SteuerTipps_2016 - page 3

Haufe Steuerguide 2016
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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Steueränderungen werden in aller Regel kurz vor dem Jahreswechsel
verabschiedet. Nicht so im Steuerjahr 2015. Zwar kam das Steuer-
änderungsgesetz 2015 „pünktlich“ im November. Grundfreibetrag,
Unterhaltshöchstbetrag, Kinderfreibetrag – das wurde alles Mitte
des Jahres erhöht, und zwar rückwirkend zum 1.1.2015 bzw. zum
1.1.2016. Bei diesen und anderen Steueränderungen den Überblick
zu behalten, ist nicht einfach.
Mit vielen Tipps und Hinweisen möchten wir Ihnen daher zeigen,
worauf Sie in Ihrer Steuererklärung 2015 achten müssen und wo Sie
Steuervorteile nutzen können.
Abgabefrist für die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung 2015
ist der 31.5.2016 (§ 149 Abs. 2 AO). Falls Sie Ihre Steuererklärungen
durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe anfertigen
lassen, wird die Frist allgemein bis zum 31.12.2016 verlängert. Auf-
grund begründeter Einzelanträge kann diese Frist bis zum 28.2.2017
verlängert werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt
normalerweise nicht in Betracht.
Grundsätzlich muss die Umsatzsteuererklärung 2015 in elektronischer
Form übermittelt werden (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG). Das gilt auch für
die Einkommensteuererklärung, wenn sog. Gewinneinkünfte vorlie-
gen (§ 25 Abs. 4 Satz 1 EStG) sowie für die Anlage EÜR (§ 60 Abs. 4
Satz 1 EStDV). Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung
unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung
verzichten (§ 18 Abs. 3 Satz 3 UStG, § 25 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 60 Abs. 4
Satz 2 EStDV i. V. m. § 150 Abs. 8 AO).
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Arbeiten mit dieser Broschüre.
RA Andreas Dersch
Chefredakteur
Vorwort
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