WOHNUNGSPOLITISCHE_INFORMATIONEN 48/2016 - page 3

BUNDESPOLITIK
Bundeshaushalt 2017 setzt positive Akzente für Stadtentwicklung und
sozialen Zusammenhalt
Berlin – „Mit dem Bundeshaushalt 2017 stellt die Bundesregierung einige wichtige Weichen für die Zukunft der Städte
in Deutschland und den Zusammenhalt in den Quartieren“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der
Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der dritten Lesung des Einzelplans des Bundesbauministeriums im Deutschen Bun-
destag am 25. November 2016. Die Wohnungswirtschaft begrüßt insbesondere die Stärkung der Städtebauförderung,
die erneut höhere Ausstattung der Sozialen Wohnraumförderung sowie den neuen Investitionspakt „Soziale Integration
im Quartier“.
Die Städtebauförderung wird im kommen-
den Jahr mit 790 Millionen Euro ausge-
stattet. Davon stehen unter anderem 120
Millionen Euro für den Stadtumbau Ost
und 140 Millionen Euro für den Stadtum-
bau West zur Verfügung. „Die regionalen
Unterschiede zwischen wachsenden Boom-
Städten und ausblutenden Schrumpfungs-
regionen nehmen in Deutschland weiter
zu. Gerade deshalb ist eine starke Städ-
tebauförderung das richtige Signal. Das
Erfolgsprogramm muss langfristig auf
einem hohen Niveau ausgestattet werden“,
so der GdW-Chef. Insbesondere müsse die
Städtebauförderung über diese Legislatur-
periode hinaus zukunftsfest gemacht wer-
den. Enorm wichtig seien auch die 190 Mil-
lionen Euro, die für das Programm Soziale
Stadt eingeplant seien. „Zugunsten stabi-
ler Nachbarschaften brauchen wir ein lang-
fristiges Bekenntnis zur Unterstützung der
zahlreichen Vor-Ort-Projekte im Rahmen
der sozialen Stadt“, erklärte Gedaschko.
„Mit der gestiegenen Zuwanderung sind
auch die Herausforderungen bei der Inte-
gration und dem sozialen Zusammen-
halt in den Wohnquartieren gewachsen.
Deshalb begrüßen wir ausdrücklich den
neuen Investitionspakt ‚Soziale Integration
im Quartier‘“, so der GdW-Präsident. Die
hierfür veranschlagten 200 Millionen Euro
seien ein wichtiges Zeichen für den Erhalt
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Baugesetzbuch-Novelle im Bundeskabinett –
Erster Schritt für mehr Wohnungsbau in Deutschland
Berlin – „Die Baugesetzbuch-Novelle ist ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr und schnellerem Wohnungsbau in
Deutschland“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, am 30. Novem-
ber 2016 anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht
und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt.
Der Kabinettsentwurf sieht unter anderem
vor, eine neue Baugebietskategorie – die
sogenannten „Urbanen Gebiete“ – einzu-
führen. Damit soll die Wohn- und Gewer-
benutzung besser vereinbar – und so ein
pulsierendes Nebeneinander von Wohnen
und Gewerbe oder kulturellen Einrichtun-
gen ermöglicht werden. Der GdW begrüßt,
dass im Gegensatz zu ersten Überlegun-
gen in den Baugebieten der neuen Kate-
gorie nun auch ein überwiegender Wohn-
anteil möglich ist. Hier hebt sich das neue
„Urbane Gebiet“ vom klassischen Misch-
gebiet ab.
Weiterhin Regelungsbedarf sieht die Woh-
nungswirtschaft beim passiven Lärmschutz.
Es kommt darauf an, die Lärmbelästigung
in der Wohnung selbst gering zu halten.
Das ist in dem vorliegenden Entwurf nicht
berücksichtigt worden. Ausdruck des urba-
nen Stils ist ein lebendiges Umfeld vor der
Wohnung – ohne Lärmbelästigung in der
Wohnung.
Mehr Tempo bei Bauland-Bereitstel-
lung notwendig
„Beim Bereitstellen von Bauland kommt es
in den angespannten Märkten vor allem
auf Geschwindigkeit an. Doch langwierige
Bauleitplanungen bremsen die Verfahren
aus“, betonte Gedaschko. Insofern ist es
ZITAT DER WOCHE
Foto: GdW, Winfried Mausolf
richtig, dass nach dem Kabinettsentwurf
künftig Bauvorhaben beschleunigt werden
können, die über vorhandene Ortsrandla-
gen hinausgehen. Dieses beschleunigte
Verfahren soll für Bebauungspläne mit
einer Grundfläche von bis 10.000 Quad-
ratmeter befristet bis zum 31. Dezember
2019 gelten.
Eine weitere Erleichterung kann die vorge-
sehene Änderung in § 34 Baugesetzbuch
(BauGB) bedeuten. Danach sollen auch
Nutzungsänderungen von Gewerbe- und
Handwerksbetrieben zu Wohnzwecken
oder Erweiterungen vorhandener Wohnge-
bäude möglich sein (Ausnahme vom soge-
nannten Einfügungsgebot). Hier müsste
aber im weiteren Verfahren der Ermes-
sensspielraum der Kommunen bei Einzel-
fallentscheidungen auf das notwendige
Maß begrenzt werden.
Der GdW appelliert darüber hinaus an die
Politik, im weiteren Verfahren die nach wie
vor vorhandenen bürokratischen Anforde-
rungen und streitanfälligen Regelungen im
Baurecht auf ein Minimum zu beschränken.
Dies gilt insbesondere für die geplante Ver-
längerung der Auslegungsfristen zur Betei-
ligung der Öffentlichkeit und die überhöh-
ten Anforderungen an den Umweltbericht
und die zu prüfenden Umweltfaktoren, die
auch von der EU-Richtlinie nicht vorgese-
hen sind.
(burk/schi)
„Die Baugesetzbuch-Novelle ist
ein erster Schritt auf dem Weg
zu mehr und schnellerem Woh-
nungsbau in Deutschland.“
GdW-Präsident Axel Gedaschko zur Deut-
schen Presse-Agentur (dpa) anlässlich des
Kabinettsbeschlusses zur BauGB-Novelle
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