WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 3/2017 - page 2

BUNDESPOLITIK
Bundeskabinett beschließt Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
Berlin – Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 die ressortübergreifende „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie –
Neuauflage 2016“ beschlossen. Die Nachhaltigkeitsstrategie steht im Zeichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen
(UN) für nachhaltige Entwicklung. Für die Neuauflage wurden alle 17 globalen UN-Ziele (Sustainable Development Goals,
SDGs) konkretisiert. Die Strategie umfasst ein ambitioniertes Bündel an messbaren politischen Maßnahmen.
„Die Neuauflage der Nachhaltigkeitsstra-
tegie ist ein großer Erfolg. Sie ist ein klares
Bekenntnis zum Schutz unseres Planeten“,
sagte Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks. „Mit der Strategie stellt die Bun-
desregierung die Weichen dafür, dass sich
Deutschland bis zum Jahr 2030 zu einer
der weltweit effizientesten und umwelt-
schonendsten Volkswirtschaften entwi-
ckeln kann.“
Die Nachhaltigkeitsstrategie 2016 legt
fest, mit welchen Maßnahmen die Bun-
desregierung den Nachhaltigkeitszielen der
2030-Agenda gerecht wird. Bei der Neu-
auflage der gemeinsamen Ressortstrategie
konnten wichtige umwelt- und stadtent-
wicklungspolitische Ziele verankert werden.
In den kommenden 15 Jahren soll unter
anderem die Qualität von Fließ- und Küs-
tengewässern verbessert, Luftbelastungen
vermindert oder auch das Angebot von
nachhaltigen Produkten gesteigert werden.
Die Strategie verfestigt zudem die Nach-
haltigkeitspolitik innerhalb der Bundesre-
gierung und die Zusammenarbeit mit den
relevanten Akteuren aus Zivilgesellschaft,
Wirtschaft und Wissenschaft.
Bundesministerin Hendricks begrüßte,
dass die Bundesregierung zugleich den
Entwurf des Lohngleichheitsgesetzes
beschloss. Dieses Gesetz ist Teil des Maß-
nahmenpakets zur Umsetzung des in der
2030-Agenda enthaltenen Nachhaltigkeits-
ziels zur Geschlechtergleichstellung.
Das BMUB wird die Umsetzung der Nach-
haltigkeitsstrategie durch einen kontinu-
ierlichen Dialog mit den gesellschaftlichen
Gruppen begleiten.
(schr/schi)
Die Details der Strategie sind abrufbar unter
interaktive Deutschlandkarte des „Netz-
werks Effizienzhaus Plus“ mit 30 Modell-
vorhaben. Die Effizienzhäuser Plus kom-
munizieren mit Hilfe der Digitalisierung
intelligent mit ihren Bewohnern und zei-
gen, wie Klimaschutz im Gebäudebereich
erfolgreich funktioniert. Neben techni-
schen Kenndaten können sich Interes-
sierte auch über Interviews mit Architek-
ten und Bauherren und einen Filmbericht
über das Effizienzhaus Plus mit Elektro-
mobilität des Bauministeriums in Berlin
informieren.
Die Ausstellungsstücke zu den Effizienz-
häusern Plus werden als besondere Bei-
spiele für nachhaltiges Bauen auch auf
der Weltausstellung in Kasachstan vom
16. Juni bis 16. September 2017 gezeigt
werden.
(schr/schi)
Weitere Infos unter
– oder unter diesem QR-Code:
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Immobilienwirtschaft warnt vor neuen Vorschlägen zu Änderungen im
Mietrecht
Berlin – „Mit ihren Beschlüssen zur Änderung des Mietrechts setzt die SPD-Bundestagsfraktion aufs falsche Pferd“, kriti-
sierte Andreas Ibel, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und Präsident
des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), das auf einer SPD-Klausur verabschiedete
Konzept zur Wohnungspolitik. „Das Bundesbauministerium hat mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen
bereits ein komplettes Maßnahmenpaket für mehr bezahlbaren Wohnraum vorgelegt. Aber nichts davon wird im neuen
SPD-Konzept erwähnt. Stattdessen wird wieder im Nebel des Mietrechts rumgestochert.“
Das SPD-Papier sieht unter anderem vor,
die Mieterhöhung nach Modernisierung
von 11 auf acht Prozent zu senken. „Viele
Sanierungsmaßnahmen wären dann wirt-
schaftlich nicht mehr darstellbar“, warnte
Ibel und verwies auf ein entsprechendes
Positionspapier der BID. „Die Qualität des
Wohnens würde sich zwangsläufig ver-
schlechtern. Auch viele energetische Maß-
nahmen würden sich nicht mehr rechnen
und unterbleiben. So bremst die Politik die
Energiewende im Gebäudebereich selber
aus!“ In ihrem Positionspapier warnt die
BID auch vor der Erweiterung des Bezugs-
zeitraumes der ortsüblichen Vergleichs-
miete von vier auf acht Jahre, die von
der SPD angestrebt wird. „Neue effektive
Maßnahmen der energetischen Sanierung
werden somit erst später Bestandteil der
ortsüblichen Vergleichsmiete. Das wäre
ein weiteres Hemmnis für Investitionen in
die energetische Sanierung“, sagte Ibel.
Das Instrument des Mietspiegels habe sich
seit Jahrzehnten bewährt und maßgeblich
zum sozialen Frieden beigetragen. Eine
breitere Basis für den Mietspiegel könne
nur mit mehr Daten aus dem bisherigen
Bezugszeitraum erreicht werden, so Ibel
weiter. „Der Vergleich der heutigen Neu-
vertragsmiete mit einem acht Jahre alten
Mietvertrag kann zweifelsfrei keine Befrie-
dungsfunktion haben!“ „Um Mieter vor
überzogenen Mietpreissteigerungen in
Deutschland zu schützen, hilft nur eins:
Mehr Wohnraum schaffen“, resümierte der
BID-Vorsitzende. „Das Bündnis für bezahl-
bares Wohnen und Bauen von Bundesbau-
ministerin Hendricks hat dazu eine Reihe
von Empfehlungen aufgeführt. Die Politik
sollte sich jetzt an die Umsetzung machen,
statt Scheingefechte beim Mietrecht zu
führen. Davon würden sowohl Mieter aus
auch Vermieter wesentlich mehr profitie-
ren.“
(hop/schi)
Das BID-Positionspapier zum Mietrecht
finden Sie unter diesem Kurz-Link:
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