WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 5/2016 - page 2

BUNDESPOLITIK
Debatte im Deutschen Bundestag:
Schlüssel zu bezahlbarem Wohnen liegt im Wohnungsneubau
Berlin – Die Bezahlbarkeit von Mietwohnungen und die Einschränkung von Luxusmodernisierungen standen am 28. Janu-
ar 2016 bei der Beratung zweier Anträge der Fraktion DIE LINKE im Plenum des Deutschen Bundestages im Fokus. Auch
die Regeln zur Erstellung des Mietspiegels wurden diskutiert. Dieser soll nach Vorstellungen der LINKEN-Bundestagsfrakti-
on „sozial gerechter“ und „mietpreisdämpfender“ erstellt werden.
Die Bundestagsabgeordnete
Caren Lay
,
Sprecherin für Mieten-, Bau- und Woh-
nungspolitik der Bundestagsfraktion DIE
LINKE, versteht die unbefristete Mieterhö-
hungsmöglichkeit nach Modernisierung in
Höhe von 11 Prozent angesichts der Aus-
nahme sanierter Wohnungen von der Miet-
preisbremse als „Einladung“ an Vermieter,
sich „in die Modernisierung zu retten“.
Ihre Vorschläge, die Mieterhöhungsmög-
lichkeit nach Modernisierung sowohl zeit-
lich zu begrenzen als auch auf fünf Prozent
zu senken, sind die Hauptthemen der bei-
den Oppositionsanträge. Ein weiteres ist
die Berechnungsgrundlage des Mietspie-
gels. Aktuell werden hier jeweils die letzten
vier Jahreberücksichtigt. Um der „Mieter-
höhung per Gesetz“ entgegenzuwirken,
fordert Lay, alle Mieten in die Berechnung
einfließen zu lassen. Kritik übte sie auch an
dem bislang fehlenden Referentenentwurf
aus dem Bundesministerium für Justiz und
Verbraucherschutz.
„Schaufensteranträge“ von „wirt-
schaftlichem Unverstand“
Dr.
Jan-Marco Luczak
, Mietrechtsex-
perte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
warf seiner Vorrednerin „wirtschaftlichen
Unverstand“ vor. Die Vorschläge der Linken
seien „Schaufensteranträge“, mit denen
versucht werde, „Vermieter in die Rolle des
bösen Kapitalisten zu drängen.“ Er betonte
die Komplexität des Wohnungsmarktes
und die Notwendigkeit, die berechtigten
Interessen beider Seiten – Mieter und Ver-
mieter – ernst zu nehmen und miteinan-
der in Einklang zu bringen. Luczak ging im
Anschluss auf das Ziel und die Funktion
des „Modernisierungs-Paragraphen“ 559
im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein. Er
sei dazu da, Anreize für die Modernisie-
rung zu schaffen, „denn es bedarf Inves-
titionen in den Neubau, in den altersge-
rechten Umbau und in die energetische
Sanierung“, so Luczak. Da dies nicht allein
aus Steuermitteln zu finanzieren sei, seien
private Investitionen dringend notwen-
dig. Diese lassen sich aber nur realisieren,
wenn sie wirtschaftlich sind. Eine Absen-
kung der Mieterhöhungsmöglichkeit nach
Modernisierung, wie von den Linken gefor-
dert, bewirke genau das Gegenteil, stellte
Luczak fest. Das Gleiche gelte für Kap-
pungsgrenzen, deren Umsetzung das Errei-
chen der gesamtgesellschaftlichen Ziele wie
Umweltschutz und demografischer Wan-
del gefährde. Abschließend stellte Luczak
hinsichtlich der Diskussion um die ortsüb-
liche Vergleichsmiete fest, dass die Funk-
tion dieses Instruments nicht die Beschrän-
kung der Miete sei, sondern das Herstellen
von Transparenz auf dem Markt. Eine Aus-
dehnung des Betrachtungszeitraums hätte
gravierende Folgen für Immobilienunter-
nehmen: Die Objektwerte sinken, die Ver-
schuldungsgrade steigen an. „Dann ist kein
Bewegungsspielraum für Investitionen in
Modernisierung oder in Neubau mehr vor-
handen“, betonte Luczak.
„Wir brauchen eine Renaissance des
sozialen Wohnungsbau“
Oliver Krischer
, Mitglied der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bezeichnete
Weiter auf Seite 3
Caren Lay (DIE LINKE)
Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU)
Verschärfung der Energieeinsparverord-
nung seit Anfang 2016, die die Baukosten
um weitere sieben Prozent steigen lässt.
Es ist also mehr als sachgerecht, den Spiel-
raum hier auf 3.000 Euro zu erhöhen.“
Insgesamt wertet die Wohnungswirtschaft
die geplanten Abschreibungsvorteile als
Schritt in die richtige Richtung. „Um den
Wohnungsbau wirklich in Gang zu brin-
gen, wäre es aber darüber hinaus erfor-
derlich, die sogenannte Normalabschrei-
bung von bisher zwei auf mindestens drei
Prozent anzuheben“, so Gedaschko. Dies
würde der heute viel kürzeren Nutzungs-
dauer von Wohngebäuden Rechnung tra-
gen und dazu führen, dass damit sich auch
private Investoren wieder verstärkt im Miet-
wohnungsneubau engagieren. Die Bundes-
regierung müsse nun aufpassen, dass sie
die geplanten Anreize für den bezahlbaren
Wohnungsbau nicht gleich wieder durch
unsachgerechte Neuregelungen im Miet-
recht ausbremst, so Gedaschko mit Hin-
blick auf die derzeit in der Diskussion ste-
henden Mietrechtsverschärfungen.
Der GdW appelliert an die Bundesregie-
rung, die geplante steuerliche Förderung für
den Wohnungsbau zügig und sachgerecht
umzusetzen. Das einzige Mittel zur wirksa-
men Bekämpfung von Wohnungsknapp-
heit in den Ballungsgebieten ist bezahlbarer
Wohnungsneubau. Die Sonderabschreibung
ist hier ein wichtiger Baustein.
(burk/schi)
Fortsetzung von Seite 1
Hintergrund: Was sind „Herstellungskosten“?
Die „Herstellungskosten“ sind die Summe
aller Aufwendungen, die zur gebrauchs-
fähigen Errichtung eines Gebäudes auf-
gewandt werden müssen. Insbesondere
sind dies die Bauwerkskosten sowie die
Kosten für die Ausstattung, die Herrich-
tung und Erschließung, die Außenanla-
gen, Planungs- und Beratungshonorare
und anfallende Gebühren. In den Herstel-
lungskosten sind nicht die Aufwendun-
gen für das Baugrundstück enthalten.
Die Herstellungskosten sind die Kosten-
gruppen 200 – 700 nach DIN 276.
2
05/2016
1 3,4,5,6
Powered by FlippingBook