Immobilienwirtschaft 1/2026

75 · Immobilienwirtschaft · 01 / 2026 Veranstaltungsprogramme, mit denen die Teilnehmenden auch die gesetzlich verpflichtenden Fortbildungsstunden sammeln können. Innerhalb des IVD-Verbundes beispielsweise sind es aktuell rund 1.000 Veranstaltungen im Jahr. Daneben gibt es auf dem Markt ein breites Spektrum weiterer Bildungsinstitute. VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler schätzt die Zahl der Anbieter für Immobilienverwaltungen auf rund 300. WAS HAT DIE WEITERBILDUNGSPFLICHT BEWIRKT? „Die Einführung der Weiterbildungspflicht hat die Nachfrage seitens der Verwalter und Makler deutlich erhöht. Man muss fairerweise allerdings dazusagen, dass Corona und die damit ausgelöste Verbreitung von Webinaren und Online-Veranstaltungen Weiterbildung deutlich vereinfacht hat“, erläutert IVD-Geschäftsführer Osthus. Ähnlich sieht die Bilanz bei der Haufe Akademie aus. Dort hat die Zahl der Buchungen aus der Branche „Grundstücks- und Wohnungswesen“ von 2021 bis 2024 um 60 Prozent zugenommen. Im Jahr 2025 war der Trend leicht rückläufig. Der Gesamtzuwachs beträgt jedoch immer noch 53 Prozent. Beim Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) ist zwar keine Detailstatistik zur Zahl der Veranstaltungen und Teilnehmenden verfügbar, doch die Umsätze sind Indizien, so Vorstandsvorsitzender Klaus Leuchtmann: „Von 2019 bis 2024 haben sich unsere Umsätze im Bereich der Verwalterfortbildungen etwa vervierfacht.“ Ein Kausalnachweis, dass die Weiterbildungspflicht diese Erhöhung von Nachfrage, Angebot und Umsätzen verursacht hat, gibt es nicht. Es spricht jedoch viel dafür, zumal einzelne Anbieter Anmeldungsspitzen verzeichneten. „Am Ende des jeweiligen DreiJahres-Zeitraums – also für bereits bestehende Unternehmen Ende 2020 und Ende 2023 – haben wir jeweils einen Nachfrageschub beobachtet. Offensichtlich gibt es Unternehmen, die noch schnell ihre Stunden sammeln wollten. Ohne Verpflichtung wäre das Enund dynamischen Rechts- und Marktumfeld über aktuelles Fachwissen verfügen – zum Schutz der Verbraucher und im Interesse eines funktionierenden Marktes.“ Außerdem stellt sich die Frage, wie sich die Einführung des zertifizierten Verwalters in der Branche konkret und praktisch ausgewirkt hat. Informationen dazu enthält die Gesetzesbegründung nicht, auch keine Zahlen, wie viele zertifizierte Verwalter es derzeit gibt. Auf Nachfrage erklärt das Ministerium: „Dem BMWE liegen keine konkreten Zahlen darüber vor, wie viele WEG-Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz zertifiziert sind.“ Das liegt allerdings nicht daran, dass es keine Zahlen gibt. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer kommt auf folgende Bilanz: „Seit 2022 haben rund 1.060 WEG-Verwalter die Prüfung absolviert. Bestanden haben die Prüfung durchschnittlich 89 Prozent.“ Danach sind also rund zehn Prozent der von der Bundesregierung angenommenen 109.882 Gewerbetreibenden bzw. gut fünf Prozent der 195.793 Personen, die laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 in der Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen tätig waren, zertifiziert. Das Wirtschaftsministerium erinnert zwar: „Eine Eigentümergemeinschaft kann jedoch von ihrem Verwalter verlangen, dass dieser eine Zertifizierung vorweist.“ In der Praxis allerdings scheitern WEGs an der Marktsituation. Vor allem kleine Gemeinschaften finden nach übereinstimmenden Angaben von Wohnen im Eigentum und dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland oft kein Verwaltungsunternehmen. Und wenn es ihnen gelingt, haben sie in der Regel keine Auswahl. Welche Folgen die Einführung der Weiterbildungspflicht hatte – diese Frage wird im Gesetzentwurf bzw. in der Begründung nicht berührt. Verwalter- und Maklerverbände sowie Fortbildungseinrichtungen hingegen haben dazu sehr fundierte Einschätzungen. Der BVI, der IVD-Verbund und der VDIV organisieren für ihre Mitglieder umfangreiche 47,6 Die Regierung nennt 47,64 Mio. Euro Ersparnis durch Wegfall der Weiterbildungspflicht, fast alles davon sind jedoch ohnehin anfallende Weiterbildungskosten. Real eingespart wird nur die Büro- kratie, rund 24.000 Euro – ein winziger Bruchteil. gagement etwas geringer ausgefallen“, sagt Christian Osthus. Auch bei den Inhalten hat sich seit 2018 etwas getan. „Der Weiterbildungsmarkt hat insofern reagiert, als sich die Themen konzentriert haben auf den Katalog der Anlage 2 zu §15b der Makler- und Bauträgerverordnung“, beobachtet Osthus. Die Bildungseinrichtungen haben dafür auch gezielte Formate konzipiert. So hat beispielsweise die Haufe Akademie ein „20-h-MaBV-Paket für Makler:innen“ ins Programm genommen und damit eine hohe Nachfrage erzielt. Nachfolgend wurden kurze Webinare entwickelt und ausgebaut – „passend zur Zeitproblematik der Makler“, so die Einordnung von Benedikt Söder, Produktmanager für Qualifizierungsangebote. Ähnlich ist die gtw – Weiterbildung für die Immobilienwirtschaft GmbH vorgegangen. Das Institut hat 2018 dreitägige Grundlagenseminare sowohl für Makler als auch für Verwaltungen ins Portfolio integriert, durch die die 20 geforderten Stunden auf einen Schlag abgegolten werden können. Mittlerweile wurde das Angebot für WEG-Verwaltungen und Miet-Verwaltungen auf zwei getrennte Drei-Tages-Seminare verteilt. Aufbaukurse sind hinzugekommen. Die Resonanz auf die Schulungsmöglichkeiten fiel unterschiedlich aus. Benedikt Söder von der Haufe Akademie zufolge war die Bereitschaft zu Fortbildung in der Verwalterbranche bereits vor der Einführung der Gesetzespflicht ausgeprägt vorhanden und wurde 2021 verstärkt. In der Maklerbranche hingegen habe die Einführung der Pflicht eine deutliche Nachfragesteigerung ausgelöst. Auch Sabrina Glasbrenner, Standortleiterin der gtw in München, sieht große Unterschiede im Weiterbildungsverhalten der beiden Berufsgruppen: „Die meisten Makler machen Schulungen nur, weil sie es müssen. Wir haben beispielsweise in Online-Veranstaltungen beobachtet, dass viele Kacheln stundenlang schwarz waren, die Teilnehmenden auf direkte Ansprache nicht reagiert haben, aber auch weit nach Veranstaltungsende noch ein-

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