WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 34/2015 - page 6

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5388
Kellerfeuchte im Altbau als Mangel
ZAHL DER WOCHE
Prozent betrug der Rückgang der
Einschulungen von Erstklässlern im
Schuljahr 2014/2015 gegenüber dem
Schuljahr 2004/2005. Wie das Sta-
tistische Bundesamt weiter mitteilte,
ist die Zahl der Einschulungen auf-
grund des demografischen Wandels
insgesamt stark zurückgegangen: Im
Schuljahr 2014/2015 kamen nach vor-
läufigen Ergebnissen in Deutschland
rund 708.000 Kinder in die Schule. Im
Schuljahr 2004/2005 waren es noch
rund 821.000 Kinder gewesen. Beson-
ders deutlich war der Rückgang im frü-
heren Bundesgebiet: Während hier im
Schuljahr 2004/2005 rund 697.000
Kinder in die Schule kamen, waren es
2014/2015 knapp 18 Prozent weniger
(574.000). In den neuen Ländern und
Berlin stieg die Zahl der Einschulungen
im gleichen Zeitraum dagegen von
124.000 auf 134.000 (+ acht Prozent).
Dies ist darauf zurückzuführen, dass
sich die Einschulungen dort zu Beginn
des neuen Jahrtausends bereits auf
niedrigem Niveau befanden. Grund
dafür war der Geburtenrückgang nach
der deutschen Wiedervereinigung.
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GdW-NEWS
Die führenden Verbände der deutschen
Immobilienwirtschaft sind vom 5. bis 7.
Oktober auf der Expo Real 2015 in Mün-
chen, der größten Fachmesse für Immobilien
und Investitionen in Europa, vertreten. Der
GdW – der aktuell den Vorsitz der Bundes-
arbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft
Deutschland (BID) innehat – präsentiert sich
mit seinen Partnerverbänden auf einem
Recht so
„Die Entscheidung des Landgerichts Dresden verdeutlicht die Konsequen-
zen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH;
Urteil vom 5. Juni 2013, Az.: VIII ZR 287/12). Dabei ist nach der Verkehrs-
anschauung grundsätzlich auf den bei der Errichtung des Gebäudes gel-
tenden Maßstab abzustellen. Nehme ein Vermieter bauliche Veränderun-
gen an einem älteren Gebäude vor, könne der Mieter die Einhaltung eines
höheren Standards anschließend nur dann erwarten, wenn die Sanierungsmaßnahme
so intensiv und tiefgreifend ist, dass sie einem Neubau und einer entsprechenden
grundlegenden Veränderung des Gebäudes vergleichbar sei. Im vorliegenden Fall
hat sich der Keller, wie ein Sachverständiger bestätigte, in einem Zustand befunden,
wie er für die Errichtung typisch sei, wobei der Sachverständige aufgeführt hat, dass
gerade zur Errichtungszeit Wassereintritte über die erdberührten Umfassungsbauteile
hingenommen und sogar vielfach als erwünscht angesehen worden seien. Die in 2003
und 2005 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen haben daran nichts geändert, da
sie – wie nach der Rechtsprechung des BGH erforderlich – nicht mit einem Neubau
oder einer grundlegenden Veränderung des Gebäudes vergleichbar gewesen seien.
Bei einem Mietverhältnis über eine Altbauwohnung muss bei der Rüge von Mängeln
also hinterfragt werden, ob das äußere Erscheinungsbild mit der Gebäudesubstanz
zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes einhergeht.“
EXPERTENMEINUNG
von RAin Monika Kegel, Referentin des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Der Mieter einer Altbauwohnung (Baujahr 1905) minderte die Miete, da der mitvermietete
Keller auch nach Durchführung verschiedener Sanierungsmaßnahmen feucht war. Der Ver-
mieter forderte den Minderungsbetrag zurück – zu Recht, wie das Landgericht Dresden in
seinem Urteil vom 17. Juni 2014 (Az.: 4 S 4/14) feststellte. Nach Ansicht des Gerichts stellt
die Kellerfeuchte im Altbau keinen Mangel dar, wenn sich der Keller in einem Zustand befin-
det, wie er zur Zeit der Errichtung des Gebäudes typisch war. Zur Begründung führte das
Gericht aus, dass für den Fall, dass Parteiabreden zur Beschaffenheit der Mietsache fehlen,
vermieterseits die Einhaltung der maßgeblichen technischen Normen geschuldet sei. Bei
einem Altbau aus dem Jahr 1905 sei auf den damaligen Stand der Technik abzustellen. Dies
gelte auch dann, wenn spätere diesbezügliche Sanierungsmaßnahmen erfolgen, die nach
Intensität des Eingriffs in die Gebäudesubstanz nicht mit einem Neubau oder Ähnlichem zu
vergleichen seien.
gemeinsamen Messestand In diesem Jahr
ist erstmals auch das Bündnis für bezahlba-
res Wohnen und Bauen des Bundesbaumi-
nisteriums am BID-Stand mit dabei.
Finanzierungstrends und Digitalisierung,
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz: Zu
diesen und weiteren Themen erwarten die
Messebesucher am Stand der BID prominent
besetzte Gesprächsrunden mit Vertretern
aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien
und Verbänden. Als Gäste werden am Stand
der BID unter anderem
Günther Oettinger
,
EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und
Gesellschaft, und Bundesbauministerin Dr.
Barbara Hendricks
erwartet.
(schi)
Weitere Infos sowie das BID-Standprogramm
zur Expo finden Sie in Kürze unter
d
Gut besucht: Der BID-Stand bei der Expo Real 2014
Foto: Büro Roman Lorenz
5. - 7. Oktober 2015, München
Expo Real 2015: Immobilienverbände im Dialog mit der Politik
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