WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 19/2016 - page 2

EUROPAPOLITIK
Digitalisierung in der Industrie: Kommission legt europäische Strategie vor
Brüssel – Die Europäische Kommission hat im April 2016 eine europäische Strategie vorgelegt, um die Initiativen der
28 Mitgliedstaaten bei der digitalen Umstellung in der Industrie zu unterstützen und miteinander zu verbinden. Wenn
Europa seine Führungsrolle behalten wolle, dann sei es notwendig, den industriellen Sektor schnell und erfolgreich zu
digitalisieren, erklärte Digitalkommissar Günther Oettinger. Darum gelte es, die gemeinsamen Anstrengungen in ganz
Europa zu bündeln, um die benötigten Investitionen für Wachstum in der digitalen Wirtschaft sicherzustellen.
Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es rund 20
verschiedene Einzelinitiativen in den Mit-
gliedstaaten – zum Beispiel „Industrie 4.0“
in Deutschland, „Smart-Industrie“ in den
Niederlanden und in der Slowakei oder
„Fabrica Intelligente“ in Italien.
Die Kommission schlägt daher die Einfüh-
rung von geeigneten regulativen Bedingun-
gen auf europäischer Ebene vor. In diesem
Zusammenhang hat die oberste EU-Insti-
tution sich verpflichtet, eine Initiative zum
Datenverkehr in der EU noch in 2016 zu
präsentieren. Hiermit sollen unfaire Loka-
lisierungskriterien unterbunden und neu
aufkommende Fragen geprüft werden.
Alle wissenschaftlichen Daten aus zukünf-
tigen Projekten im Rahmen von Horizont
2020 sollen ab 2017 standardmäßig veröf-
fentlicht werden – also „open by default“
sein. Es sei wichtig, weniger, aber dafür stär-
ker gemeinsame Standards zu schaffen. Die
Kommission rechnet mit einem erforderli-
chen öffentlichen und privaten Investitions-
volumen von mehr als 50 Milliarden Euro.
Insgesamt 6,8 Milliarden Euro sollen aus
dem europäischen Haushalt kommen.
Das Maßnahmenbündel wird durch Arbeits-
dokumente begleitet, die den Aktionsplan
für eine hochleistungsfähige Berechnungs-
strategie für Quantentechnologien, für das
Internet der Dinge und einer Analyse des
bisherigen Aktionsplans für Onlineadminis-
tration beinhalten.
(öne/schi)
Weitere Informationen und Dokumente
finden Sie unter diesem Kurz-Link:
1. die Schaffung einer Europäischen Cloud, die zunächst nur von
Wissenschaftlern genutzt werden soll (später alle anderen),
2. die Entwicklung einer Online-Verwaltung gemäß des „Nur einmal“-Prinzips
und
3. konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung gemeinsamer Standards –
mit einer Priorität auf fünf Gigabyte, Cloud Computing, Internet der Dinge,
Mega-Daten und Cyber-Security.
Mit ihrer Digitalisierungsstrategie verfolgt die Kommission
folgende weitere Pläne:
tauscht werden, soll eine anteilige Bereit-
stellung von Wärme durch erneuerbare
Energien Pflicht werden. Wie bereits bei der
EnEV-Neukonzeption, wird auch im Ent-
wurf zur Umsetzung des Klimaschutzplans
2050 suggeriert, dass man das Wirtschaft-
lichkeitsgebot beachte. Das muss aber
bezweifelt werden. Denn schaut man sich
die unrealistischen Berechnungen im Wirt-
schaftlichkeitsgutachten zur EnEV 2017 an
(siehe hierzu auch wi 15 & 16), dann wird
deutlich, dass endlich echte Evaluationen
zu den Kosten und Nutzen hoher Stan-
dards gebraucht werden. Eine vorgeschla-
gene Förderung von Deckungsfehlbeträgen
wäre abhängig von der Art der Wirtschaft-
lichkeitsberechnung und der Sicherheit der
Bereitstellung im Bundeshaushalt.
Voraussetzung für einen nahezu klimaneu-
tralen Gebäudebestand bis 2050, wie ihn
der Klimaschutzplan fordert, ist laut BMUB
ein „kluger und ausgewogener Instrumen-
tenmix aus Fordern, Fördern und Informie-
ren“. Von der dazu auch notwendigen
Weiterentwicklung der KfW-Förderung ist
in den Ministeriumsplänen allerdings nichts
zu lesen.
Für den Gebäudebestand soll eine Syste-
matik von Klimaschutzklassen entwickelt
werden, die Gebäudeeigentümern eine
klimaschutzbezogene Einordnung von
Gebäuden ermöglichen und den Sanie-
rungsbedarf hin zu einem klimaneutra-
len Gebäude aufzeigen soll. Diese Klima-
schutzklassen als weiteres verpflichtendes
Instrument können zu noch größerem Auf-
wand als der Energieausweis führen und
gleiche marginale Wirkung zeigen.
Neuaufschlag bei der Energieeinspa-
rung notwendig
Statt immer schärferen Anforderungen auf
Gebäudeebene sollte aus Sicht des Klima-
schutzes endlich eine einheitliche Methodik
verankert werden, bei der die Ermittlung
von CO
2
-Emissionen für den Gebäudesek-
tor zum übergeordneten Maßstab wird.
„Wir brauchen einen Neuaufschlag bei der
Energieeinsparung, sonst ist die Energie-
wende im Gebäudebereich zum Scheitern
verurteilt“, so Axel Gedaschko, Präsident
des Spitzenverbandes der Wohnungswirt-
schaft GdW.
Es sind Fragen der Dekarbonisierung der
Energieversorgung, der Sektorkopplung,
der lokalen Nutzung erneuerbarer Ener-
gien zu lösen und Lösungen für Wohn-
quartiere zu finden. Der Energieeffizienz-
plan des Bundeswirtschaftsministeriums
eröffnet einen Korridor zur Erfüllung der
Klimaziele zwischen 36 Prozent Endener-
gieeinsparung bei 69 Prozent erneuerba-
ren Energien und 54 Prozent Endenergie-
einsparung bei 57 Prozent erneuerbaren
Energien. Daran muss sich auch der Klima-
schutzplan andocken.
Mit den Vorschlägen konterkariert der
Klimaschutzplan 2050 nicht nur die zahl-
reichen erfolgversprechenden Ergebnisse
aus dem Bündnis für bezahlbares Wohnen
und Bauen. Ein inhaltlicher Widerspruch tut
sich auch in dem Entwurfspapier zum Kli-
maschutzplan 2050 selbst auf. Dort heißt
es, die „Auswirkungen steigender Kosten
der Wohnraumversorgung“ müssten „mit
großer Sensibilität geprüft werden“. Eine
„integrale Betrachtung“ sei notwendig, die
„über das einzelne Gebäude hinausgeht“,
und es müsse bei den Maßnahmen „stets
ein hohes Maß an Flexibilität gewährleis-
tet“ werden. Die beschriebenen konkre-
ten Maßnahmenvorschläge haben mit die-
sen dringend notwendigen Prinzipien dann
aber wenig zu tun.
Positiv im Papier: „Um die verstärkte Integ-
ration erneuerbarer Energien im Gebäude-
bereich zu fördern“ wolle man „zeitnahe,
praktikable und rechtssichere Lösungen
zur Abschaffung bestehender steuerli-
cher Hemmnisse für Gebäudebesitzer und
Wohnungsunternehmen schaffen“. Hof-
fentlich liest das auch der Finanzminister.
(schi/vog)
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