Wohnungspolitische Informationen 41/2016 - page 2

BUNDESPOLITIK
unternehmen gefährlichen Abfall transpor-
tieren. Auch die Bereitstellung separater
Entsorgungscontainer auf der Baustelle,
sowie Kosten im Zusammenhang mit dem
Nachweis gefährlicher Abfälle gehen ins
Geld. Dies alles läuft den Ergebnissen des
Bündnisses für bezahlbares Wohnen und
Bauen zuwider, die eindeutig darauf abzie-
len, dass weitere Kostensteigerungen beim
Wohnen vermieden werden sollen.
Die Wohnungswirtschaft fordert kurzfristig
ein Moratorium der Regelungen der AVV,
damit sichergestellt ist, dass die bisherigen
Entsorgungswege solange genutzt werden
können, bis die Entsorger auf die neue Situ-
ation vorbereitet sind. Die Länder müssen
darüber hinaus sicherstellen, dass die not-
wendigen Genehmigungen für die Entsor-
ger, entsprechende Abfälle zu verwerten,
schnell erteilt werden. Mittelfristig sind die
Länder aufgefordert, die Folgen der neuen
Regelung neu zu diskutieren und pragma-
tische Lösungen finden, die sowohl der
Umwelt gerecht werden als für die Woh-
nungs- und Baubranche umsetzbar und
bezahlbar bleiben.
(burk/vieh)
Der GdW hat für seine Mitgliedsunternehmen
die GdW-Information 152
zum Thema veröffentlicht. Nicht-Mitglieder
können die Broschüre für 10 Euro unter
stellen.
Fortsetzung von Seite 1
Klimaschutzplan 2050:
Verschärfung des Ordnungsrechtes führt zu steigenden Wohnkosten
Berlin – „Das eigentliche Ziel des Klimaschutzplanes 2050 und die dafür vorgeschlagenen Maßnahmen widersprechen sich
völlig“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. So werden die Bau- und
Sanierungskosten weiter steigen. „Damit ist am Ende weder den Mietern und Vermietern noch dem Klimaschutz gehol-
fen“, so der GdW-Chef. Der Verband hat seine Bedenken in einer Stellungnahme in den politischen Prozess eingebracht.
Die Wohnungswirtschaft bekennt sich
ausdrücklich zu dem Ziel der Bundesre-
gierung, einen lebenswerten, bezahlba-
ren und nahezu klimaneutralen Gebäude-
bestand bis zum Jahr 2050 zu schaffen.
Dieses Ziel ist im Klimaschutzplan mit
der „Energieeffizienzstrategie Gebäude“
und dem „Bündnis für bezahlbares Woh-
nen und Bauen“ verbunden. Der Klima-
schutzplan sieht eigentlich vor, die sozi-
ale Gerechtigkeit, Bezahlbarkeit und
Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zu
berücksichtigen. „Die vorgeschlagenen
Einzelmaßnahmen sprechen aber eine
völlig andere Sprache und würden beson-
ders sozial schwächere Mieter stark belas-
ten. Eine wirklich nachhaltige Politik muss
neben der ökonomischen und ökologi-
schen auch immer die soziale Dimension
berücksichtigen“, so Gedaschko. Darüber
hinaus ist es aus Sicht der Wohnungswirt-
schaft völlig unrealistisch zu meinen, man
könne das Wirtschaftlichkeitsgebot bei
einem verschärften Ordnungsrecht allein
durch Förderung gewährleisten. Zumal
sowieso nur der Anteil gefördert werden
darf, der über die gesetzlichen Anforde-
rungen hinausgeht.
„Was wir brauchen, ist endlich ein prak-
tikabler Ansatz, um die Energieeffizienz
im Gebäudebereich mit wirtschaftlich
vertretbaren Maßnahmen zu gewährleis-
ten. Außerdem muss es Anreize geben,
die effizientesten und kostengünstigsten
CO
2
-Minderungsmaßnahmen umzuset-
zen. Dazu gehört eine absolute Technolo-
gieoffenheit, die eine Brennstoffoffenheit
einschließt“, so Gedaschko. „Starre Vor-
gaben für die Nutzung oder Nichtnutzung
bestimmter Energieträger oder für den
Endenergiebedarf helfen nicht weiter. Kli-
maschutz ist allein an der CO
2
-Minderung
zu messen. Der Klimaschutzplan muss
daher die entsprechenden Technologien
und Möglichkeiten umfassend berücksich-
tigen.“
Der GdW hat mit seiner Energiestrategie
zur Energiewende, der Energieprognose
2050 und dem laufenden Monitoring zur
energetischen Sanierung Lösungswege
und Ziele sowie die notwendigen Leitplan-
ken für die Energiewende im Gebäudebe-
reich gesetzt. Jetzt ist die Politik gefordert,
gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft
einen praktikablen energiepolitischen Plan
zu erstellen, der den Vermietern und Mie-
tern ebenso effektiv hilft, wie dem Klima-
schutz.
(burk)
Die Stellungnahme zum Download
finden Sie auf
• Alle Maßnahmen müssen klar auf dem Wirtschaftlichkeitsgebot fußen und die soziale Dimension für den ärmeren Teil der
Gesellschaft berücksichtigen.
• Keine starren Vorgaben für die Nutzung oder Nichtnutzung bestimmter Energieträger oder für den Endenergiebedarf. Klima-
schutz ist allein an der CO
2
-Minderung zu messen.
• Weiterentwicklung der Energieeffizienz im Gebäudebereich anhand wirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen, Förderung darü-
ber hinausgehender Maßnahmen und Ermutigung zur Umsetzung der effizientesten und kostengünstigsten CO
2
-Minderungs-
maßnahmen.
• Klares Bekenntnis zur Gasnutzung in Kraft-Wärme-Kopplung und bivalenten und zur ökologisch sinnvollen Nutzung von Bio-
masse.
• Aufnahme einer Strategie für die dezentrale Nutzung dezentral erzeugten Stromes im Energiewirtschaftsrecht, dem EEG und
dem KWKG. Es muss einen einheitlichen Rahmen für die Gleichbehandlung von Mieterstrom und Eigenstrom geben.
• Analyse der Rolle der Fernwärme für die Städte und der Nutzbarkeit von regenerativem Strom bei Netzgebietsengpässen für
die Fernwärme.
• Sofortige Evaluation von bereits erfolgten Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor sowie Evaluation der Effizienzmaßnah-
men im Gebäudesektor hinsichtlich Kosten und tatsächlicher Verbräuche und hinsichtlich der Auswirkung auf die Wohnkosten.
• Aufnahme der globalen Sichtweise beim Klimaschutz in die Maßnahmen. Klimaschutz ist vor allem ein globales Thema. Maß-
nahmen vor Ort sollten deshalb in einer doppelstrategischen Herangehensweise mit internationalen Programmen verknüpft
werden.
Hintergrund: Die Vorschläge zum Klimaschutzplan 2050 im Einzelnen
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