WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 18/2017 - page 2

BUNDESPOLITIK
Auftrag ernst nimmt und sich den aktuellen
Herausforderungen am Wohnungsmarkt
stellt“, so Gedaschko. Die Kampagne rich-
tet sich deshalb insbesondere an Entschei-
der in Politik und Wirtschaft, aber auch an
die Öffentlichkeit.
Alle Fakten, Informationen und Motive der
Kampagne werden ab heute auf der neuen
zentrales Anliegen der Kampagne ist es,
der Branche ein Gesicht zu geben und zu
zeigen, wo die Wohnungswirtschaft über-
all in Deutschland vertreten ist. Ein zent-
rales Anliegen der Kampagne ist es, der
Branche ein Gesicht zu geben und zu zei-
gen, wo die Wohnungswirtschaft überall
in Deutschland vertreten ist. Einen ersten
Eindruck davon kann man sich auf einer
interaktiven Deutschlandkarte verschaf-
fen. Diese wird in den nächsten Tagen und
Wochen stetig aktualisiert und so mit mehr
Leben gefüllt.
Die Imagekampagne der Wohnungswirt-
schaft wurde von Robert Körtge, Creative
Director – Konzeption & Art Direction und
Daniel Freier, Copywriter & Creative Direc-
tor aus Berlin entwickelt. An der Umset-
zung beteiligt sind außerdem das Büro
Roman Lorenz sowie Benjamin Bedekovic,
HDpublish GmbH, München.
Mitgliedsunternehmen des GdW können
über eine Toolbox auf der Kampagnenseite
alle verfügbaren Motive herunterladen und
sich außerdem für den Kampagnennews-
letter registrieren. Die Kampagnenmotive
werden im ersten Flight auf Bauzäunen, in
Mieterzeitungen, den ‚Home‘-Pages von
Unternehmen und Verbänden sowie in den
sozialen Netzwerken zu sehen sein.
(burk)
Die ersten Kampagnenmotive stehen zum
Download bereit unter:
Zur interaktiven Deutschlandkarte geht es hier:
Fortsetzung von Seite 1
GdW-Präsident Axel Gedaschko
Foto: GdW
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom
Berlin – Das Bundeskabinett hat am 26. April 2017 den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegten Gesetz-
entwurf zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries erkläre: „Mit der
Förderung von Mieterstrom beteiligen wir die Mieter direkt an der Energiewende. Bisher haben vor allem Eigenheimbe-
sitzer die Möglichkeit, von Strom aus Photovoltaik-Anlagen vom Hausdach zu profitieren. Das soll jetzt auch für Mieter
möglich sein. Der neu eingeführte Mieterstromzuschlag wird das Angebot für Mieterstrom beleben, Mieter profitieren
davon und der Ausbau der Stromerzeugung aus Solarenergie wird beschleunigt.“
Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen wird
damit voraussichtlich noch in diesem Jahr
förderfähig. Als Mieterstrom wird Strom
bezeichnet, der in einem Blockheizkraft-
werk oder in einer Photovoltaik-Anlage auf
dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt
und an Letztverbraucher in diesem Wohn-
gebäude geliefert wird. Die Höhe des Mie-
terstromzuschlags hängt von der Größe der
Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau
insgesamt ab und liegt voraussichtlich
zwischen 3,8 und 2,75 Cent pro Kilowatt-
stunde (kWh). Der von den Mietern nicht
verbrauchte Strom wird ins Netz der allge-
meinen Versorgung eingespeist und vergü-
tet. Das Potenzial für Mieterstrom umfasst
nach einem Gutachten, das das BMWi in
Auftrag gegeben hat, bis zu 3,8 Millionen
Wohnungen.
Nachbesserungen notwendig
Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der
Spitzenverband der Wohnungswirtschaft
GdW begrüßten anlässlich der Beratung
des Referentenentwurfs zum Mieterstrom
im Bundeskabinett, dass Mieter endlich
aktiv an der Energiewende beteiligt werden
sollen. Um die Energiewende im Gebäude-
bereich zu einem Erfolg zu machen, reiche
das geplante Gesetz aber noch nicht aus.
Es müssten zügig weitere große Hürden für
die Umsetzung von Mieterstromprojekten
abgebaut werden.
„Die Pläne des Wirtschaftsministeriums
sind ein guter Anfang. Allerdings werden
Mieter damit immer noch nicht den Erzeu-
gern von Eigenstrom in Einfamilienhäu-
sern gleichgestellt, die sich nach wie vor
deutlich günstiger selbst mit erneuerbarem
Strom versorgen können“, erklärte
Lukas
Siebenkotten
, Bundesdirektor des DMB.
„Letztlich hängt der Erfolg von Mieter-
strom-Modellen im Wesentlichen von der
Attraktivität des Strompreises ab. Es darf
außerdem keine Abnahmeverpflichtung für
Mieter geben.“
Zu prüfen wird sein, inwieweit der Kabi-
nettsbeschluss Projekte im Quartierszu-
sammenhang ermöglicht, denn es mache
keinen Sinn, sich in zusammenhängenden
Wohnquartieren ein und desselben Woh-
nungsunternehmens auf einzelne Gebäude
zu fokussieren. Und: Die praktische Umset-
zung von Mieterstromprojekten darf nicht
durch zu hohe Anforderungen an die Mess-
systeme unterlaufen werden.
Gravierendes steuerliches Hindernis
Ein weiteres entscheidendes Hemmnis für
Mieterstromprojekte muss ebenfalls aus
dem Weg geräumt werden: Wohnungs-
unternehmen, die Strom aus erneuer-
baren Energien wie Photovoltaik oder
aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal
erzeugen wollen, werden gravierend
steuerlich benachteiligt. Sobald sie den
erzeugten Strom ins allgemeine Netz ein-
speisen oder den Mietern zur Verfügung
stellen, wird die eigentlich gewerbesteu-
erbefreite Vermietungstätigkeit gewerbe-
steuerpflichtig.
„Es ist ungerecht, gerade diejenigen Unter-
nehmen durch eine steuerliche Belastung
ihres Vermietungsgeschäfts zu bestrafen,
die sich für die Energiewende vor Ort enga-
gieren wollen“, sagte
Axel Gedaschko
,
Präsident des Spitzenverbandes der Woh-
nungswirtschaft GdW. „Wohnungsunter-
nehmen werden in diesem Punkt weiterhin
ausgebremst. Das muss korrigiert werden
und ist im Übrigen vollkommen steuerneu-
tral.“
(ale/vog/rop/schi/kön)
Der Gesetzentwurf ist unter diesem Kurz-Link
abrufbar:
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