Immobilienwirtschaft 1/2026

76 · Immobilienwirtschaft · 01 / 2026 Verwaltung & Vermarktung Weiterbildungspflicht tistik wird jedoch von den großen Unternehmen verzerrt. Die rund 20.000 Haus- und WEG-Verwaltungen liegen eher im Bereich von drei bis fünf Angestellten“, beschreibt er. „Diese Kleinunternehmen waren in der Vergangenheit für Weiterbildungsangebote schwer erreichbar. Das hat sich mit der Einführung der Weiterbildungspflicht geändert: Die Firmen sind von der zuvor passiven in eine aktive Rolle übergegangen und haben angefangen, sich selbst zu informieren und zu kümmern. Unserer Beobachtung nach hat die Weiterbildungspflicht gut die Hälfte der Unternehmen erst an eine systematische Fortbildung herangeführt.“ Die eigenen Bemühungen um Qualitätssicherung nutzt manch ein Dienstleister gerne in der Außendarstellung und zur Abgrenzung von weniger qualitätsbewussten Marktteilnehmern. „Es gibt viele Unternehmen, die ihre Fortbildungsnachweise auf ihre Internetseiten stellen und so um Kunden, aber auch um Fachkräfte werben“, berichtet BVI-Geschäftsführer Dirk Lamprecht und verweist auf den Fachkräftemangel in der Branche. SORGE VOR FOLGEN EINER GESETZESÄNDERUNG Der BVI fasst die möglichen Auswirkungen einer Pflichtabschaffung in seiner Stellungnahme kurz und knapp zusammen: „Eine Abschaffung der Weiterbildungspflicht hätte weitreichende Folgen: • sinkendes Qualitätsniveau und steigende Fehlerquoten, • mehr Streitfälle und Rechtsunsicherheiten, • Vertrauensverlust bei Eigentümern, • Rückschritt bei der Professionalisierung des Berufsstandes.“ Geschäftsführer Lamprecht konkretisiert: „Wir gehen davon aus, dass viele Unternehmen ohne Weiterbildungspflicht deutlich weniger für ihre Fortbildung tun werden. Denn überall da, wo es zeitlich kneift, wird man erstmal versuchen, die Lücken in der alltäglichen Arbeit zu stopfen, da bleibt dann die Fortbildung auf der Strecke.“ EBZ-Vorstandsvorsitzender Leuchtmann schätzt, geloggt waren. Heute bieten wir keine Online-Veranstaltungen für Makler mehr an. Bei Verwaltern ist die Nachfrage hingegen über die Jahre konstant hoch. Sie haben einen hohen Weiterbildungsbedarf und sehen das auch selbst.“ Ein weiterer Effekt der Weiterbildungspflicht ist noch schwerer greifbar als die Auswirkungen auf den Fortbildungsmarkt: die Verankerung des Qualitätsgedankens in den Unternehmen. BfW-JusVDIV-Mitgliederbefragung Umfrageergebnisse in Prozent, Mehrfachnennungen möglich Quelle: VDIV Wichtigkeit der Weiterbildung wichtig/sehr wichtig 84,9 sehr wichtig 70,2 Position zur Abschaffung gegen Abschaffung, zwei Drittel dieser Gruppe für Beibehaltung/Ausbau, knapp ein Viertel für vollständige Abschaffung 74,2 Gesetzliche Pflicht: Sinnhaftigkeit sinnvoll, davon fast zwei Drittel unbedingt notwendig 73,7 überflüssig 17,6 Erwarteter Bürokratieabbau durch Abschaffung keine oder geringe Entlastung 74,4 deutliche Erleichterung 13,1 Erwartete Folgen einer Abschaffung sinkendes Fachkompetenzniveau 69,2 Qualitätsverlust, fast die Hälfte Wettbewerbsnachteile 62,2 tiziar Höfling umschreibt das als „Nudging“: „Der Markt wurde für Qualitätssicherung sensibilisiert. Das war ein wichtiges positives Signal. Umgekehrt wäre die Streichung ein schlechtes Signal an den Markt.“ EBZ-Vorstandsvorsitzender Leuchtmann sieht diese Wirkung vor allem in der sehr kleinteilig organisierten Immobilienverwalterbranche. „Die Unternehmen haben im Schnitt 20 Mitarbeitende, die Sta-

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