WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 18/2016 - page 6

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5424
Mietminderung wegen Diebstahls
ZAHL DER WOCHE
Euro betrug der Median des Nettover-
mögens aller Haushalte in Deutsch-
land 2014 nach Angaben der Deut-
schen Bundesbank. Um den Median
zu bestimmen, werden die Haushalte
zunächst nach dem Vermögen sor-
tiert. Das Vermögen des Haushalts in
der Mitte dieser Reihe stellt den Medi-
anwert dar. Die Grenze für die ver-
mögendsten 10 Prozent aller Haus-
halte lag 2014 bei 468.000 Euro. Der
Anteil der vermögendsten 10 Prozent
der Haushalte am gesamten Netto-
vermögen lag 2014 bei 59,2 Prozent.
2010 war der Anteil noch 0,6 Prozent-
punkte niedriger gewesen. Die untere
Hälfte der Haushalte mit weniger als
60.400 Euro Nettovermögen erreichte
einen Anteil von nur 2,5 Prozent des
Nettovermögens aller Haushalte in
Deutschland. Die oberen 50 Prozent
bis 90 Prozent aller Haushalte vereinen
37,7 Prozent des Nettovermögens auf
sich, was in etwa ihrem Anteil an allen
Haushalten entspricht.
GdW-NEWS
Mit dem Wohn-
ZukunftsTag ver-
anstaltet
der
GdW am 21. und
22. Juni im Berli-
ner Radialsystem
V wieder seinen
großen Innova-
tionskongress.
Das Format bin-
det die Teilneh-
mer intensiv und interaktiv in das Geschehen ein. Workshops, Pro-
dukte und Dienstleistungen zum Anfassen und Mitmachen ergänzen
die hochkarätigen Vorträge im Plenum. Im letzten Jahr begeisterte der
Kongress knapp 400 Besucher aus der Wohnungswirtschaft, Industrie,
Dienstleistung und Politik. Schwarmstädte, Neubaustrategien, Flücht-
lingsunterbringung und Wohnungswirtschaft 4.0 lauten die Schwer-
punktthemen in diesem Jahr. Am Abend des 21. Juni findet die tradi-
tionelle Housewarming-Party mit Übertragung des Fußball-EM-Spiels
Deutschland gegen Nordirland statt.
Im Anschluss wird der Preis Soziale Stadt 2016 verliehen. Dieser ist eine
Gemeinschaftsinitiative von Auslobern aus Zivilgesellschaft, Wohnungs-
wirtschaft, Wohlfahrt, Wissenschaft und Politik. Ziel des Wettbewerbs
ist es, vorbildliche Projekte und Initiativen für eine soziale Stadt der
breiten Öffentlichkeit bekanntzumachen und damit deren Nachahmung
zu fördern.
(eck/kön)
Alle weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier:
Recht so
„Eine Mietminderung besteht in den Fällen, in denen die Ist-Beschaf-
fenheit von der Soll-Beschaffenheit negativ abweicht. Diese negative
Abweichung besteht hier aber nicht. Denn die Parteien haben vereinbart,
dass sich die Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters jedenfalls so
lange nicht auf eine Einbauküche erstreckte, als die Beklagte die Woh-
nung selbst mit einer Küche ausgestattet hatte. Durch den Diebstahl ist
also keine nachteilige Abweichung der Mietsache eingetreten. Ein zur Minderung
führender Sachmangel besteht also nicht.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 13. April 2016 (Az.: VIII ZR 198/15) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ent-
schieden, dass der Mieter die Miete nicht mindern kann, wenn eine vereinbarungsgemäß
im Keller der Mietwohnung eingelagerte Einbauküche des Vermieters gestohlen wird. In
dem zur Entscheidung anstehenden Sachverhalt hat die Mieterin gebeten, die Einbaukü-
che durch eine eigene Kücheneinrichtung ersetzen zu dürfen. Die Vermieterin akzeptierte
dies unter anderem unter der Bedingung, dass die Mieterin die bisher eingebaute Küche
auf ihre Verantwortung sachgerecht zu lagern und bei Beendigung des Mietverhältnisses
auf Verlangen der Vermieterin den ursprünglichen bauseitigen Zustand wieder herzustel-
len habe. Die Mieterin zahlte die Miete inklusive des für die Einbauküche ausgewiesenen
Zuschlags weiter. Die Einbauküche wurde sodann entwendet, die Versicherung zahlte
einen Entschädigungsbetrag, der der Vermieterin zufloss. Daraufhin minderte die Miete-
rin. Zu Unrecht, wie der BGH meint.
60.400
21. + 22. Juni 2016, Berlin
WohnZukunftsTag und Preis Soziale Stadt 2016
Beim letzten WohnZukunftsTag brachte Sportstar Heike Drechsler
die Teilnehmer in Bewegung.
Foto: Event images Berlin
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