WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 10/2016 - page 3

BUNDESPOLITIK
In welchen Regionen es viel Leerstand und zahlreiche freie Arbeitsplätze gibt
Bonn – In Deutschland stehen mehr als 630.000 leere, aber unmittelbar nutzbare Wohnungen im Geschosswohnungsbau
einer nur etwas geringeren Zahl an freien Arbeitsplätzen gegenüber. Das geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts
für Bau-, Stadt- und Raumforschung hervor.
Die Wissenschaftler werteten den markt-
aktiven Leerstand in Mehrfamilienhäusern
2014 und die offenen Arbeitsstellen für
das Jahr 2015 aus. Demnach befinden sich
375.000 der leerstehenden Geschosswoh-
nungen in Westdeutschland und 257.000
in Ostdeutschland. Die mit Abstand meis-
ten kurzfristig aktivierbaren Wohnungen in
Mehrfamilienhäusern befinden sich in Nord-
rhein-Westfalen (NRW). Mit gut 150.000
leeren Wohnungen stellt das bevölkerungs-
reichste Bundesland ein Viertel der bundes-
weiten Leerstände dieses Segments. Es fol-
gen Sachsen mit 98.000, Niedersachsen mit
49.700 und Sachsen-Anhalt mit 49.000.
In NRW finden sich jedoch nicht nur die
meisten leerstehenden Geschosswohnun-
gen, sondern mit 130.000 auch die meis-
ten offenen Arbeitsstellen. Neben NRW
weisen der Auswertung zufolge Sachsen,
Niedersachsen und Thüringen eine Kom-
bination hoher Leerstandszahlen und zahl-
reicher offener Stellen auf. Lediglich ein
Drittel aller im Oktober 2015 gemeldeten
offenen Stellen lag wiederum in Regio-
nen mit angespanntem Wohnungsmarkt
und nur geringen Leerstandszahlen im
Geschosswohnungsbau.
(wal/kön)
Mehr Informationen und eine anschauliche
Grafik finden Sie unter diesem Kurz-Link:
AUS DEN VERBÄNDEN
Wohnungswirtschaft in Sachsen-Anhalt zu Stadtumbau und Flüchtlingsunter-
bringung: Beides muss gelingen
Magdeburg – Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um die Unterbringung von Flüchtlingen in Sachsen-An-
halt haben der Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt (VdW) und der Verband der Wohnungsgenossenschaf-
ten Sachsen-Anhalt (VdWg) in Sorge um die weitere erfolgreiche Gestaltung des Themas Wohnen in Sachsen-Anhalt er-
klärt, dass schnellstmöglich wichtige Entscheidungen von Bund und Land getroffen werden müssen.
Die Landespolitik wird – insbesondere mit
Blick auf die Landtagswahl – ebenso wie die
Bundespolitik gebeten, ihre Haltung zu den
gesamten Themen deutlich zu machen und
die richtigen Weichenstellungen vorzuneh-
men, damit in Sachsen-Anhalt das hohe Gut
des sicheren und bezahlbaren Wohnens in
Wohngebieten mit sozialem Frieden erhal-
ten bleibt. Nicht nur im Bund und im Land,
sondern auch in jeder Kommune sollte das
Thema Flüchtlinge und Asylbewerber zur
Chefsache gemacht werden.
(rie/mei/schi)
1. Verabschiedung eines Wohnort-
zuweisungsgesetzes
Die Erfahrungen der letzten Monate zei-
gen, dass nicht vorhergesagt werden
kann, wie viele der auf Sachsen-Anhalt
verteilten Flüchtlinge überhaupt im Land
verbleiben. Damit besteht aber keiner-
lei Planungssicherheit, angefangen von
Kitas, Schulen bis hin zum Bedarf an
Wohnungen. Deshalb sollte – analog
zur Regelung für die Spätaussiedler – ein
Wohnortzuweisungsgesetz vom Bund
verabschiedet werden, in dem geregelt
ist, an welchemWohnort der Betreffende
verbleiben muss.
2. Inkrafttreten der Förderrichtlinie
zur Herrichtung von Wohnraum
Mit Blick auf die notwendigen Woh-
nungskapazitäten sollte umgehend die
angekündigte Förderrichtlinie in Kraft tre-
ten. Letztendlich muss die Wiederherstel-
lung von Wohnraum finanziert werden
ohne zusätzliche Belastungen der Woh-
nungsunternehmen. Hierfür ist das ange-
kündigte Zuschussprogramm ein gutes
Mittel.
3. Sicherstellung der sozialen
Betreuung
Für die Eingewöhnung der Flüchtlinge
in ihre neue Umgebung ist von Seiten
der staatlichen Stellen eine ausreichende
Betreuung (mindestens 1:100) nicht nur
in den Gemeinschaftsunterkünften, son-
dern auch bei der dezentralen Unterbrin-
gung in Wohnungen zur Verfügung zu
stellen. Hier bestehen derzeit erhebliche
Defizite vor Ort.
4. Angemessene Unterbringungsbe-
dingungen
Die Angemessenheitsrichtlinien für die
Erstattung der Kosten der Unterkunft
sind den tatsächlichen Gegebenheiten
des örtlichen Wohnungsmarktes anzu-
passen. Die Mieten sind direkt an die
Vermieter zu zahlen. Genossenschafts-
anteile und Kautionen sind von den
zuständigen Stellen zu übernehmen.
Soweit Asylbewerber bereits bei der Erst-
unterbringung dezentral in Wohnungen
untergebracht wurden, muss ermög-
licht werden, dass diese beim Wechsel
ins Sozialgesetzbuch II dort auch weiter
wohnen können.
5. Fortführung des Stadtumbaus
über 2016 hinaus
Auch wenn einige tausend Asylbewer-
ber in den nächsten Jahren jeweils in
Sachsen-Anhalt bleiben, setzt dies nicht
die Auswirkungen des demografischen
Wandels außer Kraft. Je nach Binnen-
wanderung werden in Zukunft vielerorts
weiterhin Abriss und Aufwertung nötig
sein. Deshalb muss schon jetzt klarge-
stellt werden, dass das Stadtumbaupro-
gramm ab Anfang 2017 fortgesetzt wird.
6. Keine Verschlechterungen im
Mietrecht
Die angekündigten Mietrechtsänderun-
gen werden die Wohnungsunternehmen
zusätzlich belasten. Gerade in der jetzi-
gen Zeit ist nicht nachvollziehbar, warum
zum Beispiel eine Reduzierung von elf
Prozent auf acht Prozent bei den umla-
gefähigen Modernisierungskosten vorge-
schlagen wird. So sehen es die Pläne des
Bundesjustizministeriums vor.
Die Forderungen der Wohnungswirtschaft in Sachsen-Anhalt:
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