SteuerTipps_2016 - page 7

Haufe Steuerguide 2016
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Das
Grundprinzip
einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist relativ einfach: Die erzielten Betriebsein-
nahmen werden den Betriebsausgaben gegenübergestellt:
• Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, ergibt sich ein
Gewinn
, Sie haben
positive Einkünfte
aus freiberuflicher Tätigkeit.
• Übersteigen Ihre Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen, ergibt sich ein
Verlust
, Sie haben
nega-
tive Einkünfte
aus freiberuflicher Tätigkeit.
Gewinn bzw. Verlust werden nach diesem Schema ermittelt:
Betriebseinnahmen
./. Betriebsausgaben
= Gewinn / Verlust nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
Und wie erfährt das Finanzamt, dass Sie sich für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung entschieden
haben? Zu dieser Frage hat der BFH klargestellt: „An die Dokumentation der zugunsten der Einnahmen-
Überschuss-Rechnung getroffenen Wahl sind keine hohen Anforderungen zu stellen.“ (BFH, Urteil v.
12.10.1994, X R 192/93, BFH/NV 1995 S. 587).
Eine ausdrückliche und schriftliche Erklärung ist also nicht erforderlich, schlüssiges Verhalten, z. B.
das Aufzeichnen nur der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben oder das geordnete Erstellen und
Sammeln der Einnahmen- und Ausgabenbelege, reicht aus (BFH, Urteil v. 13.10.1989, III R 30-31/85,
BStBl 1990 II S. 287), nicht jedoch eine ungeordnete Ablage von Belegen.
Beispiel:
Neben seiner Beamtentätigkeit ist Herr S freiberuflich als Autor tätig; er fällt umsatzsteuerlich unter
die Kleinunternehmerregelung. Im Lauf des Jahres hat er seine Einnahmen- und Ausgabenbelege
chronologisch sortiert abgelegt. Am Jahresende addiert er seine Einnahmen und Ausgaben und
fertigt folgende Einnahmen-Überschuss-Rechnung an:
Betriebseinnahmen
EUR
EUR
Honorare
7.200
Betriebsausgaben
EUR
Telefon, Fax, Internet
320
Fachliteratur
640
Bürobedarf
160
Abschreibung PC
400
= Summe der Betriebsausgaben
1.520 ./. 1.520
= Gewinn 2015
5.680
1,2,3,4,5,6 8,9,10,11,12,13,14,15,16,17,...40
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