Personalmagazin bAV Spezial 12/2026

9 Rentenreform sicht für EbAV“ in Bonn mitteilte. Demnach wollen die Sozialpartner erst untereinander einen Dialog durchführen. Dennoch bestehe die Hoffnung, dass noch im Oktober der Startschuss fällt. Im Vorfeld wollten sich weder der Deutsche Gewerkschaftsbund noch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber zum Sozialpartnerdialog äußern. „Nach meinem Verständnis hat die Alterssicherungskommission versucht, im Dialog mit den Sozialpartnern während ihrer Beratungen zu Lösungen zu kommen, was allerdings seinerzeit nicht gelang“, bewertet Schwark die Entwicklungen und sieht darin den wahrscheinlichen Grund für die Empfehlung der Kapitalrente, um ein bestimmtes Maß an Verbindlichkeit beim Versorgungsniveau zu erreichen. Neue Verantwortung für Sozialpartner Bemerkenswert sind dennoch zweierlei: Erstens hat die Rentenkommission mit der Nettoersatzquote erstmals ein Gesamtversorgungsniveau von mindestens 70 Prozent benannt. Zweitens wird Acht zentrale Empfehlungen der Rentenkommission 1. Bei weiterem Anstieg der Lebenserwartung Regelaltersgrenze für den Renteneintritt nach 2031 moderat anpassen und an die Lebenserwartung koppeln 2. Abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abschaffen 3. Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anheben, die Altersteilzeit künftig an die Regelaltersgrenze koppeln und die Option des Blockmodells beenden 4. Die Rentenentwicklung bei regelbasierten jährlichen Rentenanpassungen mit der Lohnentwicklung verknüpfen, um eine automatische Reaktion auf Änderungen der Demografie und der Erwerbstätigkeit zu ermöglichen 5. Als Idealbild der Alterssicherung neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in die GRV einbeziehen 6. Alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend ohne Opt-Out in die GRV einbinden. Dabei erhalten bereits Selbstständige eine Nein-Option ohne Voraussetzungen 7. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs, zur Teilnahme an GRV ohne Opt-Out verpflichten und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abschaffen. Ausnahmen werden lediglich bei Schülerinnen und Schülern empfohlen 8. Obligatorische gesetzliche Kapitalrente im Rahmen der GRV einführen und hierfür individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahler einrichten. einer „potenziell großen Rolle“, die der bAV zufällt und verweist beispielhaft auf die möglichen Steuer- und Sozialabgabenersparnisse sowie den größeren Dotierungsrahmen. Zwei Empfehlungen fokussieren bAV Die meisten der 33 Empfehlungen der Kommission zielen auf eine Stabilisierung der Gesetzlichen Rentenversicherung ab. Die Maßnahmen sind nicht immer beitragswirksam und reichen von der Koppelung der Regelaltersgrenze für den Rentenbeginn an die Lebenserwartung über die Einbeziehung der Selbstständigen in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) bis zur weitgehenden Abschaffung der Minijobs (siehe Kasten). Nur in den Empfehlungen 29 und 30 geht es ausschließlich um die bAV. Bei letztgenannter stehen Themen im Fokus, die vielfach immer wieder auf der bAV-Agenda landen. Neben einer Dynamisierung der Geringverdienerförderung soll der Bürokratieabbau vorangetrieben werden. Hierfür empfiehlt die Kommission, dass die Bundesregierung 60 von der aba identifizierte Maßnahmen prüft und bis Ende dieses Jahres einen „Bürokratieabbauplan“ vorlegt. Zudem könnte eine Verbesserung der Kostenstruktur dadurch erreicht werden, dass die Abschlusskosten nicht am Anfang belastet, sondern über die gesamte Laufzeit oder zumindest auf die ersten zehn Jahre verteilt werden. Einmal mehr geht es dort auch um die Portabilität und Rechtssicherheit. Nach Einschätzung der Kommission lassen sich langfristige Unsicherheiten einerseits dadurch vermeiden, indem Änderungen bestehender Versorgungsregelungen regelmäßig zeitnah gerichtlich überprüft werden. Andererseits wäre dies beim Future Service möglich, wenn eine flexiblere Anpassung von Versorgungszusagen nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen geprüft würde. Schließlich soll die Portabilität durch Standardisierung und Digitalisierung verbessert werden. Genau hierauf setzt auch Völz und betont: „Die stärkere Verbreitung der bAV wird nur gelingen, wenn die Komplexität reduziert wird.“ Zudem fordert der Chefvolkswirt geringere Kosten und einen Ausschluss von Haftungsrisiken ein. „Großunternehmen haben eigene Abteilungen für diese Themen, aber klein- und mittelständische Unternehmen verfügen häufig nicht über diese personellen Kapazitäten, sodass sich die Chefin oder der Chef am Wochenende selbst damit beschäftigen“, gibt er zu bedenken. In der Empfehlung 29 hat die Kommission einen Sozialpartnerdialog angestoßen, in dessen Rahmen noch in diesem Jahr konkrete Maßnahmen diskutiert und erarbeitet werden sollen. Die anvisierte Stoßrichtung: eine Verbreitung der bAV insbesondere in den bisher unterversorgten Bereichen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll der Prozess ausloten, ob in diesem thematischen Rahmen Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Gesetzgebung zur bAV möglich sind, die von beiden Sozialpartnern mitgetragen werden. Der Kreis der Dialogteilnehmer werde bewusst klein gehalten, um einen fokussierten und intensiven Austausch zu ermöglichen. Einige Teilnehmer haben der BMAS-Aufforderung folgend eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, andere taten dies unaufgefordert. Der seitens der Kommission angedachte Zeitplan ist jedoch ins Wanken geraten. Denn der für den 8. Oktober anvisierte Termin für eine Auftaktsitzung musste verschoben werden, wie Dr. Natalie Brall, Leiterin der Unterabteilung Rentenversicherung, zusätzliche Altersversorgung im BMAS, im Rahmen der Fachtagung „Auf-

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