Immobilienwirtschaft 09/2016 - page 54

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VERMARKTUNG & MANAGEMENT
I
IMMOBILIENMAKLER
Dänemark etwa den „Klagenævnet for
Ejendomsformidling“, in Großbritannien
den „Property Ombudsman“. Hierzulande
ist noch kein Immobilienbranchen-Spezi-
alist auswählbar. Stattdessen tritt die „All-
gemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V.“ auf
den Plan. Die erklärt sich unter anderem
zuständig für „Dienstleistungen im Zu-
sammenhang mit Immobilien, Bau neu-
er Häuser/Wohnungen und Dienstleis­
tungen zur Instandhaltung und Aufwer-
tung des Hauses oder der Wohnung“. Ist
der Verbraucher mit der Streitbeilegungs-
stelle einverstanden, hat diese 90 Tage Zeit
für eine Entscheidung. Diese allerdings ist
rechtlich nicht bindend. Beide Parteien
können imAnschluss weiterhin denGang
zum Gericht wählen.
Theoretisch denkbar ist auch, dass
Händler Beschwerden gegen Verbraucher
einreichen. Laut Angaben auf dem EU-
Portal ist das bisher in Belgien, Deutsch-
land, Luxemburg und Polen möglich. Die
Information ist so aber nicht korrekt,
meint Bernhard Borsche vom Europä-
ischenVerbraucherzentrumDeutschland,
das als allgemeine deutsche Kontaktstel-
le fungiert. Bis dato existiere noch keine
konkrete Streitbeilegungsstelle, die Be-
schwerden deutscher Händler akzeptiert.
Und eine solcheMöglichkeit ist auch nicht
in Sicht. „Bisher ist das bei unserem Ver-
fahren nicht gegeben und zumindest in
absehbarer Zeit auch nicht geplant“, sagt
Svenja Roth von der Allgemeinen Ver-
braucherschlichtungsstelle.
Ziel der Streitbeilegungs-Initiative
ist vor allem, den grenzüberschreiten-
den E-Commerce trotz Sprachbarrieren
und unterschiedlicher Rechtssysteme
reibungsloser zu gestalten, erklärt Bern-
hard Borsche: „Die Beschwerden und
Schlichtungsentscheidungen werden von
einem automatisierten Übersetzungstool
und von professionellen Übersetzern in
die Sprachen der Konfliktparteien über-
I
m Impressum oder bei den Daten-
schutz-Informationen der meisten
Makler-Seiten steht seit Anfang des
Jahres ein unscheinbarer Satz: „Die Euro-
päische Kommission stellt eine Plattform
zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die Sie hier finden ...“ Denn: Seit dem 9.
Januar 2016 müssen Unternehmen, auf
deren Webseite sich Verträge abschließen
lassen, einen Hinweis auf die Plattform
einbinden. In der Branche gibt es aller-
dings erhebliche Zweifel, wie relevant die
Initiative für den Immobilienbereich ist.
DAS ZIEL: EINE BESSERE VERMITTLUNG
Auf
der Plattformunter der Adresse ec.europa.
eu/consumers/odr können sich Verbrau-
cher über einen Onlinehändler beschwe-
ren. Dieser kann sich dann entscheiden,
ob er sich auf das Schlichtungsverfahren
einlassen möchte. Während bis heute nur
die Verpflichtung gilt, „leicht zugänglich“
auf das EU-Portal hinzuweisen, müssen
Händler ab Februar 2017 deklarieren, ob
sie sich an der Streitschlichtung tatsäch-
lich auch beteiligen.
Entscheidet sich der Händler für eine
Teilnahme, wählt er aus einer Liste eine
konkrete Streitbeilegungsstelle aus. Oft
gibt es Stellen für einzelne Branchen, in
Streitet euch nicht, Makler!
Eine EU-Initiative will Kon-
flikte bei online geschlos-
senen Verträgen reduzieren.
Auch Immobilienvermittler
gehören zur Zielgruppe der
Initiative. Aber wie viel Sinn
macht die Schlichtungsstelle
tatsächlich für die Branche?
Unter der Adresse
ec.europa.eu/consumers/
odr können sich Verbrau-
cher über einen Online-
händler beschweren.
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