Wohnungspolitische Information 31/2018 - page 4

Bundesregierung:
Mehr Wohnungsbau und Flächensparen sind miteinander vereinbar
Berlin – Verstärkter Wohnungsbau und Flächensparen stehen nach Ansicht der Bundesregierung nicht im Widerspruch.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag erklärt sie, die Zielmarke von 1,5 Mil­
lionen Wohnungen in dieser Legislaturperiode sei mit dem klaren Bekenntnis zum 30-Hektar-Ziel der Deutschen Nachhal-
tigkeitsstrategie verbunden.
BUNDESPOLITIK
ENERGIE
Hinter letzterem Ziel steckt der Plan, bis
zum Jahr 2020 die Neuinanspruchnahme
von Flächen für Siedlungen und Verkehr
auf 30 Hektar pro Tag zu verringern. Es
wäre deutlich weniger als derzeit. Die Bun-
desregierung setzt darauf, dass die für Bau-
landausweisung zuständigen Kommunen
vermehrt auf Innenentwicklung und inner-
städtische Verdichtung setzen.
In Bezug auf die Wiedernutzung von Brach-
flächen listet die Bundesregierung nach
Jahren und Bundesland die Mittel auf, die
die Bundesanstalt für Immobilienaufga-
ben für ihr Altlastenprogramm aufgewen-
det hat. Insgesamt summieren sich diese
Ausgaben in den vergangenen fünf Jahren
auf 31,5 Millionen Euro, die meisten davon
wurden in Sachsen-Anhalt ausgegeben. Die
Bundeswehr hat in einem eigenen Altlas-
tenprogramm für Sanierungsmaßnahmen
auf den von ihr genutzten Liegenschaften
etwa 31 Millionen Euro im selben Zeitraum
ausgegeben, hier floss das meiste Geld
nach Niedersachsen. Eine Bundesstatistik
zu Brachflächen oder Leerständen gibt es
nach Angaben der Bundesregierung nicht.
Eine Umfrage von 2012 habe ein Innen-
entwicklungspotenzial von bis zu 165.000
Hektar ergeben. 56 Prozent davon entfie-
len auf Baulücken, 44 Prozent auf Brachflä-
chen. Ein bundesweites Leerstandskataster
sei nicht geplant, so die Bundesregierung.
Die Abgeordneten hatten auf Untersu-
chungen verwiesen, nach denen mehr als
63.000 Hektar Fläche in Deutschland pro-
blemlos für den Wohnungsbau aufbereitet
werden könnten.
(hib/schi)
Die ausführliche Antwort der Bundes­
regierung finden Sie hier:
Ein Jahr Mieterstromgesetz:
Der Erfolg bleibt aus – Verbändebündnis fordert Nachbesserungen
Berlin – Vor einem Jahr trat das Mieterstromgesetz in Kraft. Seitdem können erstmalig auch Mieter und Wohnungs-
eigentümer umweltfreundlich und kostengünstig vor Ort erzeugten Strom nutzen, etwa aus einer Solaranlage. Doch
im ersten Jahr ist der erhoffte Erfolg ausgeblieben. Ein Bündnis von Verbraucherschutzverbänden, Verbänden der
Energiewirtschaft sowie der Wohnungs- und Immobilienbranche fordert Nachbesserungen am Gesetz.
Laut Bundesnetzagentur sind in den ersten
10 Monaten nur drei Prozent des jährlich
förderfähigen Zubaus an Mieterstromanla-
gen in Städten und Gemeinden errichtet
worden.
„Die Bilanz nach einem Jahr Mieterstromge-
setz ist ernüchternd. Die Hürden für Mieter-
stromprojekte sind nach wie vor zu hoch und
Mieterstrom bleibt wirtschaftlich unattraktiv.
Die Bundesregierung muss das Gesetz nach-
bessern, um dem Mieterstrom zum Erfolg zu
verhelfen“, sagte Thomas Engelke, Leiter des
Teams Energie und Bauen beim Verbraucher-
zentrale Bundesverband (vzbv).
Neben dem vzbv zählen die Bundesge-
schäftsstelle Energiegenossenschaften beim
DRGV, der Bundesverband der Energie- und
Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD),
der Bundesverband deutscher Wohnungs-
und Immobilienunternehmen (GdW), der
Bundesverband Neue Energiewirtschaft
(bne), der Bundesverband Solarwirtschaft
(BSW), der Deutsche Mieterbund (DMB),
die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deut-
sche Naturschutzring (DNR), Haus & Grund
Deutschland und der Zentralverband der
Deutschen Elektro- und Informationstech-
nischen Handwerke (ZVEH) zu den Verfas-
sern des Forderungspapiers. Zentrale For-
derungen sind:
Mieter gegenüber Hauseigentümern
gleichstellen
Während der Eigenverbrauch von Strom
aus erneuerbaren Energien im Eigenheim
von der EEG-Umlage befreit ist, muss für
Mieterstromanlagen die volle EEG-Umlage
gezahlt werden. Das erschwert die Ent-
wicklung von erfolgreichen Mieterstrom-
projekten.
Diese Ungleichbehandlung von erneuer-
barem Eigenstromverbrauch und Mieter-
stromverbrauch muss ein Ende haben.
„Die Energiewende ist bisher nicht in den
Städten angekommen. Das ist aber not-
wendig, um die Zustimmung zur Energie-
wende zu erhalten und die Menschen in
den Städten teilhaben zu lassen. Deshalb
müssen Hauseigentümer und Mieter bei
Eigen- und Mieterstrom endlich gleich-
gestellt werden“, sagte dazu Thomas
Engelke.
„Lokalstrom“ stärken, Bestellgrenzen
einführen
In Deutschland gibt es etwa vier bis fünf
Millionen Gebäude mit zwei bis sechs Woh-
nungen. Um Mieterstrom auch für diese
große Zahl kleiner Mehrfamilienhäuser
attraktiv zu gestalten, schlägt das Bündnis
das Modell des „Lokalstroms“ vor. Lokal-
strom soll Mieterstrom und erneuerbaren
Eigenverbrauch technisch und juristisch
gleichstellen und hinderliche Eigenver-
sorger-Pflichten abschaffen, so dass sich
Mieterstrom tatsächlich lohnt. Das Ver-
bändebündnis fordert darüber hinaus zum
Beispiel, steuerliche Hemmnisse abzubauen
und Contractingmodelle durch Drittanbie-
ter zu ermöglichen.
(küh/schi)
Ein Forderungspapier der Verbände finden Sie
hier:
Mieterstrom braucht ein besseres Gesetz,
damit die Energiewende im Wohngebäudebe-
reich gelingt.
Foto: SCHAU.MEDIA / pixelio.de
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