stellung Nordrhein-Westfalen, der NRW.
BANK sowie den Vorsitzenden der Regi
onalen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der
Kölner Wohnungsunternehmen nahmen
auch weitere Wohnungsunternehmen aus
der Region teil.
Die Regionen Ostwestfalen-Lippe, das Köl
ner Umland sowie Duisburg mit dem Neu
bauprojekt Wedau sollen im Fokus des
gemeinsamen Forschungsprojektes stehen,
erklärten GdW-Präsident
Axel Gedaschko
und VdW-Verbandsdirektor
Alexander
Rychter
zu Beginn des Workshops. Hier
würden die Herausforderungen besonders
deutlich: So werde das Wohnen in den
Städten und Metropolen immer teurer,
konstatierte Richter. Hier müsse es darum
gehen, die Potenziale des Wachstums zu
nutzen und auch auf einer regionalen
Ebene weiter zu denken.
Regionalentwicklung heißt Umgang
mit Heterogenitäten
Derzeit seien die regionalen Entwicklungen
äußerst heterogen, ergänzte Gedaschko.
Während gerade in den prosperierenden
Ballungsregionen die Frage nach der aus
reichenden Bereitstellung bezahlbaren
Wohnraums zu stellen sei, ginge es in
strukturschwachen oder schrumpfenden
Regionen vor allem darum, Qualitäten zu
schaffen, um im regionalen Wettbewerb
bestehen zu können – als lebenswerte
Alternative zu den immer enger werden
den Wohnungsmärkten in den Boom-
Städten. Aufgrund dieser heterogenen
Ausgangslage solle, neben Nordrhein-
Westfalen, im Rahmen des Projektes
auch der Blick auf Sachsen-Anhalt gewor
fen werden, so Gedaschko. Gemeinsam
wolle man mit den dortigen Regionalver
bänden vor allem die Möglichkeiten des
wohnungswirtschaftlichen Engagements
im Umgang mit strukturschwachen und
schrumpfenden Räumen diskutieren und
Perspektiven offenlegen.
Gleichwertige Lebensverhältnisse
sichern
Im Fokus des gemeinsamen Projektes
steht die Frage, welche Strategien und
Herangehensweisen sich vor allem aus
wohnungswirtschaftlicher Perspektive für
eine zukunftsfähige Entwicklung anbie
ten, welche Chancen und Hemmnisse mit
einer regionalen Stadtentwicklung verbun
den seien und welche Qualitäten in den
Umlandregionen geschaffen werden müss
ten, um als „attraktiver Entlastungsstand
ort“ auch aus Nachfrageperspektive ange
nommen zu werden.
Antworten auf diese Fragen seien dringend
nötig, da waren sich die anwesenden Ver
treter der VdW-Mitgliedsunternehmen und
-genossenschaften einig.
Bernd Wort
meyer
von der GEBAG Duisburger Bauge
sellschaft mbH legte in diesem Zusammen
hang die Herausforderungen des Projektes
Duisburg-Wedau offen. Hier werde die
GEBAG in Zukunft mit über 1.200 neuen
Wohnungen das größte Neubauprojekt
der Stadt realisieren und somit Entlastung
für den angespannten Düsseldorfer Woh
nungsmarkt bieten. Je früher die Anforde
rungen bekannt seien, die die Bewohner an
ihre künftigen Wohnquartiere stellen, desto
besser könne dies in die aktuellen Planun
gen integriert werden, betonte Wortmeyer.
Katrin Möller
von der GAG Immobilien
AG, Vorsitzende der ARGE Kölner Woh
nungsunternehmen, betonte darüber hin
aus, dass für eine erfolgreiche Regionalent
wicklung das Hand in Hand von Kommune
und Wohnungswirtschaft von Nöten sei.
Entsprechende Kooperationsstrukturen
gelte es hier aufzubauen. Gerade für Köln
sei dies wichtig, damit eine Entlastung für
die angespannte Situation auf dem Kölner
Wohnungsmarkt stattfinden könne.
Für die polyzentrale Region Ostwestfalen-
Lippe stelle sich die Situation anders dar,
erklärte
Hans-Jörg Schmidt
von der Auf
baugemeinschaft Espelkamp GmbH, Vor
stand der ARGE der Wohnungswirtschaft
Ostwestfalen Lippe. Neben den prosperie
renden Städten Bielefeld und Paderborn
stünden ländlich geprägte Räume mit
schrumpfenden Einwohnerzahlen. Es sei
ein großes Anliegen der ARGE hier in einem
kooperativen Prozess gemeinsam Entwick
lungsimpulse zu erarbeiten. Neben dem
Wohnen seien Versorgungs- und Mobili
tätsangebote weitere wichtige Faktoren,
die im Rahmen des Projektes Berücksichti
gung finden sollten.
Dietrich Suhlrie
, Vorstandsmitglied der
NRW.BANK, betonte, dass es auch Zielset
zung seines Hauses sei, bei der Erarbeitung
von Entwicklungsstrategien zu unterstüt
zen. Man habe mit dem Studierendenwett
bewerb sowie dem „NRW.-Symposium
2017 – Wachstum von Stadt und Umland
in Kooperation: Flüchtige Affäre oder neue
Liebe?“ bereits im letzten Jahr einen ersten
Auftakt dazu unternommen.
(grz/koch)
WEITERBILDUNG
AUS DEN VERBÄNDEN
Fortsetzung von Seite 3
Norddeutsche Wohnungswirtschaft: Paragraf fünf im Wirtschaftsstrafgesetz
verschärfen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen
Hamburg – Das Landgericht Hamburg hat am 14. Juni 2018 entschieden, dass die sogenannte „Mietpreisbremse“ auf
einen am 1. September 2015 geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung in Hamburg-Ottensen nicht anzuwenden
sei. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg habe zwar im Juni 2015 eine Mietpreisbegrenzungsverordnung er
lassen, aber entgegen den bundesgesetzlichen Vorgaben ohne Begründung veröffentlicht. Dadurch sei die Mietpreis
begrenzung in Hamburg nicht wirksam in Kraft gesetzt worden.
„Der Hamburger Senat hat in den vergan
genen Jahren viel Gutes für den Hamburger
Wohnungsmarkt getan. Seit 2011 wurden
in der Hansestadt rund 40.000 Wohnun
gen, darunter eine Vielzahl an bezahlbaren
Wohnungen, gebaut. Die Mietpreisbremse
war jedoch von Anfang wirkungslos“,
erklärte Andreas Breitner, Direktor des
Verbands norddeutscher Wohnungsunter
nehmen (VNW). „Das Hauptproblem einer
Mietpreisbremse besteht darin: Sie schafft
nicht eine einzige Wohnung. Sie erhöht die
Nachfrage, weil noch mehr Menschen glau
ben, sich eine bestimmte Wohnung leisten
zu können. Wir haben auf dem Hambur
ger Wohnungsmarkt aber kein Nachfrage-,
sondern ein Angebotsproblem. Die durch
schnittliche Kaltmiete pro Quadratmeter
der VNW-Mitgliedsunternehmen liegt in
Hamburg bei 6,46 Euro und damit gut
zwei Euro niedriger als die Durchschnitts
miete des Mietspiegels. Wer bezahlbaren
Wohnraum will, muss jene Unternehmen
unterstützen, die ihn errichten und anbie
ten. Unsere Unternehmen bauen, wenn
man sie lässt. Sinnvoll wäre auch ein Abbau
der Bürokratie. Das umfangreiche Baurecht
verzögert viele Bauvorhaben und macht
diese teurer. Die Wohnungswirtschaft hat
jetzt in einer europaweiten Ausschreibung
Projekte für serielles Bauen entwickeln las
sen. Damit könnten Wohngebäude zu Prei
sen aus dem Jahr 2016 errichtet werden.
Voraussetzung ist, dass es eine einmalige
Typengenehmigung gibt, die in allen Bun
desländern gilt“, so Breitner.
(schir/schi)
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25/2018