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BUNDESPOLITIK
Heizungsoptimierung:
Bundeswirtschaftsministerium startet neues Förderprogramm
Berlin – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 1. August 2016 ein neues Förderprogramm für die Hei-
zungsoptimierung gestartet. Das Programm wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abge-
wickelt. Die Wohnungswirtschaft hat in den vergangenen Jahren mehrfach vorgeschlagen, eine entsprechende Förderung
aufzulegen. Dies geschieht nun im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) – und in großem Stil.
Gefördert werden Projekte zur Heizungsop-
timierung durch einen nicht rückzahlbaren
Zuschuss in Höhe von 30 Prozent auf den
Netto-Rechnungsbetrag. Förderbar sind:
der Austausch von Pumpen und die Durch-
führung eines hydraulischen Abgleichs – in
Verbindung damit auch für die Installation
von voreinstellbaren Thermostatventilen,
Einzelraumtemperaturreglern, Strangven-
tilen, Technik zur Volumenstromregelung,
separater Mess-Regelungs- und Steue-
rungstechnik, Benutzerinterfaces, das heißt
Bedienoberflächen, und Pufferspeicher.
Das Förderprogramm wird bis 2020 lau-
fen und soll insgesamt zum Ersatz von zwei
Millionen Pumpen pro Jahr und 200.000
Optimierungen pro Jahr führen. In die-
sem Jahr stehen dafür 100 Millionen Euro
bereit, im nächsten Jahr 346 Millionen Euro
und in den Folgejahren 2018 bis 2020 je
470 Millionen Euro pro Jahr.
Das Verfahren soll sehr schlank online
umgesetzt werden. Vor Beginn einer
Optimierungsmaßnahme muss diese beim
BAFA online registriert werden. Dabei
muss der Name des Eigentümers der
Heizungsanlage und der Standort ange-
geben werden. Das BAFA
erteilt eine Registrierungsbe-
scheinigung mit einer Regis-
trierungsnummer. Innerhalb
von sechs Monaten muss
die Maßnahme auf eigenes
Risiko durchgeführt werden
und die Rechnung an das
BAFA eingereicht werden. Es
wird empfohlen, eine sepa-
rate Rechnung einzureichen,
die ausschließlich Punkte ent-
hält, die in der Richtlinie als
förderfähig benannt werden,
soweit sie durchgeführt wur-
den. Der Förderhöchstbetrag
beträgt 25.000 Euro Förde-
rung pro Vorgang. Allerdings
steht die Förderung beihilferechtlich unter
der De-minimis-Verordnung. Alle Unter-
nehmen müssen daher zusammen mit der
Rechnung eine entsprechende Erklärung
über gewährte De-minimis-Beihilfen ein-
reichen. Entsprechend der Verordnung dür-
fen Unternehmen innerhalb von drei Jah-
ren insgesamt über alle Förderungen nur
200.000 Euro Förderung erhalten. Dies
muss im Unternehmen zwingend beach-
tet werden.
Das Registrierungsformular ist beim BAFA
online abrufbar. Ab 15. August 2016 sollen
die Antragsformulare und die Telefonaus-
kunft verfügbar sein und ab 30. August
2016 beginnt die Antragsbearbeitung.
(vog/schi)
Die genauen Förderbedingungen sowie
weitere Infos finden Sie unter
oder direkt unter diesem Kurz-Link:
Neue Förderung für umweltverträgliche Mobilität in Stadtquartieren
Berlin – Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sucht Kommunen, die in ihren Stadtquartieren
neue Lösungen für eine klima-, umwelt- und sozialverträgliche Mobilität sowie einen angenehmen Aufenthalt im öffent-
lichen Raum ermöglichen. Dies umfasst vor allem die Entwicklung und Optimierung von Infrastruktur für den Fuß- und
Radverkehr, die Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote, die Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch städte-
bauliche Aufwertung sowie Vorhaben der Information und Kommunikation.
Für vier Modellvorhaben stehen insgesamt
rund eine Million Euro zur Verfügung.
Der Aufruf zum Projekt „Aktive Mobilität
in städtischen Quartieren“ richtet sich an
Kommunen mit mindestens 30.000 Ein-
wohnern. Anträge können bis zum 13.
September 2016 beim BBSR eingereicht
werden. Das BBSR berät die Modellvorha-
ben bei der Umsetzung der Konzepte und
unterstützt den Erfahrungsaustausch der
Kommunen.
„Entsprechend der Leipzig-Charta zur
nachhaltigen europäischen Stadt soll der
Stadtverkehr in Einklang mit den Nut-
zungsansprüchen von Wohnen, Arbeit,
Umwelt und öffentlichen Räumen stehen“,
so BBSR-Direktor Harald Herrmann. „Die
Förderung umweltverträglicher Mobilität
macht unsere Städte gesünder und saube-
rer. Nicht nur in den wachsenden Großstäd-
ten ist es deshalb wichtig, die öffentlichen
Räume noch stärker auf die Bedürfnisse
von Fußgängern und Radfahrern auszu-
richten. Investitionen in die öffentlichen
Räume und die Verknüpfung verschiede-
ner Mobilitätsformen fördern zudem das
Miteinander in lebendigen Quartieren“,
betont Herrmann.
Eine fachkundige Jury mit Vertretern der
Zuwendungsgeber, der kommunalen Spit-
zenverbände sowie der Länder und der
Wissenschaft wird die Modellvorhaben auf
Basis der im Projektaufruf angeführten Kri-
terien auswählen.
Das neue Forschungsprojekt des BBSR ist
Teil des Programms „Experimenteller Woh-
nungs- und Städtebau“ des Bundesbau-
ministeriums. Die anwendungsorientierten
Forschungsprojekte helfen, neue Ideen für
die Stadtentwicklung und das Wohnungs-
wesen zu erproben und ihnen zur Breiten-
wirkung zu verhelfen. Die Projekte werden
gemeinsam mit Kommunen, Unternehmen
und Initiativen in den Städten realisiert.
(schl/schi)
Weitere Infos finden Sie unter diesem
Kurz-Link:
Foto: Florian Methe / pixelio.de
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert Projekte zur Hei-
zungsoptimierung künftig durch einen nicht rückzahlbaren Zu-
schuss in Höhe von 30 Prozent auf den Netto-Rechnungsbetrag.
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