Personalmagazin bAV Spezial 12/2026

13 Rentenreform Interview Kay Schelauske „ Betriebe nicht zusätzlich belasten“ Damit das Rentenniveau ab 2040 spürbar steigen kann, wird es zunächst nicht ohne höhere Belastungen gehen. Peter Bofinger, Mitglied der jüngsten Rentenkommission, nennt die Gründe, beklagt aber eine Ungleichbehandlung. Zudem plädiert der Seniorprofessor für Volkswirtschaftslehre für eine beitragsorientierte betriebliche „Rundum-SorglosLösung“, die sich in Großbritannien längst bewährt habe. Personalmagazin: Die Bundespolitik bezeichnet die 33 Reformvorschläge der Rentenkommission gern als Gesamtkunstwerk, ein passender Begriff? Peter Bofinger: Die Logik des Begriffs ergibt sich aus der Finanzierbarkeit. So resultiert aus der Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 ein substanzieller Einspareffekt. Wie hoch er ausfallen wird, hängt davon ab, ob die Menschen dann trotzdem mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen oder ob sie tatsächlich länger arbeiten. Ein vergleichbarer Effekt ist auf der Einnahmenseite durch die Einbeziehung der Selbständigen in die Gesetzliche Rentenversicherung festzustellen. Solche Maßnahmen sind unvermeidlich, um die teure, aber innovative Kapitalrente finanzieren zu können, die eine zusätzliche Abgabenbelastung von zwei Prozentpunkten mit sich bringt. Andernfalls wäre mit einem Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge auf 23 Prozent bereits in den 2030er-Jahren zu rechnen. Widerspricht nicht schon die geplante paritätische Finanzierung der Kapitalrente um insgesamt zwei Prozent dem Ziel, einen Anstieg von Lohnnebenkosten zu vermeiden? Ja, das Problem liegt in der zeitlichen Perspektive: Um ab 2040 höhere Renten erzielen zu können, muss schon jetzt, korrekt ab 2028, zusätzliches Kapital aufgebaut werden. Das soll zwar durch vier Schritte im Umfang von 0,5 Prozentpunkten gleichermaßen von Beschäftigten und Arbeitgebern geschehen, bereitet aber trotzdem Bauchschmerzen. Inwiefern? Meines Erachtens sollten Unternehmen, die im Rahmen der bAV bereits Vorsorgeleistungen in dem Umfang erbringen, wie er hinsichtlich der Kapitalrente in der ersten Rentensäule gefor-

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