WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 27/2015 - page 3

BUNDESPOLITIK
Deutscher Nachhaltigkeitskodex:
Unternehmen können bereits jetzt die neue EU-Berichtspflicht erfüllen
Berlin – Eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) verpflichtet Unternehmen ab 2017 zur Offenlegung von Informatio­
nen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption.
Unternehmen, die den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) anwenden, können – nach aktueller juristischer Einschät­
zung – bereits heute die Anforderungen der EU-Richtlinie erfüllen, wie der von der Bundesregierung berufene Rat für
Nachhaltige Entwicklung (RNE) mitteilt.
Die sogenannte Berichtspflicht betrifft indi-
rekt auch kleine und mittlere Unternehmen,
die oftmals keine oder wenig Erfahrung
mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung
haben. Der DNK ist hier ein einfach hand-
habbares, flexibles Instrument und bietet
einen guten Einstieg in die Berichterstat-
tung über nichtfinanzielle Leistungen.
Unternehmen den Einstieg über
Schulungen und Seminare erleichtern
Um der Nachfrage zu begegnen, hat der
RNE eine kostenfreie „DNK-Toolbox“ entwi-
ckelt. In dieser wird auf die Themen Nach-
haltigkeitsberichterstattung, EU-Berichts-
pflicht sowie Standards eingegangen, im
Detail wird das Kriterienset des DNK erläu-
tert. Die Toolbox enthält konkrete Hand-
lungsempfehlungen zur Nutzung des DNK
wie auch Beispiele aus der Praxis. Wei-
tere unterstützende Arbeitssequenzen zur
Anwendung, Broschüren und Hintergrund-
informationen runden das Angebot ab.
Je nach Bedarf ermöglicht die modular
angelegte Toolbox entweder eine einein-
halbstündige Informationsveranstaltung
oder auch eine eintägige Schulung. Dabei
können die Inhalte in bestehende Seminare
integriert oder für die Entwicklung neuer
Formate genutzt werden. Die Module in
Form von Präsentationsfolien können bear-
beitet, um eigene Informationen ergänzt
und auf spezifische Gegebenheiten zuge-
schnitten werden. Schließlich können Teil-
nehmende die praktische Anwendung des
DNK in drei Arbeitssequenzen erproben.
Bundesweit kompetente DNK-
Schulungspartner
Für die Schulungen zum Nachhaltigkeits-
kodex stehen deutschlandweit rund 54
Trainerinnen und Trainer aus 39 DNK-
Partnerorganisationen zur Verfügung. Die
DNK-Schulungspartner haben selbst eine
ausführliche Schulung zum DNK durchlau-
fen und geben ihr Wissen an Unternehmen
weiter. Auf Wunsch vermittelt das DNK-
Team regionale Schulungspartner für Semi-
nare und Informationsveranstaltungen.
Wenn vorhanden, wird auch der Kontakt
zu einem Unternehmen in der Nähe her-
gestellt, das den DNK bereits anwendet
und aus der Praxis berichten kann. Für die
Wohnungswirtschaft ist die InWIS GmbH
Schulungspartner des RNE.
Branchenspezifischer Nachhaltigkeits­
kodex für die Wohnungswirtschaft
Als erste Branche in Deutschland hat die
Wohnungswirtschaft ihren Unternehmen
bereits 2014 ein einfaches Instrument an
die Hand gegeben: den Deutschen Nach-
haltigkeitskodex, in den speziell für die
Wohnungswirtschaft Kriterien für eine
nachhaltige Unternehmensführung einge-
führt wurden. Damit können 3.000 Woh-
nungsunternehmen auf einfache Art ihre
Nachhaltigkeitsstrategien darstellen – und
auf einen Blick zeigen, wie sie das Wohnen
in Deutschland fit für die Zukunft machen.
Der für die Wohnungswirtschaft ergänzte
Deutsche Nachhaltigkeitskodex ermöglicht
es den Wohnungsunternehmen, anhand
von 20 Kriterien offen zu legen, was sie
tun, um die großen Herausforderungen
im Bereich Wohnen und Umwelt zu lösen.
Nicht nur für die großen Wohnungsunter-
nehmen, sondern gerade auch für klei-
nere und mittlere Unternehmen, die keine
umfangreiche Nachhaltigkeitsberichterstat-
tung durchführen, ist der Nachhaltigkeits-
kodex dabei ein sehr hilfreiches Instrument.
(sie/kön/schi)
Weitere Infos zum Deutschen Nachhaltig­
keitskodex (DNK) finden Sie unter
sowie zum wohnungswirtschaftlich ergänzten
DNK unter
AUS DEN VERBÄNDEN
„Immobilienwirtschaft kontrovers“
– Forum der Süddeutschen Wohnungswirtschaft zur Baurechtsentwicklung
Frankfurt am Main – „Wer die aktuellen und jüngeren Entwicklungen verfolgt, kommt rasch zu dem Ergebnis, dass die
Immobilien als kollektive Melkkuh der Nation angesehen werden“, fasste Dr. Rudolf Ridinger, Vorstand des Verbandes
der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest), die Ergebnisse einer Konferenz zur Baurechtsentwicklung
am 23. Juni 2015 in Frankfurt zusammen. Die stetig steigenden Kosten trügen im Mietwohnungsbau letztendlich die
Mieter, die damit zum Stopfen von Haushaltslöchern ebenfalls kräftig geschröpft würden.
Zunächst seien die Grunderwerbskosten
durch kräftige Grunderwerbsteuererhö-
hungen drastisch gestiegen. Gleichzeitig
würden die Grundsteuern stark angeho-
ben. Nach einer aktuellen bundesweiten
Erhebung zählt Hessen hierbei sogar zu
den Spitzenreitern unter den Bundeslän-
dern.
Die Immobilienwirtschaft werde zudem
noch mit einer kontinuierlichen und dabei
zunehmend steigenden Kosteninflation
konfrontiert. So seien immer mehr Normen
zu berücksichtigen. Schätzungen gingen
inzwischen von 3.300 einschlägigen Nor-
men für das Bauen aus. „Wer soll dabei
noch den Überblick behalten?“, so Ridin-
ger.
Rollstuhlgerechte Wohnungen mit
höherem Flächenbedarf
Einige Normen stünden dabei im Wider-
spruch zu anderen Zielen. Als aktuelles Bei-
spiel wurde die Norm für rollstuhlgerech-
tes Bauen auf der Konferenz diskutiert. Bei
einer Wohnung sei durch die einschlägige
Norm, abhängig von der Wohnungsgröße,
eine durchschnittliche Mehrfläche von 15
bis 20 Prozent zu veranschlagen. Schon
alleine dadurch müssten die Mietbelastun-
gen für entsprechende Wohnungen deut-
lich höher liegen. In Mehrfamilienhäusern
seien rollstuhlgerechte Wohnungen auf-
grund der Anforderungen an die techni-
sche Infrastruktur zudem nicht für Einzel-
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