77 · Immobilienwirtschaft · 01 / 2026 Verbraucher, Unternehmen und staatliche Behörden in der Folge ausgelöst werden.“ WIE WEITER? Die Branchenverbände haben in ihren Stellungnahmen die unterschiedlichsten Lösungsvorschläge unterbreitet. Die Weiterbildungspflicht könne beibehalten und die Umsetzung administrativ vereinfacht werden, zum Beispiel durch digitale Nachweise, lautet eine wiederholte Anregung. „Erforderlich ist kein Rückbau fachlicher Qualifikation, sondern der Abbau administrativer Doppelstrukturen. Eine Modernisierung der Nachweisverfahren, insbesondere durch digitale Dokumentation, kann den Verwaltungsaufwand mindern, ohne den Qualitätsstandard zu gefährden“, schreibt beispielsweise der BFW. Auch die Idee des 2018 von Eigentümer- und Verwalterverbänden favorisierten Sachkundenachweises – als Ergänzung oder Alternative zur Weiterbildungspflicht – ist wieder auf dem Tisch. „Aus unserer Sicht müsste es einen Sachkundenachweis geben und die regelmäßige Fortbildung müsste auf mindestens 15 Stunden im Jahr erhöht werden“, fordert Wohnen-im-Eigentum-Vorständin von Möller. VDIV-Geschäftsführer Kaßler ergänzt: „Das Gesetzgebungsverfahren dazu war 2018 bereits sehr weit fortgeschritten, der Gesetzentwurf liegt in der Schublade und könnte – ganz unbürokratisch – hervorgezogen werden.“ Ob die kritischen Kommentierungen der Betroffenen im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. Nachdem sie in die Vorüberlegungen in keiner Weise einbezogen worden sind, haben zahlreiche Branchenvertreter die Befürchtung, dass es nicht um Sachpolitik, sondern einzig um Zahlen geht, die den Bürokratieabbau belegen sollen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Ob die Abstimmungen im Bundestag und im Bundesrat noch im März erfolgen können, steht noch nicht fest. dass sich die Nachfrage mindestens halbieren wird. Weniger Fortbildungen können für alle Player weitreichende Folgen haben. Auf Seiten der Anbieter wird geringere Nachfrage zwangsläufig zu Streichungen in den Seminarprogrammen führen. „Wir hätten keinerlei Bürokratieeinsparungen, sondern höchstens weniger Teilnehmer. Vermutlich würden wir dann für Makler keine Seminare anbieten, weil die Nachfrage heute schon sehr gering ist“, sagt gtwStandortleiterin Glasbrenner. Die Verbände erwarten durch wegfallende eigene Veranstaltungen keine gravierenden wirtschaftlichen Verluste. „Wir verdienen damit kaum Geld, sondern betrachten dies zuvorderst als Service für unsere Mitglieder“, sagt VDIVGeschäftsführer Kaßler. Es könne jedoch sein, dass kleinere, sehr spezialisierte Anbieter empfindliche Einbußen erleiden. Sinkendes Qualitätsniveau würde außerdem zulasten von Eigentümern gehen, so die große Sorge bei den Eigentümerverbänden. „Man darf nicht vergessen, dass Verwaltungen riesige Vermögenswerte verantworten – und zwar sowohl die Immobilien an sich als auch die Erhaltungsrücklagen und die Hausgelder“, betont Wohnen-im-Eigentum-Vorständin von Möller und warnt: „Die Qualität einer Verwaltung können Eigentümer oft erst richtig beurteilen, wenn der Dienstleister beauftragt ist und seine Tätigkeit aufgenommen hat. Dann können jedoch bereits größere Schäden entstanden sein.“ Infolge von steigenden Schadensquoten werden einerseits die Haftpflichtversicherungen ihre Beiträge für alle Verwaltungen erhöhen und andererseits die Zahl von teuren Gerichtsverfahren steigen, so die Prognose von Martin Kaßler. Diese Befürchtung teilt der BFW in seiner Stellungnahme: „Zu prüfen ist jedoch, ob die Maßnahme tatsächlich einen verhältnismäßigen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet oder ob der Rückgang von Qualitätssicherung, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit im Bereich der Immobilienverwaltung und -vermittlung überwiegt und damit letztlich viel höhere Kosten für MARTIN_KASSLER VDIV-Geschäftsführer „Das Gesetzgebungsverfahren zum Sachkundenachweis war 2018 bereits sehr weit fortgeschritten, der Gesetzentwurf liegt in der Schublade und könnte – ganz unbürokratisch! – hervorgezogen werden.“ SANDRA VON MÖLLER Vorständin von Wohnen im Eigentum „Der Gesetzentwurf läuft unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung. Doch bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass die Einsparungen insgesamt gerade einmal 24.000 Euro im Jahr ausmachen würden.“
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