Mercer ist jetzt Marsh Ein neuer Name. Ein erweitertes Netzwerk an Expertise. Dieselben führenden Lösungen in den Bereichen Health und Benefits, Investments und Retirement sowie People und Board Advisory. Weitere Informationen rund um unser Service Offering im Bereich People und Board Advisory finden Sie auf marsh.de _1FJSX_Personalmagazin_210x143_People_Skyblue_Print_V02.pdf; s1; (210.00 x 143.00 mm); 30.Sep 2026 07:31:37;PDF_CMYK_Profilanwendung_ab150dpi; L. N. Schaffrath DruckMedien 15 Rentenreform Könnte sich ein solcher Fonds an die staatliche Fondslösung dranhängen, die mit der Einführung des neuen Altersvorsorgedepots etabliert werden soll? Das wäre durchaus möglich, wobei das Altersvorsorgedepot bisher nur für die dritte Säule konzipiert wurde. In der Empfehlung Nr. 30 benennt die Rentenkommission Maßnahmen in den Bereichen Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung, um den Verbreitungsgrad der bAV zu erhöhen. Wie soll die Umsetzung nachgehalten werden? Richtig, hierfür haben wir eine Reihe von Maßnahmen benannt, wie die Verbesserung der Kostenstruktur und Portabilität, die vom Gesetzgeber zeitnah umgesetzt oder geprüft werden sollten. Beim Bürokratieabbau haben wir die Prüfung und Umsetzung eines Plans bis Jahresende vorgeschlagen, der 60 Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung beinhaltet. Mir ist an dieser Stelle wichtig hervorzuheben, dass das angesprochene NEST-Modell unter all den genannten Aspekten punkten kann. Deshalb sollte es in der Diskussion über die Verbreitung der bAV eine stärkere Beachtung finden. KAY SCHELAUSKE ist Finanzjournalist mit den Schwerpunkten Investmentfonds und Altersvorsorge. Wie ist Ihre Perspektive auf die Umsetzung der Kommissionsvorschläge, Herr Bofinger? Die Verheißung ist, dass die breite Bevölkerung durch die zusätzliche Kapitalanlage an den Kapitalmärkten eine deutlich höhere Rendite erzielt, als ohne diese Maßnahme und dass dadurch das Rentenniveau ab 2040 spürbar steigen wird. Es ist also ein zukunftsfokussiertes Konzept, bei dem Maßnahmen wie die Einbindung von Selbständigen den erhöhten Druck auf das Beitragsniveau verringern sollen. Dennoch gehen manche Herausforderungen mit dem Konzept einher, das den Menschen für eine Übergangszeit trotz Wirtschaftsschwäche und hoher Sozialabgaben höhere Belastungen zumutet. Deshalb hätte ich die Betriebe, die bereits bAV-Modelle in entsprechendem Umfang anbieten, von der Zwei-Prozent-Regelung befreit. Dieser Punkt verdient in der nun anstehenden parlamentarischen Diskussion nochmal besondere Beachtung. Denn es gibt keinen ökonomischen Grund, Unternehmen, die eine bAV anbieten, auf diese Weise zusätzlich zu belasten.
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