WOHNUNGSPOLITISCHE_INFORMATIONEN 48/2016 - page 4

und den Ausbau der sozialen Infrastruk-
tur in den Städten – dies helfe auch den
Wohnquartieren.
Angesichts des demografischen Wandels
in Deutschland ist auch die Ausstattung
des KfW-Zuschussprogramms „Altersge-
recht Umbauen“ mit weiteren 75 Millionen
Euro ein positives Signal. „Um den Men-
schen einen möglichst langen Verbleib in
der Wohnung in ihrem gewohnten Umfeld
zu ermöglichen, brauchen wir in den kom-
menden Jahren ein noch stärkeres finanzi-
elles Engagement für den altersgerechten
Umbau“, betonte Gedaschko. Mittelfris-
tig seien hier 100 Millionen Euro jährlich
notwendig. Das Zuschussprogramm müsse
insbesondere auch für Wohnungsunter-
nehmen zugänglich gemacht werden,
damit diese ihre Wohnungsbestände wei-
ter konsequent an die Bedürfnisse der sich
wandelnden Gesellschaft anpassen kön-
nen. „Deutschland zeichnet sich gerade
im internationalen Vergleich durch lebens-
werte Städte mit stabilen Nachbarschaf-
ten und stabilen Wohnungsmärkten aus“,
betonte der GdW-Chef angesichts lauter
werdender Rufe nach einer Erhöhung der
Wohneigentumsquote. Nur unter Beibehal-
tung der aktuell ausgewogenen Mischung
mit einem bezahlbaren Mietmarkt werde
der Wohnungsmarkt auch weiterhin kri-
senfest bleiben.
„Bezahlbares Wohnen für breite Bevöl-
kerungsschichten muss das oberste Ziel
deutscher Wohnungspolitik sein“, so
Gedaschko.
(schi)
BUNDESPOLITIK
EUROPAPOLITIK
Fortsetzung von Seite 3
Bundesbauministerium: „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
unverzichtbar für Planungsqualität“
Berlin – Die Europäische Kommission will wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen
Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Die Bundesregierung widerspricht entschieden
den von der Kommission behaupteten Verstößen gegen europäisches Recht und wird die verbindliche Honorarordnung
auch vor dem EuGH verteidigen.
„Die Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure (HOAI) gehört in Deutsch-
land zu den entscheidenden Rahmenbe-
dingungen dieses Berufsstands und stärkt
die Baukultur in unserem Land. Sie ist ein
wichtiges und unverzichtbares Instrument
zur Sicherung einer hohen Planungsqua-
lität“, erklärte Bundesbauministerin Bar-
bara Hendricks. „Der Erhalt des verbind-
lichen Preisrechts für Architekten- und
Ingenieurleistungen in Deutschland ist die
Voraussetzung für einen fairen Leistungs-
wettbewerb. Architekten- und Ingenieur-
leistungen dürfen nicht zu Dumpingpreisen
angeboten werden.“
Die Europäische Kommission hatte am 18.
Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfah-
ren gegen Deutschland wegen der ver-
bindlichen staatlichen Preisverordnung
HOAI eingeleitet. Ihrer Auffassung nach
kollidiert die HOAI mit den Anforderungen
der europäischen Dienstleistungsrichtlinie,
insbesondere mit der nach europäischem
Recht zu gewährleistenden Niederlassungs-
freiheit. Die Bundesregierung hat den von
der Kommission behaupteten Verstößen
gegen europäisches Recht widersprochen
und zuletzt im Mai diesen Jahres in ihrer
Erwiderung die verbindliche Honorarord-
nung erneut verteidigt und auf die Ver-
einbarkeit der verbindlichen Mindest- und
Höchstsätze mit EU-Recht hingewiesen.
Die Kommission hat trotzdem das gericht-
liche Verfahren vor dem EuGH eingeleitet.
Das Bundesbauministerium will auch im
anstehenden Gerichtsverfahren die HOAI
ohne Kompromisse verteidigen.
(schr/schi)
Wohnungsgenossenschaften als Partner der Kommunen zu stärkerer Nutzung
der sozialen Wohnraumförderung aufgerufen
Berlin – Das Bundesbauministerium unterstützt den sozialen Wohnungsbau in den Ländern ab 2017 mit über 1,5 Milliar-
den Euro. Das ist eine Verdreifachung der Mittel gegenüber 2015. Baustaatssekretär Florian Pronold ermuntert besonders
die Wohnungsgenossenschaften, diese Mittel stärker zu nutzen. In Deutschland sind Wohnungsgenossenschaften wichti-
ge Partner der Kommunen, um in angespannten Wohnungsmärkten einen Beitrag zum bezahlbaren Wohnen im Bestand
und im Neubau zu leisten.
„Wohnungsgenossenschaften sind Garan-
ten für bezahlbare Mieten und stabile
Nachbarschaften“, erklärte Florian Pro-
nold, Parlamentarischer Staatssekretär im
Bundesbauministerium. „Wir begrüßen
die Neugründung von Wohnungsgenos-
senschaften und ermuntern die bestehen-
den, sich verstärkt im Neubau zu engagie-
ren. Die Gestaltung von Kooperationen
zwischen Wohnungsgenossenschaften
und Kommunen, die Bereitstellung von
Grundstücken auf der Grundlage von Kon-
zeptausschreibungen sowie die Stärkung
von Dachgenossenschaften sind wichtige
Themen, die wir weiter voranbringen wol-
len.“
Vertreter der Immobilienwirtschaft haben
am 29. November 2016 im Rahmen eines
Werkstattgesprächs des Bundesbauminis-
teriums mit Experten aus der Schweiz und
Österreich über eine Stärkung des genos-
senschaftlichen Wohnens in Deutschland
diskutiert. Beim Thema genossenschaftli-
ches oder gemeinnütziges Wohnen wer-
den Österreich und die Schweiz häufig als
gute Beispiele genannt. Mit dem Werk-
stattgespräch sollen Impulse, Anregungen
und Erfahrungen aus den Nachbarländern
in die politische Diskussion um das genos-
senschaftliche Wohnen in Deutschland ein-
gebracht werden.
(schr/schi)
Jüngst wurden in Deutschland 10 gute
Beispiele von Kooperationen in einem
Forschungsprojekt „Wohnungsgenossenschaf-
ten als Partner der Kommunen“ untersucht.
Den Bericht finden Sie unter diesem Kurz-Link:
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