74 · Immobilienwirtschaft · 01 / 2026 Verwaltung & Vermarktung Weiterbildungspflicht CHRISTIAN OSTHUS Geschäftsführer des IVD-Bundesverbandes „Uns hat der ‚Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten‘ kalt erwischt.“ schulen und weiterbilden. Es ist daher nicht erforderlich, dass der Gesetzgeber eine solche Weiterbildungspflicht vorschreibt und die Einhaltung der Weiterbildungspflicht von den zuständigen Behörden überwacht werden muss.“ Auf Nachfrage unterstreicht das Ministerium nachdrücklich: „Das BMWE strebt einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Vertrauen in die wirtschaftlichen Akteure und hin zu mehr Eigenverantwortung der Unternehmen an. Es ist daher folgerichtig, auf die staatliche Vorgabe zur Weiterbildung künftig zu verzichten. […]“ Nur: Wenn sich Verwalter und Makler der Annahme des Ministeriums folgend ohnehin ganz freiwillig fortbilden, entsteht dafür auch ohne gesetzliche Pflicht der Löwenanteil des Erfüllungsaufwandes – nämlich 47,616 Millionen Euro. „Der Gesetzentwurf läuft unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung. Doch bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass die Einsparungen insgesamt gerade einmal 24.000 Euro im Jahr ausmachen würden – 9.000 Euro auf der Seite der Hausverwaltungen und 15.000 Euro auf staatlicher Seite“, betont Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. Auf diese Diskrepanz weisen auch mehrere Stellungnahmen hin. Das Ministerium sieht jedoch keinen Widerspruch und erklärt auf explizite Nachfrage: „Für diese Pflicht wurde nach etablierten Berechnungsmethoden ein Erfüllungsaufwand von 47,6 Millionen Euro für die Normadressaten ermittelt, die diese gesetzliche Vorgabe zu erfüllen haben, und als neue zusätzliche Belastung für die Wirtschaft in der Gesamtbilanz der Bundesregierung aufgenommen. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, eine Aufhebung der damals eingeführten gesetzlichen Vorgabe auch als Entlastung auszuweisen.“ Verbände und Aufsichtsbehörden betonen einhellig, dass die Annahme freiwilliger Weiterbildung realitätsfern ist. Besonders Kleinstbetriebe ohne strukturierte Qualitätsprozesse würden sich ohne gesetzliche Pflicht nur unzureichend fortbilden. Aus Sicht der Verbraucher- und Eigentümerverbände ist Freiwilligkeit nicht ausreichend, um ein Mindestmaß an Qualität und Rechtssicherheit zu gewährleisten. ZERTIFIZIERTER VERWALTER ALS „ERSATZ“ FÜR ... Das zweite wesentliche Argument des Ministeriums: Die Weiterbildungspflicht von 2018 sei nun nicht mehr notwendig, da mittlerweile der zertifizierte Verwalter eingeführt wurde. Dazu heißt es in der Gesetzesbegründung: „Wohnungseigentümer sind zudem bereits ausreichend durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor unqualifizierten Wohnungseigentumsverwaltern geschützt. Nach § 19 Absatz 2 Nummer 6 WEG gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters seit dem 01.12.2023 zur ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohneigentums.“ Diese Erklärung hat gleich mehrere Haken. Die Verbände legen in ihren Stellungnahmen den Finger in die Wunden. „Der Verweis auf den zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG ersetzt keine laufende Qualifizierung – die Zertifizierung ist eine Momentaufnahme, keine dauerhafte Weiterbildung“, betont der BVI. Die Bewertung seitens der Wohnungsunternehmen fällt ähnlich aus: „Diese Annahme verkennt die unterschiedliche Zielrichtung beider Regelungen. Die Zertifizierung nach § 26a WEG stellt eine einmalige Eingangsqualifikation dar, während die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO die kontinuierliche Aktualisierung der Fachkenntnisse sicherstellt. Beide Instrumente ergänzen sich und sind nicht austauschbar“, schreibt der BFW und weist darauf hin, dass die Zertifizierung überdies ausschließlich die Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffe. Auch aus Sicht des AfW Bundesverbandes Finanzdienstleistung trägt die Gesetzesbegründung nicht: „Weiterbildung dient nicht der Regulierung um ihrer selbst willen, sondern ist ein elementares Instrument der Qualitätssicherung. Sie stellt sicher, dass Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter in einem komplexen DIRK LAMPRECHT BVI-Geschäftsführer „Wir gehen davon aus, dass viele Unternehmen ohne Weiterbildungspflicht deutlich weniger für ihre Fortbildung tun werden. Denn überall da, wo es zeitlich kneift, wird man erstmal versuchen, die Lücken in der alltäglichen Arbeit zu stopfen, da bleibt dann die Fortbildung auf der Strecke.“
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