Personalmagazin bAV Spezial 12/2026

Betriebliche Altersversorgung 8 personalmagazin bAV Es ist ein klares Statement der 13 Mitglieder der Alterssicherungskommission: „Eine Nettoersatzquote von 70 Prozent soll künftig als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem dienen.“ Der Begriff folgt der weithin anerkannten Systematik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und misst das Verhältnis der voraussichtlichen Nettorente zum letzten Nettoverdienst von Erwerbstätigen in Deutschland. Damit bietet die Nettoersatzquote mehr Orientierung als der eher irritierende Begriff des Rentenniveaus. Denn dieser Wert spiegelt vor Steuern lediglich das Verhältnis zwischen der Standardrente und dem Durchschnittseinkommen eines Beschäftigten wider. Dabei bezieht sich die Standardrente auf die Rente, die eine Person nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsentgelt erhält. Die Nettoersatzquote soll nicht nur als Zielgröße fungieren, sondern gleichzeitig zu einer Ausbalancierung des Drei-SäulenModells beitragen, da sich die Quote nicht nur auf die erste Rentensäule, sondern auch auf das Zusammenwirken aller drei Säulen beziehen kann. Um den Status Quo zu benennen, ist es aber erforderlich, das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent vor Steuern auf eine Netto-Basis umzurechnen. Nach Berechnungen des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung, kurz IVS, liegt die Nettoersatzquote etwa bei 56 Prozent (bei Lohnsteuerklasse 1 und keinen Kindern). Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Im Vergleich zur Nettoersatzquote von 70 Prozent besteht damit eine Differenz von 14 Prozentpunkten, die es auszugleichen gilt. Soll diese Aufgabe vornehmlich die betriebliche Altersversorgung (bAV) – trotz geplanter Einführung einer Kapitalrente in der ersten Säule – übernehmen? Doch die Differenz zur Nettoersatzquote ist nicht das einzige Handlungsfeld. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund ist nach aktueller Gesetzeslage bereits in rund zehn Jahren von einem Beitragsanstieg von 18,6 auf 21,1 Prozent auszugehen, was die Politik eigentlich vermeiden will. Hinzu kommt, dass die seitens der Rentenkommission empfohlene Einführung einer von Unternehmen und Beschäftigten paritätisch zu tragenden Kapitalrente in der ersten Säule zusätzlich ab 2028 mit jährlich steigenden Beiträgen von 0,5 Prozentpunkten bis zur Marke von zwei Prozent verbunden wäre. „Die Kapitalrente ist vor allem geeignet, in der Bevölkerung die Erwartung zu verankern, dass das Rentenniveau trotz des demografischen Wandels zukünftig steigen kann“, sagt Dr. Peter Schwark, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), und ergänzt, dass sie dabei die Lücke perspektivisch ein Stück weit verkleinern könne. „Je nachdem, welche Annahmen für die Kapitalmarktentwicklung getroffen werden, könnten durch die Kapitalrente drei bis fünf Prozent der fehlenden Differenz zur angestrebten Nettoersatzquote in den nächsten Jahrzehnten abgebildet werden“, präzisiert IVS-Vorstandsvorsitzender Stefan Oecking. Dissens bei Kapitalrente „Es darf keine zusätzliche Erhöhung der Arbeitskosten durch die Kapitalrente geben“, mahnt jedoch Dr. Hans-Jürgen Völz an. Der Chefvolkswirt beim Verein Der Mittelstand. BVMW verweist auf die im Wettbewerbsvergleich bereits viel zu hohen Arbeitskosten von deutlich über 40 Prozent und die zunehmende Zahl an Insolvenzen. Tatsächlich lagen die Arbeitskosten laut Destatis im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 45 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde und die Unternehmensinsolvenzen stiegen im ersten Halbjahr 2026 um 6,7 Prozent auf 12.812 Fälle gegenüber demselben Vorjahreszeitraum. „Faktisch hat die Kapitalrente für die Arbeitgeber aber nur eine Erhöhung der Beiträge um 0,25 Prozentpunkte pro Jahr zur Folge. Bezogen auf jährliche Gehaltssteigerungen von zwei bis 2,5 Prozent erscheint mir das vertretbar“, ordnet Oecking die zusätzliche Beitragsbelastung ein. Vergleichbar sei die Situation bei den Beschäftigten. Auf längere Sicht verweist der IVS-Vorstandsvorsitzende zudem auf den Parameter „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor der Rentenanpassungsformel. Dessen Anwendung pausiert bis 2031 und soll nach dem Willen der Kommission dann wieder in Kraft gesetzt und moderat um 0,08 Prozentpunkte auf 0,33 Prozent erhöht werden. Das würde bedeuten, dass die Rentner durch niedrigere Rentenanpassungen ein Drittel und die Beitragszahler zwei Drittel der Lasten der demografischen Alterung tragen müssten. Bemerkenswert ist dabei die erwartete dämpfende Wirkung auf den Beitragssatz. In der Empfehlung 14 heißt es dazu: „Die Maßnahme senkt für sich genommen den Beitragssatz bis 2040 um rund einen halben Prozentpunkt, bis 2060 um fast einen Prozentpunkt.“ Doch einmal abgesehen von den Beitragsbelastungen und potenziellen Anlageerfolgen in der Zukunft steht eines bereits fest: Bis die Kapitalmärkte ihre positiven Wirkungen entfalten könnten, müsste die hieraus resultierende Beitragslast erstmal durch Reformen aufgefangen werden – und zusätzlich die drohende Beitragssteigerung sowie die Differenz zur Nettoersatzquote im Umfang von neun oder zehn Prozent ausgeglichen werden. Auch deshalb hat Oecking mit Blick auf die Empfehlungen und Maßnahmen keinen Zweifel: „Den Schwerpunkt setzt die Kommission bei der bAV, um die Lücke abzudecken.“ Seitens der aba sieht man ebenfalls, dass dieser Ergänzungsbeitrag im Wesentlichen von der bAV erwartet wird. Ähnlich spricht Schwark von Damit bietet die Nettoersatzquote mehr Orientierung als der eher irritierende Begriff des Rentenniveaus.

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