Immobilienwirtschaft 4/2025

„INVESTOREN UND ENTWICKLER, DIE IN MEHREREN BUNDESLÄNDERN TÄTIG SIND, STEHEN – WEGEN UNTERSCHIEDLICHER FÖRDERPROGRAMME – VOR GROSSEN HERAUSFORDERUNGEN.“ Stefan Dahlmanns, Geschäftsführer der Instone-Tochter Nyoo Real Estate GmbH zwischen 2,30 und 2,60 Meter beträgt. „Solche Unterschiede“, sagt der Nyoo-Chef, „machen den Bau von standardisierten Produkten komplex und aufwendig.“ KAUM EINE CHANCE AUF VEREINHEITLICHUNG Allerdings gibt es durchaus Bestrebungen, die Landesbauordnungen zumindest anzugleichen. Die zweimal jährlich tagende Bauministerkonferenz hat zuletzt 2023 eine Änderung der Musterbauordnung beschlossen. Schon zuvor hatte sie die Typengenehmigung in die Musterbauordnung aufgenommen. Die Typengenehmigung soll es ermöglichen, dass seriell geplante Gebäude nur noch einmal genehmigt werden müssen und dann auch in anderen Bundesländern errichtet werden dürfen. Fachleute weisen allerdings darauf hin, dass auch für Typengenehmigungen bauaufsichtsrechtliche Verfahren zu durchlaufen sind; nur die in der Typengenehmigung entschiedenen Fragen muss die Bauaufsichtsbehörde nicht mehr prüfen. Gleichzeitig hat unter den Bundesländern ein Wettbewerb eingesetzt, wer seine Landesbauordnung am effizientesten entschlackt und am entschlossensten auf kostengünstige Bauweisen ausrichtet. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat auf dem diesjährigen Tag der Immobilienwirtschaft vorbildliche Landesbauordnungen in sechs Kategorien ausgezeichnet. Unter anderem prämierte die Jury Bayern in der Kategorie „Mut und Innovationsbereitschaft“ und – für viele sicher überraschend – Berlin in der Kategorie „Bürokratieabbau“. EXPOREAL 6.–8.Oktober B2.230 Corporate BankingLösungen so individuell wie die Wohnungswirtschaft _0WC1H_AAB_Anzeige_DW_250826_Druck_mit-Beschnittmarken.pdf; s1; (210.00 x 99.00 mm); 26.Aug 2025 13:53:45;PDF_CMYK_Profilanwendung_ab150dpi; L. N. Schaffrath DruckMedien

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