen, nicht
mehr überprüfen, ob diese gesundheits-
schädliche Stoffe in die Innenraumluft abge-
ben. Die Hersteller der Fußböden wären
nicht mehr verpflichtet, einen Nachweis
über die Emissionen ihrer Bodenbeläge zu
geben. Es bestünde daher die Gefahr, dass
Hauseigentümer und Mieter einer höheren
Schadstoffkonzentration ausgesetzt wer-
den. Die Klage Deutschlands zielt darauf
ab, dass die genannten Entscheidungen der
Kommission durch ein Urteil des EuG aufge-
hoben werden und die Möglichkeit nationa-
ler Ergänzungsregelungen rechtsverbindlich
eröffnet wird.
In der andauernden Übergangsphase gel-
ten die bisherigen Anforderungen an Bau-
produkte fort, die in den bauordnungs-
rechtlichen Regelungen der Bundesländer
festgelegt sind.
(schr/kön)
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