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RECHT
WERTGUTHABEN
01 / 12 personalmagazin
ANZ E I GE
fungieren. Insbesondere die SV-Luftbe-
rechnung sollte zwingend in dem Lohn-
und Gehaltssystem des Arbeitgebers
erfolgen und in dem externen System
verwaltet und fortgeschrieben werden.
Spannweite der Einbringungsentgelte
Die Auswertung einer von der Arbeitsge-
meinschaft Zeitwertkonten e.V. durchge-
führten Befragung von 19 Unternehmen
unterschiedlicher Größe gibt Hinweise,
welche Einbringungen möglich sind und
genutzt werden (Kasten auf Seite 68).
Generell muss darauf geachtet wer-
den, dass tarifvertragliche Regelungen
einer Einbringung nicht entgegenste-
hen. Besteht die Möglichkeit, Arbeits-
zeit in ein Zeitwertkonto einzubringen,
sollte eine Regelung zur Umrechnung
getroffen werden und den Mitarbeitern
bewusst sein, dass aufgrund von Lohn-
steigerungen eine heute eingebrachte
Stunde zum Zeitpunkt der Entnahme
nicht zwingend für die Finanzierung
von einer Stunde Freistellung ausrei-
chen muss. Außerdem sollten Anreize
zur unproduktiven Anhäufung von ein-
zubringender Arbeitszeit durch entspre-
chende Regelungen verhindert werden.
Urlaubstage können nur eingebracht
werden, wenn der gesetzliche Mindest-
urlaub zum Zweck der Erholung gewahrt
wird. Zur Beschäftigungssicherung und
zumAusgleich konjunktureller Auftrags-
schwankungen ist eine Kombination von
Flexi- und Zeitwertkonten sinnvoll.
Eingeschränkte Kapitalmöglichkeiten
Bei der Anlage von Wertguthaben müs-
sen die Anlagevorschriften nach § 80 ff.
SGB IV mit deren Erweiterungen be-
achtet werden. Ein Aktien-/Aktien-
fondsanteil bis 20 Prozent ist zulässig,
wobei zum Zeitpunkt der geplanten
Inanspruchnahme mindestens der ur-
sprünglich angelegte Betrag vorhanden
sein muss (Werterhaltungsgarantie).
Von dieser Vorgabe kann abgewichen
werden, wenn der Verwendungszweck
ausschließlich der Vorruhestandsfinan-
zierung dient. Die Werterhaltungsgaran-
tie bezieht sich nur auf den Zeitpunkt
vereinbarter Freistellungszwecke. Daher
muss die Kapitalanlage entsprechend
den Freistellungszwecken und der
Laufzeit bis zur voraussichtlichen Inan-
spruchnahme angepasst sein. Es können
auch mehrere Wertkontenmodelle mit
unterschiedlichen Freistellungszwecken
nebeneinander betrieben werden (zum
Beispiel jeweils getrennte Wertkonten
für Sabbatical und ruhestandsnahe Frei-
stellung). Bei der Auswahl der Kapitalan-
lagemuss auch immer der administrative
Aufwand im Auge behalten werden. In
der Praxis werden im wesentlichen Life-
Cycle-Modelle und Targetfonds als Ka-
pitalanlage angeboten. Bei klassischen
Fondsangeboten sind spezielle Vorgaben
des SGB IV zu beachten. Daher sind hier
nur sehr wenige Angebote verfügbar. So-
fernVersicherungsangebotebestehen, ist
zu beachten: Einzelne Versicherungsver-
träge pro Teilnehmer sind kaum empfeh-
lenswert. Kollektive Lösungen in Form
eines „Spartopfes“ im Deckungsstock
der Versicherung sind schon aufgrund
der Kosteneffizienz empfehlenswert, fin-
den sich aber nur selten im Angebot der
Versicherungsgesellschaften.
Bei der Auswahl der geeigneten Ka-
pitalanlage sind folgende Punkte zu be-
achten:
Die Kapitalanlage sollte keine Ver-
triebsprovisionen enthalten.
Es können mehrere Kapitalanlagemo-
delle nebeneinander existieren, die den
jeweiligen Freistellungszwecken folgen.
Die Kapitalanlage sollte eine Kapital-
erhaltsgarantie zum jeweiligen planmä-
ßigen Entnahmezeitpunkt beinhalten.
Die Kapitalanlage muss in der Bilanz
des Unternehmens aktiviert werden, da-
her sollte im Vorfeld das Reporting mit
dem Anbieter abgestimmt sein.
Insolvenzschutz
Die Wertguthaben einschließlich des da-
rin enthaltenen Gesamtsozialversiche-
rungsbeitrags müssen nach § 7e SGB
IV umfangreich gegen Insolvenz des Ar-
beitgebers gesichert werden, sobald das
Wertguthaben die monatliche Bezugsgrö-
ße (für 2012 EUR 2.625) übersteigt oder
„in vorausschauender Betrachtungswei-
se“ übersteigen wird. Von der Wertgrenze
kann durch Tarifvertrag oder Betriebsver-
einbarung abgewichen werden.
Bereich Rechtsdienstleis-
tungen, Ries Solution
Corporate GmbH
Björn Heilck
Berater, Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft
Zeitwertkonten e.V.
Michael Ries
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