Immobilienwirtschaft 09/2016 - page 51

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9.2016
Vermarktung & Management
29
%
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: www.ddiv.de/branchenbarometer
Verwalter:
Wohnungsvermittelnde Tätigkeit nimmt zu
Das Bestellerprinzip veränderte die Wohnungsvermittlung. Fast 30 Prozent aller Unternehmen bieten seitdem ver-
stärkt die Wohnungsvermittlung als Dienstleistung an. Im Schnitt konnte die Mehrheit der Befragten seit Einführung
des Bestellerprinzips zusätzliche Einnahmen durch wohnungsvermittelnde Tätigkeiten generieren.
der Verwalter
bieten
seit Inkrafttreten des Besteller-
prinzips verstärkt
Wohnungsvermittlung an
56
%
der Verwalter
generieren
mit der
Wohnungsvermittlung
zusätzliche Einnahmen
IVD
Gesetzgeber soll bei Umsetzung der Kreditrichtlinie nachbessern
Der Immobilienverband IVD fordert den
Gesetzgeber dringend auf, bei der Umset-
zungderEU-Wohnimmobilienkreditricht­
linie in nationales Recht nachzubessern.
Aus Sicht des IVD stellt die Neuregelung
eine verfassungswidrige Altersdiskrimi-
nierung dar, weil Menschen, die über 60
Jahre alt sind, keinen Kredit mehr bekom-
men. Ursache ist die Formulierung in den
neu geschaffenen §§ 505a Abs. 1 BGB und
18a Abs. 1 KWG, nach denen ein Kredit
nur vergeben werden darf, wenn wahr-
scheinlich ist, dass der Darlehensnehmer
den Kredit vertragsgemäß erfüllen wird.
Dies verstehen die Banken so, dass die
Laufzeit des Darlehens nicht länger sein
darf als die statistische Lebenserwar-
tung des Darlehensnehmers. „Die EU-
Richtlinie ist jedoch weniger streng und
verlangt in Kapitel 6 Absatz 5 nur, dass
das Darlehen vertragsgemäß erfüllt wird.
Aufgrund dieser imPassiv gehaltenen For-
mulierung ist es unerheblich, ob dies der
Darlehensnehmer selbst ist oder sein Erbe.
Um die Kreditklemme zu lösen, sollte der
Gesetzgeber deshalb die Formulierung in
der EU-Richtlinie wörtlich übernehmen“,
sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des
IVD. Dann würde es ausreichen, wenn der
Darlehensnehmer wahrscheinlich in der
Lage seinwird, das Darlehen bis zu seinem
Lebensende zu erfüllen. Nach seinem Tod
könnte die Bedienung des Darlehens auch
durch einen Erben, einen Bürgen oder eine
Lebensversicherung erfolgen. Die Bank
würde also durch entsprechende Sicher-
heiten vor einem Ausfall des Kredites ge-
schützt werden.
Mit über 60 einen Kredit für eine Wohn­
immobilie zu bekommen, ist nun schwierig.
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