WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 14/2016 - page 2

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Anreiz sein, mehr bezahlbare Wohnungen
zu bauen“, so der BID-Vorsitzende. Sie hat
aber einen Haken: Viele Wohnungsunter-
nehmen, darunter insbesondere die Ver-
mietungsgenossenschaften, die sich für
bezahlbaren Wohnungsneubau engagie-
ren, können diese gar nicht in Anspruch
nehmen. Daher fordert die BID, als Alter-
native eine gleichwertige Investitionszu-
lage für die Unternehmen einzuführen,
die die Sonderabschreibung nicht nutzen
können.
Die Sonder-AfA ist für die Immobilienwirt-
schaft ein Schritt in die richtige Richtung.
„Um den Wohnungsbau wirklich in Gang
zu bringen, wäre es aber darüber hinaus
erforderlich, die sogenannte Normalab-
schreibung von bisher zwei auf mindes-
tens drei Prozent anzuheben“, erklärte
Gedaschko. Dies würde der heute viel kür-
zeren Nutzungsdauer von Wohngebäuden
Rechnung tragen und dazu beitragen, dass
damit sich auch private Investoren wieder
verstärkt im Mietwohnungsneubau enga-
gieren.
Kumulationsverbot: KfW-Förderung
ausnehmen
Der Bundesrat schlägt außerdem vor, dass
Investitionen, die bereits öffentlich geför-
dert werden, nicht zusätzlich von einer
Sonderabschreibung profitieren sollen.
„Es ist völlig richtig, dass über ein Kumu-
lationsverbot Doppelförderungen vermie-
den werden sollen“, erklärte Gedaschko.
Ausdrücklich davon ausnehmen sollte man
jedoch die Mittel der KfW Bankengruppe
zur Förderung der Energieeffizienz. „Sonst
schneidet man sich bei der Energiewende
im Gebäudebereich selbst ins Fleisch.“
Die BID weist darüber hinaus darauf hin,
dass zur Inanspruchnahme der Sonderab-
schreibung gemäß Gesetzentwurf der Zeit-
punkt des Bauantrags beziehungsweise der
Bauanzeige maßgebend sein soll. Zusätz-
lich hierzu sollte auch ein Abstellen auf den
Zeitpunkt der sogenannten Baubeginnan-
zeige berücksichtigt werden.
Die BID appelliert an die Bundesregie-
rung, die geplante steuerliche Förderung
für den Mietwohnungsneubau zügig und
sachgerecht umzusetzen und eine Investi-
tionszulage einzuführen. Das einzige Mit-
tel zur wirksamen Bekämpfung von Woh-
nungsknappheit in den Ballungsgebieten
ist bezahlbarer Wohnungsneubau. Die
Sonderabschreibung ist hierzu ein wichti-
ger Baustein.
(burk/schi)
Fortsetzung von Seite 1
Die „Herstellungskosten“ sind die
Summe aller Aufwendungen, die
zur gebrauchsfähigen Errichtung
eines Gebäudes aufgewandt werden
müssen. Insbesondere sind dies die
Bauwerkskosten sowie die Kosten
für die Ausstattung, die Herrichtung
und Erschließung, Planungs- und
Beratungshonorare und anfallende
Gebühren. In den Herstellungskosten
sind nicht die Aufwendungen für das
Baugrundstück enthalten. Die Her-
stellungskosten sind die Kostengrup-
pen 200 bis 700 nach DIN 276.
Hintergrund: Was sind
Herstellungskosten?
BUNDESPOLITIK
Neues Antennenfernsehen DVB-T2 startet am 31. Mai 2016
Berlin – Das Ende des aktuellen terrestrischen Fernsehens DVB-T (Digital Video Broadcasting Terrestrial) rückt näher:
Ab 31. Mai 2016 startet in einigen Ballungszentren das neue hochauflösende Antennenfernsehen DVB-T2 HD. Als Start-
paket stehen die HD-Programme Das Erste, RTL, ProSieben, SAT.1, VOX und ZDF – zusätzlich zur bestehenden DVB-T-Ver-
breitung – zur Verfügung. Bundesweit erfolgt der Umstieg schrittweise bis Mitte 2019. Darauf haben sich die beteiligten
TV-Sender mit den Medienanstalten und dem Netz- und Plattformbetreiber MEDIA BROADCAST im Rahmen des Um-
stiegsszenarios zur Einführung von DVB-T2 HD in Deutschland verständigt.
Folgende Ballungsräume sind für die erste
Stufe geplant: Berlin/Potsdam, Bremen/
Unterweser, Hamburg/Lübeck, Kiel, Ros-
tock, Schwerin, Hannover/Braunschweig,
Magdeburg, Jena, Leipzig/Halle, Düssel-
dorf/Rhein/Ruhr, Köln/Bonn/Aachen, Rhein/
Main, Saarbrücken, Baden-Baden, Stutt-
gart, Nürnberg und München/Südbayern.
Der Regelbetrieb mit rund 40 Program-
men, überwiegend in HD, wird im 1. Quar-
tal 2017 ebenfalls in diesen und weiteren
Ballungsräumen starten. Zeitgleich endet
damit die Verbreitung privater Programme
im bisherigen DVB-T-Standard.
Die öffentlich-rechtlichen Sender bieten
ihre Programme auch nach der Umstel-
lung auf DVB-T2 HD unverschlüsselt an.
Für den Empfang der meisten Programme
der Privatsender in HD-Qualität wird ein so
genanntes monatliches „technisches“ Ent-
gelt in noch unbekannter Höhe erhoben.
Ein unverschlüsselter Empfang privater TV-
Sender ist dann nicht oder nur noch einge-
schränkt möglich.
Der Empfang von DVB-T2 HD setzt ein
geeignetes Empfangsgerät voraus. Das
kann entweder eine Set-Top-Box sein, mit
der bestehende Fernsehgeräte DVB-T2 HD-
fähig gemacht werden oder ein Flachbild-
fernseher der neuesten Generation mit
integriertem DVB-T2 HD-Empfangsteil.
Wichtig ist dabei, auf das grüne DVB-T2
HD-Logo zu achten. Nur Geräte mit die-
sem Logo sind zum Beispiel mit der not-
wendigen, neuen Bildcodierung HEVC
ausgestattet. Bisherige DVB-T-Empfänger
sowie DVB-T2-Empfänger ohne HEVC sind
nach Umstellung auf DVB-T2 nicht mehr
nutzbar.
Sofern Netzbetreiber und Wohnungsun-
ternehmen noch DVB-T-Signale für einen
Gemeinschaftsempfang ihrer Wohnge-
bäude nutzen, sind die technischen Vor-
aussetzungen zwingend zu prüfen.
(wed)
Die Deutsche TV-Plattform e.V.
hat eine Liste von Geräten für den Empfang
von DVB-T2 HD veröffentlicht,
die derzeit über 100 zertifizierte Fernseher
und Empfangs-Boxen umfasst.
Die Liste, die laufend aktualisiert werden soll,
finden Sie unter diesem Kurz-Link:
Weitere aktuelle Informationen finden Sie
auch unter
Beim Gerätekauf immer auf dieses DVB-T2HD-
Logo achten.
Quelle: www.dvb-t2hd.de
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