Betriebliche Altersversorgung 14 personalmagazin bAV dert ist, von der Verpflichtung zur Kapitalrente befreit werden. Sonst würde es zu erheblichen Doppelbelastungen kommen, die den öffentlichen Dienst genauso träfen wie Konzerne, die im globalen Wettbewerb stehen. Ein Reformbedarf besteht nur für Betriebe, die bisher noch keine bAV anbieten. Ich würde noch einen Schritt weiter gehen und den Menschen im Rahmen eines Optionsmodells die Wahl zwischen allen drei Säulen lassen. Wie meinen Sie das? Deutschland hat eine der höchsten Sparraten in der Europäischen Union. Wir brauchen also keine generelle Sparförderung, sondern müssen es schaffen, dass vor allem Menschen mit geringem Einkommen für die Altersvorsorge sparen und dabei ein Maximum an Förderung erzielen. Das bietet die neue private Altersvorsorge, also die dritte Säule. Wer Kinder hat, kann da eine hohe staatliche Förderung erwarten. Mit 360 Euro eigener Ersparnis erhält man Zulagen von 180 Euro sowie 300 Euro pro Kind. Bei zwei Kindern ergibt das ein gesamtes Sparvolumen von 1140 Euro. Die Menschen sollten also selbst entscheiden können, in welcher Säule der Kapitaleinsatz von zwei Prozent erbracht werden soll. Mir ist klar, dass eine Wahlmöglichkeit zwischen den Säulen ein Stück weit revolutionär wäre. Fakt ist doch, dass gerade die Geringverdiener nur eine Vorsorgevariante umsetzen können. Deshalb sollten sie aus meiner Sicht die Möglichkeit haben, die Lösung mit der höchsten Kapitalbildung auswählen zu können. Unternehmen mit kleinen Gewerben haben keinen Bezug zu Vorsorgelösungen einer Gewerkschaft. Sie brauchen eine einfache Rund-umSorglos-Lösung, wie NEST in Großbritannien. Stichwort Selbständige. Warum sollen sie in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden? Die Gesetzliche Rentenversicherung ist ein Umlageverfahren, das den heute arbeitenden Menschen eine Beteiligung am Humankapital der Zukunft eröffnet. Das System funktioniert aber nur, wenn es sehr diversifiziert und breit angelegt ist. Deswegen ist es ein Systemfehler, Selbständige hier nicht zu beteiligen. Hinzu kommt, dass Selbständige überproportional stark auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Daher ist die Einbeziehung der Selbständigen in die Rentenversicherung überfällig, wobei die Verpflichtung nur für Menschen gelten soll, die sich neu selbständig machen. Die daraus entstehenden Einnahmen für die Rentenversicherung dürften etwa 0,6 Beitragspunkte in den 2030er-Jahren ausmachen. Das ist eine nennenswerte Entlastung, die daher kommt, dass die jungen Selbständigen erstmal Jahrzehnte in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bevor sie das erste Mal eine Rente erhalten. Konzeptionell wäre es sinnvoll, Selbständige genauso wie abhängig Beschäftigte mit ihrem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Kommission hat sich aber für eine andere Lösung entschieden. Was ist geplant? Die Selbständigen sollen nach dem Prinzip der für Handwerker geltenden Regelung in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Das beinhaltet die Zahlung eines Regelbeitrags in Höhe von 753 Euro pro Monat für eine Dauer von mindestens 18 Jahren, danach steht ihnen eine weitere Teilhabe frei. Auf diese Weise soll der Grundbedarf im Alter sichergestellt werden. Wie Selbständige darüber hinaus für das Alter vorsorgen, bleibt dann ihnen überlassen, also ob sie beispielsweise länger einzahlen und/oder die Förderung der Basisrente nutzen wollen. Wie soll der Sozialpartnerdialog umgesetzt werden, mit dem Maßnahmen zur Verbreitung der bAV erarbeitet werden sollen? Die Idee dahinter ist, dass Unternehmen mit dem Sozialpartnermodell vergleichsweise einfach eine bAV durchführen können, weil die komplette Verwaltung bereits tarifvertraglich geregelt ist. Ich finde das aber nicht ausreichend, weil wir in erster Linie Modelle für Unternehmen benötigen, die in relativ kleinen Gewerben mit acht, zehn oder 15 Mitarbeitenden tätig sind, wie zum Beispiel Gaststätten. Die Betriebe wollen gewöhnlich keine Vorsorgelösung von einer Gewerkschaft übernehmen, weil sie selbst keinen Bezug dorthin haben. Woran denken Sie stattdessen? Die Betriebe brauchen eine einfache Lösung: Der Arbeitgeber zahlt für seine Beschäftigten einen bestimmten Betrag ein, das Kapital wird breit gestreut und mit wenig Kosten angelegt, ohne dass der Arbeitgeber für künftige Anlageergebnisse haften muss. Und bei einem Arbeitgeberwechsel können die Beschäftigten ihre Anteile einfach mitnehmen. Eine solche Rundum-SorglosLösung gibt es in Großbritannien mit NEST. Das Kürzel steht für National Employment Savings Trust und ist ein beitragsorientiertes betriebliches Rentensystem im Vereinigten Königreich, bei dem die Arbeitnehmer automatisch einbezogen werden. Der staatlich organisierte Fonds verwaltet aktuell ein Volumen von fast 50 Milliarden Euro.
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