WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 9/2015 - page 2

BUNDESPOLITIK
Verdreifachung der Zahl der über 80-Jäh-
rigen bis zum Jahr 2050 auf gut 10 Milli-
onen Menschen herrscht dennoch großer
Handlungsbedarf. „Wir brauchen deutlich
mehr barrierearme Wohnungen“, erklärte
Esser. Diese Herausforderungen müssen
überwiegend über Bestandsanpassungen
realisiert werden. Erforderlich seien neben
Schwellenreduzierungen und Badumbau-
ten zunehmend technische Systeme als
praktische Alltagsunterstützung. Studien
zufolge betrage allein der Mehraufwand,
um einen altersgerechten Wohnstandard
für mobilitätseingeschränkte ältere Men-
schen zu erreichen, durchschnittlich 7.200
Euro pro Wohnung.
„Es muss einen Masterplan Wohnen für
ein langes Leben geben – und zwar auch
für jede einzelne Kommune“, forderte
Esser. Zentraler Bestandteil eines solchen
Masterplans müsse die finanzielle Unter-
stützung kommunaler Demografiekon-
zepte sein. Denn auch die kommunale
Infrastruktur – also Straßen, Verkehr,
öffentliche Gebäude und Dienstleistun-
gen – müsse ergänzend zum Programm
„Barrierearme Stadt“ angepasst werden.
Der Quartiersbezug spiele dabei eine zen-
trale Rolle.
Esser gab darüber hinaus zu bedenken,
dass jegliche Einschränkung der Mieter-
höhung nach Modernisierung auch im
Bereich des altersgerechten Umbaus dazu
führen würde, dass Modernisierungsan-
reize verloren gehen.
(burk/schi)
Fortsetzung von Seite 1
Altersgerechtes Umbauen muss häufig schnell und schrittweise erfolgen –
dabei hilft die flexible Finanzierung der KfW
Berlin – Für Menschen mit altersbedingten Besonderheiten fehlt oft das passende Wohnungsangebot. Dies gilt für
die junge Familie mit kleinen Kindern und mit Kinderwagen genauso wie für ein in der Beweglichkeit eingeschränk-
tes Seniorenehepaar. Da bietet eine altersgerechte Wohnung für den Mietinteressenten viele Vorteile. Altersgerechte
Wohnungen sind attraktiver und noch besser vermarktungsfähig. Die barrierefreie Modernisierung des Bades und die
Optimierung des Wohnungszuschnittes – durch eine Vermeidung zu kleiner Zimmer, größere Durchgänge et cetera –
sind sicherlich die häufigsten Maßnahmen. Barrierearme Wohnungen werden aber auch vielfach durch Fahrstühle und die
Neugestaltung des Eingangsbereiches zugänglicher. Auch die Neugestaltung des Fußbodens ohne Türschwellen oder der
Anbau schwellenfreier Balkone bewirken eine deutliche Aufwertung. All dies wird von der KfW Bankengruppe gefördert.
Wird in einem Objekt eine größere Anzahl
von Wohneinheiten im Bestand gleichzeitig
vollständig altersgerecht umgebaut, kann
die Finanzierung einfach und langfristig
geplant werden. Und auch die detaillierte
Dokumentation der Mittelverwendung pro
Wohneinheit ist mit sehr begrenztem Auf-
wand machbar.
Bei abschnittsweisen Investitionen, bei
denen nur einzelne Wohnungen in dem-
selben oder verschiedenen Objekten
modernisiert werden, ist dieses Vorgehen
in der Praxis schwieriger. Denn: Die Ent-
scheidung, ob und wie umgebaut werden
muss, hängt davon ab, welche Wohnun-
gen frei werden. Dies ist im Vorfeld meis-
tens aber nicht so genau planbar. Gerade
aber in freien Wohnungen können ohne
Belastungen für die Mieter Umbaumaß-
nahmen stattfinden. Dann sollten auch
die nötigen günstigen KfW-Fördermittel
schnell verfügbar sein. Damit dies mög-
lich ist, muss die Finanzierung sowohl das
vollständige Finanzierungsvolumen für
den Umbau einer vorgesehenen Gesamt-
zahl von Wohnungen umfassen als auch
über die Zeit kleinteilig auf die einzelnen
Objekte aufteilbar sein. Das Programm
„Altersgerecht Umbauen“ der KfW
ermöglicht dies und damit gerade Woh-
nungsunternehmen einen sehr flexiblen
Einsatz der KfW-Fördermittel. Das Beson-
dere: Bei den abschnittsweisen Investi-
tionen können auch ohne Angabe der
einzelnen Investitionsorte KfW-Förderan-
träge gestellt werden. Auch die Mittel-
verwendung kann betont einfach abge-
wickelt werden. Es ist also ausreichend,
wenn nach vollständigem Einsatz der Mit-
tel der Hausbank eine Liste der geförder-
ten Objekte und Maßnahmen eingereicht
wird. Da das Wohnungsunternehmen für
seine Zwecke ohnehin ähnliche Dokumen-
tationen der erfolgten Investitionen benö-
tigt, entsteht kein bürokratischer Mehr-
aufwand.
Durch die beschriebene unkomplizierte
Art der Förderung wird gewährleistet, dass
Wohnungsunternehmen mit sehr begrenz-
tem Verwaltungsaufwand am KfW-Pro-
gramm „Altersgerecht Umbauen“ partizi-
pieren können. Mit Zinssätzen von aktuell
unter einem Prozent und Laufzeiten, die
den Abschreibungszeitraum der Inves-
titionen adäquat abdecken, ist das eine
betriebswirtschaftlich lohnende Finanzie-
rungsentscheidung.
Alle übrigen Programmbestimmungen, wie
zum Beispiel die bereitstellungsprovisions-
freie Zeit, die technischen Mindestanforde-
rungen oder auch die Fristen für den Mit-
teleinsatz, gelten natürlich auch hier.
Weitere detaillierte Infos zum Förder­
programm Altersgerecht Umbauen finden Sie
unter
Foto: KfW / Thomas Klewar
Werner Genter
Bereichsleiter
Neugeschäft Kreditservice
der KfW Bankengruppe
ANALYSE
Deutsche Entwicklungshilfe
für soziales Wohnungs- und
Siedlungswesen e.V.
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IBAN:
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