Immobilienwirtschaft 10/2015 - page 24

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INVESTMENT & ENTWICKLUNG
I
WOHNUNGSBAU
schied, ob die Miete bei der Wiederver-
mietung frei vereinbart werden kann (was
bei Neubauten der Fall ist) oder ob sie auf
zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen
Vergleichsmiete beschränkt wird.
Sollte die Koalition, wie zu hören ist,
im nächsten Schritt zusätzlich noch ein
Gesetz beschließen, nach dem nicht mehr
nur die Mieten der letzten vier Jahre in
die Berechnung von Mietpreisspiegeln
einbezogen werden, sondern auch davor
abgeschlossene Mietverträge, dann führt
dies zu einer ganz erheblichenMinderung
der Attraktivität von Bestandsimmobilien,
für die diese Regelung gelten würde.
D
ie allgemeine Marktentwicklung und
die Mietpreisbremse zwingen viele
institutionelle Investoren zum Um-
denken.WarenWohnungsbestandsimmo-
bilien bislang das Maß der Dinge, rücken
nun auch neu errichteteWohnimmobilien
in den Fokus des Interesses. Denn zum ei-
nen haben sich die Faktoren aufgrund der
hohen Nachfrage der vergangenen Jahre
bei Bestands- und Neubauimmobilien
stark angenähert. Zum anderen wurde
der Neubau bei der Mietpreisbremse aus-
geklammert und hat dadurch zusätzlich an
Attraktivität gewonnen. Auf längere Sicht
ist es schließlich ein erheblicher Unter-
Wohnungsneubau: Investoren denken um
Bestandsimmobilien werden
für Investoren zunehmend
uninteressant. Ein Grund ist
die Mietpreisbremse, die für
Neubauten ausgeklammert
wurde. Aber auch der de-
mografische Wandel spielt
eine Rolle. Denn barrierefreie
Wohnungen sind im Bestand
nur schwer zu realisieren.
Foto: Michael Bamberger
Waren Wohnungs-
bestandsimmobilien
bislang das Maß der
Dinge, rücken nun auch
neu errichtete Wohn-
immobilien in den Fokus
des Interesses.
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