WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 43/2015 - page 2

BUNDESPOLITIK
schneller abgeschoben werden.
Bauplanungsrecht: Erleichterungen
für Erstunterkünfte
Für die Unterbringung in Erstaufnahmeein-
richtungen und Flüchtlingsunterkünften –
während der Dauer des Asylverfahrens und
danach – wurden zeitlich befristete Erleich-
terungen im Bauplanungsrecht beschlos-
sen. Zudem werden „in eng begrenztem
und klar umrissenem Umfang weitere
punktuelle Erleichterungen hinsichtlich
des Einsatzes erneuerbarer Energien im
Gebäude“ vorgesehen.
Darüber hinaus ist mit dem Beschluss eine
Erhöhung der an die Länder ausgezahlten
Kompensationsmittel für die soziale Wohn-
raumförderung für die Jahre 2016 bis 2019
jeweils um 500 Millionen Euro unter Dach
und Fach. Die Länder haben zugestimmt,
diese Mittel zweckgebunden für den sozi-
alen Wohnungsbau zu verwenden. Damit
will der Bund Länder und Kommunen beim
Neubau von Wohnungen und bei der Aus-
weitung des Bestands an Sozialwohnungen
unterstützen.
Bundesrat billigt geplanten
Nachtragshaushalt
Keine Einwände erhob der Bundesrat
zudem gegen den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zum Nachtragshaushalt
2015. Dieser setzt den ersten Teil der Zusa-
gen aus dem Flüchtlingsgipfel vom 24.
September 2015 um. Der Bund hatte den
Ländern und Kommunen für die nächsten
Jahre Unterstützung in Milliardenhöhe für
die Aufnahme, Unterbringung und Versor-
gung der Asylsuchenden versprochen. In
einem ersten Schritt verdoppelt er für das
Jahr 2015 seine Hilfe auf zwei Milliarden
Euro. Der vorliegende Nachtragsentwurf
passt die zusätzlichen Ausgaben in den
bestehenden Gesamtabschluss des laufen-
den Haushalts ein.
Ab dem nächsten Jahr übernimmt der
Bund für jeden Flüchtling eine Pauschale
von 670 Euro pro Monat. Zusammen mit
den weiteren finanziellen Zusagen unter
anderem für den sozialen Wohnungsbau
und die Betreuung unbegleiteter Minder-
jähriger sollen die Länder 2016 mit insge-
samt mehr als vier Milliarden Euro entlastet
werden. Dies wird allerdings erst in späte-
ren Gesetzgebungsverfahren umgesetzt. In
den nächsten Wochen wird der Bundestag
über den Regierungsentwurf beraten.
Gedaschko: „Es geht jetzt auch um
Geschwindigkeit“
Der Spitzenverband der Wohnungswirt-
schaft GdW begrüßt ausdrücklich die Pläne
der Bundesregierung, die Bundesmittel für
die Wohnraumförderung um jährlich wei-
tere 500 Millionen Euro zu erhöhen und
dies gleichzeitig mit einer Zweckbindung
zu versehen. Allerdings wird das angesichts
der in den nächsten Monaten rasant stei-
genden Nachfrage in den Städten nicht
ausreichen und muss durch steuerliche
Anreize ergänzt werden. „Es geht jetzt
auch um Geschwindigkeit. Die Bauleitpla-
nungen müssen ebenso wie die Bauge-
nehmigungsverfahren deutlich schneller
werden. Die Neubauten müssen darüber
hinaus für die künftigen Bewohner bezahl-
bar bleiben. Das ist heute in den meisten
Fällen nicht mehr möglich. Außerdem muss
die soziale Betreuung von Zuwanderern so
ausgestaltet werden, dass sie ein Teil unse-
rer Gesellschaft werden können“, erklärte
GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Die
Wohnungsversorgung muss von den Bür-
germeistern in den Städten und Gemein-
den zur Chefsache erklärt werden. Die
Kommunen in den starken Wachstumsre-
gionen sollten einen Wohnungsbaukoor-
dinator benennen, den die Länder anteilig
mitfinanzieren“, so Gedaschko. „Ebenso
wichtig ist es, die Baunutzungsverord-
nung zu überarbeiten, um Hemmnisse für
die Aufstockung von Wohngebäuden zu
beseitigen.“ Der GdW-Chef forderte wei-
terhin, die kommunalen Bauämter perso-
nell deutlich besser auszugestalten, um
die Genehmigungsverfahren drastisch zu
beschleunigen. Als Hilfe können soge-
nannte „Typengenehmigungen“ die Pro-
zessdauer verkürzen und auch die serielle
Bauweise müsse neu eingeführt werden.
Städte begrüßen Beschluss
Der Deutsche Städtetag begrüßte die
vom Bundestag verabschiedete Reform
des Asylrechts als notwendig, denn viele
Städte stoßen an ihre Belastungsgrenzen,
um die laufend weiter steigende Zahl von
Flüchtlingen aufzunehmen. Um die Kom-
munen tatsächlich zu entlasten, müssten
die Länder ihre Kapazitäten in den Erstauf-
nahmeeinrichtungen deutlich ausbauen,
sagte die Präsidentin des Deutschen Städ-
tetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse
aus Ludwigshafen. Die Öffnung der Inte-
grationskurse auch für Asylbewerber und
Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspek-
tive könne dabei helfen, dass sich Flücht-
linge schneller in die Gesellschaft und den
Arbeitsmarkt integrieren. Ebenso begrü-
ßenswert sind aus Sicht des Städtetages die
Erleichterungen im Bauplanungsrecht, ins-
besondere für die Einrichtung von Flücht-
lingsunterkünften.
(schi/bäs)
Fortsetzung von Seite 1
KfW stockt Sonderförderung „Flüchtlingsunterkünfte“ auf insgesamt eine
Milliarde Euro auf
Frankfurt – Die KfW Bankengruppe stockt ihre Anfang September gestartete Sonderförderung „Flüchtlingsunterkünfte“
von 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro auf. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die mithilfe zinsloser
Darlehen Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften
finanzieren können.
„Die Nachfrage von Kommunen und
Gemeinden ist ungebrochen hoch. Auch
angesichts des nahenden Winters und der
damit zu erwartenden niedrigen Temperatu-
ren muss es Städten und Gemeinden mög-
lich sein, eine günstige Finanzierung schnell
und flexibel zu erhalten, um Flüchtlingsun-
terkünfte zu erwerben oder zu errichten“,
sagte Dr. Ulrich Schröder, Vorstandsvorsit-
zender der KfW Bankengruppe. Die Sonder-
fazilität Flüchtlingsunterkünfte in Höhe von
300 Millionen Euro war am 6. September
2015 eingeführt worden und bereits nach
einigen Tagen ausgeschöpft. Die KfW hatte
daher zum 24. September 2015 bekannt
gegeben, das Volumen um weitere 200 Mil-
lionen Euro zu erhöhen. Mit der erneuten
Aufstockung auf eine Milliarde Euro kön-
nen, je nach Unterkunft, insgesamt bis zu
100.000 Plätze geschaffen werden. Die
Kommunen können zwischen Laufzeiten
von 10, 20 oder 30 Jahren wählen. Der Zins-
satz beträgt einheitlich 0,0 Prozent und wird
bei Auszahlung der Kredite für 10 Jahre
festgeschrieben. Wie bisher werden bis zur
Ausschöpfung des Volumens die Anträge
in der Reihenfolge ihres Eingangs zuge-
sagt. Die Sonderförderung ist Teil des KfW
Investitionskredits Kommunen (Programm
208), über das auch nach Ausschöpfung der
Sonderfazilität attraktive Finanzierungsan-
gebote für kommunale Investitionen im
Zusammenhang mit der Unterbringung von
Flüchtlingen bereit stehen.
(höp/kön)
Weitere Infos unter
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