DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 9/2015 - page 95

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9|2015
MIETRECHT
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BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
Eigenbedarfskündigung, freistehende
Alternativwohnung
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BGB §§ 249 Abs. 1, 823 Abs. 1, Abs. 2, 826, 1004;
StGB § 123 Abs. 1 Alt. 2; ZPO §§ 935, 940
Fortführung des Bordells trotz Hausverbots; einst-
weilige Verfügung auf Herausgabe
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BGB §§ 536, 536a, 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3,
555a Abs. 3
Auswirkungen der Verhinderung einer
unberechtigten Mangelbeseitigung
durch den Vermieter
WEG-RECHT
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WEG § 14 Nr. 1
Bodenbelag in einer Eigentumswohnung: Ersetzen
von Teppichboden durch Parkett
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WEG §§ 10 Abs. 2 und 3, 21 Abs. 3
Vereinbarungen über Entscheidungsbefugnisse
und Entscheidungsumsetzung
95
WEG §§ 43 Nr. 4; 46
Anfechtungsklage gegen die „Gemein-
schaft der Wohnungseigentümer“
MIETRECHT
INHALT
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Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
Stadtbauund Stadtentwicklung
DW Grün
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Muster
RA Heiko Ormanschick
Mietrecht
Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg
Telefon: 040 866060-0
RiAG Dr. Olaf Riecke
WEG-Recht
Baumweg 1, 22589 Hamburg
Telefon: 040 871683
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Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
Eigenbedarfskündigung,
freistehende Alternativwohnung
Der Vermieter kann sich auf eine von ihm ausgesprochene Eigenbe-
darfskündigung wegen Verstoßes gegen die Grundsätze von Treu
und Glauben nicht berufen, wenn er der Pflicht zum Angebot einer
freistehenden Alternativwohnung zuwidergehandelt hat.
LG Berlin, Urteil vom 16.4.2015, 67 S 14/15
Bedeutung für die Praxis
Der wegen Eigenbedarfs berechtigt kündigende Vermieter hat dem
Mieter eine andere, ihm zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung
während der Kündigungsfrist zur Anmietung anzubieten, sofern sich die
Wohnung im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet. Andern-
falls ist die ausgesprochene Kündigung wegen Verstoßes gegen das Gebot
der Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam. Bei der
Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs ist zwar grundsätzlich
die Entscheidung des Vermieters, welche der ihm gehörenden Wohnungen
er nutzen will, zu respektieren. Es kann jedoch nicht unberücksichtigt
bleiben, dass die Kündigung von Wohnraum in die Lebensführung eines
Mieters besonders stark eingreift. Der Vermieter ist deshalb gehalten, die-
sen Eingriff abzumildern, soweit ihm dies möglich ist. Eine (berechtigte)
Eigenbedarfskündigung ist daher dann rechtsmissbräuchlich, wenn dem
Vermieter eine vergleichbare andere Wohnung im selben Anwesen oder in
derselben Wohnanlage zur Verfügung steht und er diese dem Mieter nicht
anbietet, obwohl er die Wohnung erneut vermieten will.
RA Heiko Ormanschick, Hamburg
RECHT
BGB §§ 249 Abs. 1, 823 Abs. 1, Abs. 2, 826, 1004;
StGB § 123 Abs. 1 Alt. 2; ZPO §§ 935, 940
Fortführung des Bordells trotz
Hausverbots; einstweilige Verfügung auf
Herausgabe
Ein Mieter, der seinen Besitz erkennbar aufgrund eines neuen
Entschlusses nicht mehr aus einem (früheren) Vertragsverhältnis
ableitet, sondern auf eine angemaßte und nicht schützenswerte
vermeintliche Rechtsposition stützt, verdient keinen besonderen
Schutz, weil er nie Partei des ursprünglichen Mietvertrags war.
LG Wuppertal, Urteil vom 20.5.2015, 17 O 108/15
Bedeutung für die Praxis
Der Verfügungskläger hat glaubhaft gemacht, dass die Verfügungsbeklag-
ten gegen ein Schutzgesetz verstoßen haben, indem sie den Tatbestand
1...,85,86,87,88,89,90,91,92,93,94 96,97,98,99,100
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