WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 52-53/2015 - page 2

BUNDESPOLITIK
entnommen, sondern es gilt der Wert des
Referenzgebäudes.
Dies hat sehr unterschiedliche Auswirkun-
gen auf die Gebäudeausführung, je nach
Art der Energieversorgung des Gebäudes.
So sind Gebäude, die mit einer Gas-Brenn-
wertheizung und Solaranlage versorgt
werden, sehr viel stärker betroffen als zum
Beispiel Gebäude mit primärenergetisch
günstiger Fernwärme. Das bedeutet, ihr
Wärmeschutz muss sehr viel stärker ver-
bessert werden.
Zusammenspiel mit dem Erneuerbare-
Energien-Wärmegesetz
Problematisch ist weiterhin auch das Zusam-
menspiel mit dem Erneuerbare-Energien-
Wärmegesetz (EEWärmeG). Es wurde nicht
an die novellierte EnEV angepasst. Zwei
Punkte scheinen wichtig: Das EEWärmeG
fordert bei Solaranlagen wesentlich grö-
ßere Solarflächen als nach EnEV erforder-
lich und erhöht somit die Investitionskosten.
Als Ersatzmaßnahme steht im EEWärmeG
weiter eine Unterschreitung der EnEV um
15 Prozent. Das erschwert die Nutzung
von Ersatzmaßnahmen. Galt bisher quasi
ein Effizienzhaus 85 als Ersatzmaßnahme,
ist es nun ein „Effizienzhaus 64“, weil die
25-Prozentige Verschärfung noch mal um
15 Prozent unterboten werden muss.
Weitere kleinere Veränderungen
Neben diesen hauptsächlichen Änderun-
gen verändern sich noch einige kleinere
Dinge. Der Primärenergiefaktor für Strom
wurde bereits zum 1. Mai 2014 von 2,6 auf
2,4 vermindert und wird ab 1. Januar 2016
nur noch 1,8 betragen. Der Grund dafür
ist der große Anteil erneuerbarer Energien
im Strommix. Die Folge sind rechnerische
Erleichterungen bei der Berechnung von
Wärmepumpen und elektrischer Warm-
wasserbereitung.
Die KfW wird ihre Förderung verändern.
Mit der Absenkung des zulässigen Primär-
energiebedarfs liegt die Anforderung der
EnEV an Neubauten ab 2016 quasi bei
einem Effizienzhaus 75 – das es so nicht
gibt. Die KfW wird deshalb ab April 2016
im Neubau die Förderung des Effizienzhau-
ses 70 einstellen und nur noch Effizienz-
häuser 55 und 40 fördern. Dazu kommt
ein neuer Förderstandard Effizienzhaus 40
plus für Plusenergie-Neubauten.
Stichtagsregelung
Der 1. Januar 2016 ist Stichtag für die
neuen Anforderungen der EnEV an Neu-
bauten. Sie gelten, wenn ab diesem Datum
- der Bauantrag gestellt oder eine Bauan-
zeige gemacht wird,
- ein nicht genehmigungsbedürftiges Bau-
vorhaben an die Behörde zur Kenntnis
gegeben wird,
- bei sonstigen nicht genehmigungsbedürf-
tigen Vorhaben, insbesondere genehmi-
gungs-, an-zeige- und verfahrensfreien
Vorhaben, die Bauausführung begonnen
wird.
(vog/kön)
Ausführliche Informationen von den GdW-
Experten finden Sie unter diesem Kurzlink:
Den Originalgesetzestext finden Sie unter
Die Fassung bildet den Stand einschließlich
der letzten Änderung vom 24.10.2015 ab.
Fortsetzung von Seite 1
Bundesminister Dobrindt: Großprojekte durch Digitalisierung optimieren
Berlin – Bundesminister Alexander Dobrindt hat am 15. Dezember 2015 auf dem Zukunftsforum digitales Planen und
Bauen in Berlin seine Pläne zur Einführung von Building Information Modeling (BIM) bei der Planung und Realisierung
großer Verkehrsprojekte vorgestellt.
„Wir starten eine Offensive zur Digitali-
sierung der Baubranche. Mit modernsten
digitalen Methoden sollen Bauprojekte
effizienter und im Zeit- und Kostenrah-
men realisiert werden. Wir werden Planen
und Bauen mit BIM für unsere Infrastruk-
turprojekte ab 2020 verbindlich machen.
Mit Pilotprojekten optimieren wir den Ein-
satz dieser Planungsmethoden. Das ist eine
Modernisierungsoffensive für die weltweit
tätige deutsche Bauindustrie“, so Dobrindt.
Mit Building Information Modeling (BIM)
wird digital geplant und dabei eine syn-
chronisierte Datenbasis hergestellt, die alle
Abläufe und Teilaspekte verbindet und auf
die alle Projektbeteiligten zugreifen kön-
nen. Dadurch werden alle Informationen
transparent vernetzt, so dass Auswirkun-
gen einer Änderung auf alle anderen Teil-
bereiche in Echtzeit sichtbar werden. Zeit-
pläne, Kosten und Risiken können so früher
und präziser ermittelt und optimiert wer-
den.
Ein Stufenplan sieht die Einführung von
BIM in drei Schritten vor: Nach einer Vor-
bereitungsphase bis 2017 und einer Pilot-
phase bis 2020 soll BIM ab 2020 bei allen
neu zu planenden Projekten des Bundes-
ministerium für Verkehr und digitale Infra-
struktur (BMVI) eingesetzt werden. Zuvor
werden die dafür erforderlichen rechtli-
chen und technischen Rahmenbedingun-
gen geschaffen und Standards festgelegt.
Dobrindt: „Wir wollen das digitale Pla-
nen und Bauen bundesweit zum Standard
machen. Die öffentliche Hand muss dabei
als großer Bauherr vorangehen und den
Kulturwandel treiben. Deshalb haben wir
eine Reformkommission Bau von Großpro-
jekten ins Leben gerufen und den klaren
Grundsatz formuliert: „Erst digital, dann
real bauen“. Wir haben vier Pilotprojekte
zur Erprobung von BIM gestartet. Und mein
Haus hat einen Stufenplan für das Planen
und Bauen der Zukunft entwickelt, der BIM
bis 2020 zum neuen Standard für Verkehrs-
infrastrukturprojekte machen wird.“
Der Stufenplan setzt einen Teil des Aktions-
plans Großprojekte um, der am 9. Dezem-
ber 2015 vom Kabinett beschlossen wurde.
(rud/kön)
Weitere Information finden Sie auf der Seite
des BMVI unter diesem Kurzlink:
Bundesminis-
ter Alexander
Dobrindt beim
„Zukunftsfo-
rum – Digitales
Planen und
Bauen“
Foto: BMVI
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