Wohnungspolitische Informationen 41/2016 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5447
Zur Minderung bei nachträglich entstehender Lärmbeeinträchtigung
ZAHL DER WOCHE
politisch motivierte Straftaten gegen
Asylsuchende und Flüchtlinge wurden
in den ersten achteinhalb Monaten
dieses Jahres in Deutschland registriert.
Dies geht aus einer Antwort des Bun-
desinnenministeriums an die Grünen-
Fraktion im Bundestag hervor. Die Zahl
der Gewalttaten gegen Asylsuchende
und Flüchtlinge hat sich dabei gegen-
über dem Vorjahr nahezu verdoppelt.
Von Januar bis Mitte September 2016
registrierte die Polizei bereits 507 Fälle
fremdenfeindlicher Gewalt. Demnach
legten Neonazis und Asylgegner in die-
sem Jahr schon 78 Mal Feuer, die Poli-
zei zählte sieben Tötungsdelikte. Der
Bericht äußert zudem die Besorgnis,
dass im rechtsextremen Spektrum vor
dem Hintergrund der Flüchtlingsde-
batte zudem die Widerstandsrhetorik
zugenommen habe.
1.800
Wohnungswirtschaft und eBay Kleinanzeigen starten
Kooperation
Freie Wohnungen bei Wohnungsunternehmen werden zukünftig noch
leichter und mit wenigen Klicks zu finden sein: Der Spitzenverband der
Wohnungswirtschaft GdW hat mit dem Online-Kleinanzeigenmarkt eBay
Kleinanzeigen einen Kooperationsvertrag geschlossen und so einen neu-
artigen Vertriebsweg für die Wohnungen seiner Mitgliedsunternehmen
erschlossen. Durch die Kooperation können die im GdW organisierten
Wohnungs- und Immobilienunternehmen künftig vermehrt die Leis-
tungspakete von eBay Kleinanzeigen für Immobilieninserate nutzen.
„eBay Kleinanzeigen hat es geschafft, sich in den letzten Jahren von einer
Art Online-Flohmarkt zu einem Portal mit einem vielfältigen Angebot
zu entwickeln. Viele Nutzer suchen nicht mehr nur nach gebrauchten
Möbeln oder Büchern, sondern eben auch nach Wohnungen“, sagte
GdW-Chef Axel Gedaschko. In Zukunft werden Wohnungen damit nicht
Recht so
„Seit der sogenannten ‚Bolzplatzentscheidung‘ ist die Frage der Miet-
minderung bei nach Vertragsschluss auftretenden Mängel schwierig
zu beurteilen. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom
29. April 2015 entschieden, dass neu aufgetretene Lärmbelästigungen
jedenfalls dann keinen Mangel der Mietsache darstellen, wenn auch der
Vermieter selbst die Belästigungen ohne eigene Abwehr – oder Entschä-
digungsmöglichkeiten als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen müsste (AZ VIII ZR
197/14). Mit dieser Entscheidung des BGH hat sich das Landgericht hier nur am Rande
beschäftigt. Wenn ein entsprechender Bebauungsplan entsprechende Hotelkomplexe
zulässt und die Baubehörde sodann die Genehmigung zum Bau eines Hotels erteilt,
so hat der Vermieter wenige Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen. Gleichwohl aber
muss er eine geminderte Miete hinnehmen. Auch die Frage der ‚Ortsüblichkeit‘ hätte
hier eingehender diskutiert werden können. Die Bebauung des Hotelkomplexes war
zulässig, was für eine ‚Ortsüblichkeit‘ sprechen könnte. Eine Auseinandersetzung also
mit dieser seit der Bolzplatzentscheidung des BGH doch sehr wichtigen Thematik der
Mietminderung für Umstände, die nach Vertragsschluss ohne Abwehrmöglichkeiten
des Vermieters entstehen, blieb hier bedauerlicherweise aus. Es bleibt also bei Rechts-
unsicherheiten sowohl für Mieter als auch für Vermieter.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 11. August 2016 hat das Landgericht Berlin (LG) über die Mietminderung
wegen erheblicher Lärmbeeinträchtigungen entschieden, die von einem nach Mietver-
tragsschluss im zweiten Hinterhof des Mietshauses aufgenommenen Hotelbetriebs mit
60 Zimmern, Apartments und Ferienwohnungen ausgehen. Das Landgericht hat – hier
abgekürzt – darauf erkannt, dass die Miete entsprechend gemindert werden konnte. Zur
Begründung meinte das Gericht, dass erhebliche Immissionen einen Mangel der Mietsache
darstellen, unabhängig davon, ob sie vom Vermieter oder Dritten ausgehen würden. Daran
ändere der Umstand nichts, dass die Mietsache zu Beginn des Mietverhältnisses noch nicht
von entsprechenden Immissionen betroffen war. Denn – so das Gericht – die Mietvertrags-
parteien vereinbaren auch ohne ausdrückliche vertragliche Abrede konkludent, dass die
Mietsache dem üblichen Mindeststandard vergleichbarer Räume entsprechen müsste, der
Mietern ein zeitgemäßes Wohnen ermögliche und von ihm ohne Gesundheitsschädigung
bewohnbar sei (LG Berlin, 67S 162/16).
mehr ausschließlich auf den speziell dafür angelegten Vermie-
tungsportalen vertrieben, sondern finden auch über deutlich
breiter gefächerte Anbieter wie eBay Kleinanzeigen Wege
zum Kunden. Genaue Informationen zur Rahmenvereinba-
rung finden GdW-Unternehmen im Mitgliederbereich unter
(burk/schi/kön)
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Die wi ist während der Messe Expo
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mit einer Son-
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