WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 15/2015 - page 6

ZAHL DER WOCHE
Milliarden Euro beträgt die Schadens-
summe, die privaten Haushalten pro
Jahr durch Internetkriminalität ent-
steht. Das entspricht, wie das Deut-
sche Institut für Wirtschaftsforschung
(DIW) in Berlin mitteilte, 0,1 Prozent
des deutschen Bruttoinlandsprodukts.
Damit sind die jährlich entstehenden
Schäden durch Internetkriminalität
nicht nur für das Gewerbe, sondern
auch für Privatpersonen erheblich.
Rund jeder fünfte Befragte gab an, im
vergangenen Jahr von einer der vier
besonders bedeutenden Kategorien
der Internetkriminalität – Phishing,
Identitätsbetrug, Waren- und Dienst-
leistungsbetrug sowie Angriffe mit
Schadsoftware – betroffen gewesen
zu sein. Ein sehr großer Teil der Delikte
wird von der polizeilichen Kriminali-
tätsstatistik nicht erfasst. So ist nach
Ergebnissen des DIW beispielsweise die
Schätzung des Bundeskriminalamtes
zu Schäden durch Phishing offenbar
deutlich zu konservativ. Nach Berech-
nungen des DIW ergibt sich hier ein um
den Faktor 50 höherer Schaden.
3,4
GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5369
Wohnungspolitik in New York City –
Renommierte Stadtplanerin besucht GdW
Recht so
Bundesmeldegesetz –
Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung
Zum 1. November 2015 wird ein bundes-
weit einheitliches Meldegesetz in Kraft
treten (Bundesmeldegesetz-BMG, Art.
1 des Gesetzes zur Fortentwicklung des
Meldewesens vom 3. Mai 2013, geän-
dert durch Gesetz vom 20. November
2014). Mit diesem Gesetz wird auch die
Beteiligung des Wohnungsgebers bei der
Anmeldung wieder eingeführt, die vor über 10 Jahren abgeschafft wurde. Dadurch
sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. Das neue Melderecht bedeutet eine
Umstellung nicht nur für die Meldebehörden, sondern auch für die Mieter und Ver-
mieter, so auch für die dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und seinen
Regionalverbänden angeschlossenen rund 3.000 Wohnungsunternehmen. Die Mieter,
die eine Wohnung beziehen, müssen sich spätestens zwei Wochen nach Einzug in die
Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Wohnungsunternehmen
als Wohnungsgeber haben im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht nach § 19 BMG den
Einzug, und in bestimmten Fällen auch den Auszug, innerhalb von zwei Wochen zu
bestätigen. Die Bestätigung kann in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. Sie
muss den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des meldepflichtigen
Vorgangs mit Ein- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen
und Vornamen der Meldepflichtigen einschließlich aller einziehenden Personen enthal-
ten. Für die praktische Umsetzung stellt sich damit eine Reihe von Fragen. Insbesondere
ist unklar, ob die Wohnungsunternehmen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht von
sich aus auf die Mieter, die in eine ihrer Wohnungen einziehen, zwecks Ausstellens der
Vermieterbestätigung zugehen müssen. Klar ist schon jetzt, dass das Gesetz zu mehr
Bürokratie führen wird. Gerade im Rahmen der nunmehr abzustimmenden Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift wird sich der GdW für eine einfachere Handhabung des Melde-
gesetzes einsetzen.
RAin Monika Kegel
GdW-Referentin
KOMMENTAR
Foto: Sebastian Schobbert
Kaja Kühl, Architektin und Stadtplanerin mit Lehrauftrag an
der renommierten Columbia Universität in New York hat im
März 2015 den Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW
besucht und einen interessanten Einblick in die Geschichte
und Gegenwart der Wohnungspolitik in der Weltmetropole
gegeben. Der Besuch fand im Rahmen einer Studienreise zum
Kompetenzzentrum Großsiedlungen im Berliner Bezirk Mar-
zahn-Hellersdorf statt, wo Kühl mit Studenten der Columbia
Universität beispielhaft Eindrücke und Erfahrungen aus gro-
ßen Wohnsiedlungen in Studienprojekten verarbeitete. New
York könne von Deutschland im Bereich der Wohnungspoli-
tik noch einiges lernen, so das Fazit Kühls, die unter anderem
von der mangelnden Finanzierung und Qualität des sozialen
Wohnungsbaus in New York berichtete.
(schi)
Kaja Kühl, Architektin und Stadtplanerin mit Lehrauftrag an der New Yorker
Columbia Universität, zu Besuch im GdW
Foto: GdW
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