Personalmagazin bAV Spezial 12/2026

Betriebliche Altersversorgung 10 personalmagazin bAV bestätigt, dass es die GRV selbst bei Einbindung der neuen Kapitalrente bei Weitem nicht schaffen würde, das anvisierte Gesamtversorgungsniveau sicherzustellen. Da stößt die Umlagefinanzierung an ihre Grenzen. „Diese klare Aussage hat in der Vergangenheit gefehlt, war aber nötig, damit die Sozialpartner erkennen, dass sie sich jetzt in einer neuen Verantwortung befinden“, betont der abaGeschäftsführer und fügt hinzu: „Die bAV ist der einzige Bereich, in dem die Sozialpartner die Architekten der Vorsorgemodelle sind, und diese Gestaltungschance sollten sie nutzen. „Aktuell ist die bAV in einer schwierigen Gemengelage angesichts der starken Liberalisierung in der privaten Altersversorgung“, sagt Schwark und mahnt eine rechtliche Klarstellung bezüglich geringerer Garantieanforderungen bei betrieblichen Beitragszusagen an. Denn hohe Garantien erfordern eine vergleichsweise konservative Kapitalanlage, sodass Renditechancen an den Kapitalmärkten wenig bis gar nicht genutzt werden können. Die Folge: Der Vermögensaufbau dauert deutlich länger. „Bei Sozialpartnermodellen benötigt man gut die Hälfte des Aufwands, den man für ein Modell mit einer hundertprozentigen Garantie braucht“, bestätigt Stiefermann unter Verweis auf eigene Berechnungen. Deswegen sei es wichtig, dass der Gesetzgeber entsprechende Möglichkeiten bereitstellt und Sozialpartnermodelle für mehr Arbeitgeber zugänglich macht. „Werden dann noch Geringverdiener stärker gefördert als es aktuell der Fall ist, kann von der seitens der Kommission erwähnten Einführung eines Obligatoriums abgesehen werden“, resümiert der Aba-Geschäftsführer. Derzeit haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Sobald sie diesen gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen, muss das Unternehmen den Anspruch via Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds umsetzen. Das setzt aber voraus, dass die Beschäftigten diesen Rechtsanspruch nicht nur kennen, sondern auch wissen, dass sich eine solche Vorsorgemaßnahme für sie lohnen würde. „Die einfachste Maßnahme wäre es daher, alle Arbeitgeber zu verpflichten, dass sie ihrer Belegschaft ein Angebot zur Entgeltumwandlung machen“, sagt Oecking und betont: „Ein solches Angebots-Obligatorium dürfte bei Arbeitgebern tendenziell auf Zustimmung stoßen, weil es ihnen Handlungsfreiräume gibt und wenig kostet.“ Denn kostenseitig falle – abgesehen von einer etwaigen erstmaligen Implementierung im Unternehmen – lediglich die betriebliche Verpflichtung ins Gewicht, Sozialabgabenersparnisse bis 15 Prozent an die Beschäftigten weiterzugeben. Sollte die Maßnahme die gewünschte Wirkung verfehlen, wäre für ihn ein Auto-Enrolment mit Opting-Out-Option der nächste Schritt mit mehr Verbindlichkeit. Dann würden alle Beschäftigten, einschließlich der Möglichkeit ablehnen zu können, in eine bAV einbezogen werden – und ein absolutes Obligatorium bliebe erst einmal außen vor. KAY SCHELAUSKE ist freier Wirtschafts- und Finanzjournalist mit besonderem Fokus auf Finanzanlagen, ethisch-ökologischen Investments und privaten wie betrieblichen Vorsorgelösungen.

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