Betriebliche Altersversorgung 34 personalmagazin bAV Foto: Fredrik Broden Die Alterssicherungskommission (ASK) hat Vorschläge für eine säulenübergreifende Reform der Alterssicherung vorgelegt. Ein Kernelement ist die Lebensstandardsicherung auf Basis eines Gesamtversorgungsniveaus, das alle drei Säulen umfasst: gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge. Mit der Einführung einer kapitalgedeckten Komponente – der Kapitalrente – soll die gesetzliche Rentenversicherung stabilisiert und das Rentenniveau perspektivisch erhöht werden. Was dabei oft übersehen wird: Die Reform funktioniert nur, wenn Menschen in der Lage sind, ihre Vorsorge aktiv zu gestalten. Denn je stärker die finanzielle Eigenverantwortung wächst, desto mehr hängt das Ergebnis davon ab, ob Beschäftigte die bereitgestellten Informationen verstehen und für ihre Entscheidungen nutzen können. Genau hier besteht erheblicher Handlungsbedarf. Informationen sind da – aber kaum jemand nutzt sie In allen drei Säulen der Altersvorsorge wurden die Informationspflichten in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. In der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Versicherte ab 27 Jahren jährlich eine Renteninformation, ab 55 Jahren eine detailliertere Rentenauskunft. In der betrieblichen Altersversorgung wurden mit der Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie 2018 die Informationspflichten für Arbeitgeber und Versorgungsträger erheblich erweitert. Bei der privaten Vorsorge sind vorvertragliche Produktinformationsblätter sowie jährliche Standmitteilungen verpflichtend. Seit 2023 bündelt die digitale Rentenübersicht Informationen Von Claudio Thum und Silke Übelmesser Die Alterssicherungskommission hat ein weitreichendes Reformpaket vorgelegt. Es setzt auf mehr Eigenverantwortung und damit auf Menschen, die ihre Vorsorge verstehen und gestalten können. Doch die Voraussetzungen dafür sind noch nicht ausreichend, denn die Finanzbildung hält nicht Schritt. Finanzbildung als Führungsaufgabe
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