Personalmagazin bAV Spezial 12/2026

Betriebliche Altersversorgung 48 personalmagazin bAV Für HR-Abteilungen ist dieses in Deutschland bislang noch selten umgesetzte SPM ebenfalls hilfreich. Die Personalabteilung muss keine Finanzierungslücken begleiten oder zusätzliche Mittel für eine zugesagte Leistung im Personalbudget einplanen. Ihre Aufgaben konzentrieren sich auf klar definierte Prozesse: Beschäftigte und deren Vertretung einbinden, Beiträge organisieren, Daten übermitteln und Informationen bereitstellen. Dadurch kann HR die bAV als standardisierten Prozess organisieren und hat mehr Zeit für elementare Aufgaben wie etwa Personalgewinnung und -bindung sowie Personalentwicklung. Anschluss statt Neuaufbau Ein SPM entsteht auf Grundlage eines Tarifvertrags. Die Sozialpartner legen zuvor die Rahmenbedingungen fest und begleiten die Umsetzung dauerhaft. Beim Anschluss an ein bestehendes Modell stehen tariflicher Rahmen, Pensionsplan, Versorgungsträger, Sicherungsmechanismen und organisatorische Zuständigkeiten bereits fest. Für HR bedeutet das: Die Personalabteilung muss keine eigene Versorgungsarchitektur entwickeln. Sie integriert das Modell in vorhandene Unternehmensprozesse. Im Vorfeld ist lediglich festzulegen, welche Beschäftigtengruppen teilnehmen, welche Beiträge fließen und wie die Meldungen zwischen Unternehmen und Versorgungsträger organisiert werden. Die Einführung wird damit zu einem zeitlich begrenzten Projekt. Das ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen von Vorteil. Sie erhalten Zugang zu einer professionell organisierten Lösung, ohne eigene Strukturen aufbauen zu müssen. Auch der Implementierungsaufwand kann sinken. Im laufenden Betrieb hat HR vor allem folgende Aufgaben: • Anmeldung teilnahmeberechtigter Beschäftigter, • Übermittlung abrechnungsrelevanter Daten, • Abführung der Beiträge, • Meldung von Eintritten und Austritten, Änderungen bei Arbeitszeit, Beschäftigungsstatus oder Entgelt, • Information der Beschäftigten, • Weiterleitung fachlicher Fragen an den Versorgungsträger. Diese Aufgaben lassen sich zudem systematisieren. Zuständigkeiten können festgelegt, Fristen dokumentiert und Arbeitsschritte in bestehende Systeme integriert werden. Das erleichtert die Vertretung innerhalb des Teams und reduziert die Abhängigkeit vom Wissen einzelner Mitarbeitender. Klare digitale Schnittstellen zwischen Unternehmen und Versorgungsträger – für Datenübermittlung, Vertragsverwaltung und Rückmeldungen – reduzieren den administrativen Aufwand und vermeiden doppelte Bearbeitung. Das Unternehmen meldet die Beschäftigten und führt die Beiträge ab. Der Versorgungsträger verwaltet die Verträge und organisiert die spätere Leistung. Die Sozialpartner begleiten die tariflichen und grundsätzlichen Fragen des Modells. Fragen zu Leistungsberechnung, Rentenbeginn, Hinterbliebenenversorgung oder individuellen Vertragsdetails klärt der Versorgungsträger. HR bleibt zwar Ansprechpartner für die Beschäftigten, muss aber nicht alle versorgungsfachlichen Fragen selbst bearbeiten. Verständliche Informationsunterlagen, feste Ansprechpartner und ein verbindlicher Weiterleitungsprozess reichen als organisatorische Grundlage aus. Auch bei Personalaufbau, Standortveränderungen oder Umstrukturierungen bleibt der Rahmen bestehen. Neue Beschäftigte können aufgenommen werden, ohne eine eigene Versorgungsordnung neu zu entwickeln. Die fehlende Arbeitgeberhaftung kann zudem die Bewertung von Versorgungsverpflichtungen bei Fusionen, Übernahmen oder Unternehmensverkäufen vereinfachen. Mehr Rendite möglich – aber keine Garantie Das SPM bietet den Beschäftigten eine lebenslange Altersrente. Die Anwartschaften sind sofort unverfallbar und bleiben bei einem Arbeitgeberwechsel bestehen. Gleichzeitig eröffnet der Verzicht auf starre Garantien größere Chancen bei der Kapitalanlage. Die Beiträge können stärker an den Aktienmärkten investiert werden. Die Kapitalanlage folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie: Das Portfolio kombiniert Aktien mit risikoarmen Anlagen wie Staats- und Unternehmensanleihen, wobei der Aktienanteil je nach Marktsituation zwischen mindestens 10 und maximal 80 Prozent variiert. Bei steigenden Aktienmärkten soll an den Kursgewinnen partizipiert, bei fallenden Kursen ein Portfoliomindestwert nicht unterschritten werden. Umschichtungen erfolgen abhängig von der vereinbarten Wertuntergrenze und dem hieraus resultierenden Risikobudget. Einmal im Jahr findet unabhängig von der aktuellen Marktsituation ein „Rebalancing“ der Anlage statt, indem die Aktienquote wieder auf den festgelegten Startwert von 40 Prozent gestellt wird. Das SPM ist nicht ohne jegliches Risiko. Die Rentenhöhe ist abhängig von der Kapitalmarktentwicklung. Der Sicherungspuffer begrenzt Schwankungen, schließt sie aber nicht aus.

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