WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 19/2015 - page 6

ZAHL DER WOCHE
Millionen Personen im Alter von mehr
als 80 Jahren werden im Jahr 2050
in Deutschland leben. Das ergaben
Modellrechnungen des Statistischen
Bundesamtes im Rahmen der kürzlich
vorgelegten 13. koordinierten Bevöl-
kerungsvorausberechnung. Die Zahl
der Hochaltrigen nimmt damit in den
nächsten Jahrzenten kontinuierlich zu.
Um 2050 wird sie ihr Höchstniveau mit
knapp 10 Millionen erreichen. Dann
wird sie um 124 Prozent höher sein als
im Jahr 2013 (4 Millionen). Der Anteil
der ab 80-Jährigen an der gesamten
Seniorengruppe wird dabei von heute
26 Prozent auf 43 Prozent steigen.
Zwischen 2050 und 2060 wird die
Zahl der über 80-jährigen um rund
1 Million sinken.
Die Anzahl der Menschen im Alter ab
65 Jahre insgesamt wird besonders
schnell in den kommenden zweiein-
halb Jahrzehnten bis zum Jahr 2037
auf gut 23 Millionen wachsen. Zwi-
schen 2037 und 2060 bleibt diese
Altersgruppe – trotz einer insgesamt
sinkenden Bevölkerungszahl – fast
unverändert.
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GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5373
WL Bank unterstützt Deutschen Bauherrenpreis
Der Spitzenverband der
Wohnungswirtschaft
GdW und die WL Bank
setzen ihre erfolgrei-
che Kooperation für
den Deutschen Bauher-
renpreis fort. Die WL
Bank wird den renom-
mierten Wettbewerb bis
zum Jahr 2019 exklusiv
unterstützen. Der Deut-
sche Bauherrenpreis wird
alle zwei Jahre von der
Arbeitsgruppe KOOPERATION des GdW,
des Bundes Deutscher Architekten BDA
und des Deutschen Städtetages (DST) als
Doppelwettbewerb in den Kategorien Neu-
bau und Modernisierung ausgelobt. Der
Preis dient der Unterstützung innovativer
Ansätze und Lösungen im Wohnungsbau
und setzt am Spannungsfeld von hoher
Qualität und tragbaren Kosten an. Seit sei-
nem Start im Jahr 1986 wurden 19 Wett-
bewerbe durchgeführt und fast 3.350
Neubau- und Modernisierungsprojekte mit mehr als 235.000 Wohnungen eingereicht
und beurteilt. Damit ist dieser Wettbewerb der erfolgreichste seiner Art in Deutsch-
land. GdW-Präsident Axel Gedaschko erklärte: „Wir freuen uns besonders, dass mit der
Recht so
Das Urteil begrenzt die Möglichkeit des Mieters entscheidend, bei neu hin-
zugekommenen nachteiligen Einwirkungen auf die Mietsache von außen
(sogenannten Umweltmängeln) die Miete zu mindern. Wenn nämlich der
Vermieter selbst die Belästigungen ohne eigene Abwehr- oder Entschädi-
gungsmöglichkeiten als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen müsste,
hat auch der Mieter gegenüber dem Vermieter nicht das Recht einer Mietminderung.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vermieter im Mietvertrag eine Garantie gibt,
dass sich der Zustand in Bezug auf Umwelteinflüsse (Lärmbelästigung) über die Dauer
des Mietverhältnisses hinweg nicht nachteilig verändern wird. Eine solche Garantie
wird der Vermieter jedoch nur im Einzelfall abzugeben bereit sein. Insofern erscheint
das Urteil als sachgerecht.
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz
Mit Urteil vom 29. April 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass neu
aufgetretene Lärmbelästigungen jedenfalls dann keinen Mangel der Mietsache darstellen,
wenn auch der Vermieter selbst die Belästigungen ohne eigene Abwehr- oder Entschädi-
gungsmöglichkeiten – etwa mit Rücksicht auf das bei Kinderlärm bestehende Toleranz-
gebot des § 22 Abs. 1a BImSchG – als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen müsste
(Az.: VIII ZR 197/14). Die Mieter bewohnten eine Erdgeschosswohnung mit Terrasse. Das
Wohngrundstück grenzt an eine Schule, auf deren Gelände – zwanzig Meter von der
Terrasse der Beklagten entfernt – ein Bolzplatz errichtet wurde. Der Bolzplatz soll nach
der vom Schulträger angebrachten Beschilderung Kindern im Alter bis zu 12 Jahren von
Montag bis Freitag bis 18 Uhr zur Benutzung offenstehen. Die Mieter rügten gegenüber
den Vermietern Lärmbelästigungen durch Jugendliche, die auch außerhalb der genann-
ten Zeiten auf dem Bolzplatz spielten, und minderten deshalb die Miete um 20 Prozent.
Die Vermieter klagten auf Zahlung der restlichen Miete sowie auf Feststellung, dass die
Mieter nicht berechtigt seien, wegen des Lärms die Miete zu mindern – mit Recht.
WL Bank ein langjähriger Partner des GdW
den renommierten Deutschen Bauherren-
preis langfristig unterstützen wird.“ „Uns
ist dieses Sponsoring deshalb so wichtig,
weil der Deutsche Bauherrenpreis immer
neue Impulse für Innovation in Verbindung
mit Wirtschaftlichkeit setzt. Damit zeichnet
er echte Nachhaltigkeit im Wohnungsbau
aus“, unterstrich Frank M. Mühlbauer, Vor-
standsvorsitzender der WL BANK, das mit
der Unterstützung verbundene Anliegen
des Immobilienfinanzierers. Die nächste
Bauherrenpreisverleihung findet am 10.
November 2015 in Berlin statt.
(burk)
Frank M. Mühlbauer, Vorstandsvorsitzender der
WL BANK und GdW-Präsident Axel Gedaschko
bei der Vertragsunterzeichnung.
Foto: GdW
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