Seite 64 - personalmagazin_2012_01

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personalmagazin 01 / 12
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URTEILSDIENST
... werden oftmals von Fachleuten schon
erkannt, wenn das entsprechende Ge-
setz noch in der Entstehung ist. Gleich-
wohl ist es müßig, Politiker von einer
Änderung im Vorfeld zu überzeugen.
ZUSAMMENFASSUNG
In der Formulierung „Wir haben den Arbeit-
nehmer als sehr interessierten und hoch motivierten Mitarbeiter
kennengelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte“,
liegt keine unzulässige verschlüsselte negative Bewertung.
RELEVANZ
Das Urteil setzt denjenigen Grenzen, die hinter den unter-
schiedlichsten Formulierungen in Arbeitszeugnissen eine „Geheim-
sprache“ vermuten. So war im Prozess die Auffassung vertreten
worden, dass in der Berufswelt die Formulierung „kennengelernt“,
überwiegend als negativ verstanden würde. Der Arbeitgeber bringe
damit verschlüsselt zum Ausdruck, dass gerade das Gegenteil der
jeweiligen Aussage zutreffend sei. Wie auch die Vorinstanzen hat
das BAG die Klage abgewiesen. Die kritisierte Formulierung „ken-
nengelernt“, erwecke aus Sicht des objektiven Empfängerhorizonts
nicht den Eindruck, der Arbeitgeber attestiere damit in Wahrheit
Desinteresse und fehlende Motivation.
Quelle
BAG, Urteil vom 15.11.2011, 9 AZR 386/10
Zum Thema ...
Aktuelles Heft, Seite 22
Zeugnis richtig auslegen
Quelle
BAG, Urteil vom 10.11.20111, 6 AZR 357/10
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Personalmagazin 12/2009, Seite 60
Rücktritt vom Aufhebungsvertrag
ZUSAMMENFASSUNG
Nach dem Pflegezeitgesetz besteht ein An-
spruch auf eine Freistellung wegen Pflege von maximal sechs Mo-
naten. Dies berechtigt nicht, für denselben Angehörigen, Pflegezeit
in mehreren Zeitabschnitten zu nehmen.
RELEVANZ
Die jetzt entschiedene Frage gehörte von Anfang an zu
den umstrittenen Bereichen des Pflegezeitgesetzes. Nach Auffas-
sung des Bundesarbeitsgerichts ist die Inanspruchnahme der Pfle-
gezeit ein einmaliges Gestaltungsrecht, das durch die Erklärung
gegenüber dem Arbeitgeber abschließend ausgeübt wird. Das hat
zur Folge, dass mit der erstmaligen Inanspruchnahme der Pflegezeit
dieses Recht erloschen sei, jedenfalls bezogen auf den konkreten
Angehörigen. An dieser Beurteilung ändere sich auch dann nichts,
wenn die genommene Pflegezeit die Höchstdauer von sechs Mona-
ten unterschreite.
Quelle
BAG, Urteil vom 15.11.2011, 9 AZR 348/10
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Personalmagazin 12/2011, Seite 70
ZUSAMMENFASSUNG
Ein Tarifvertrag über Sonderregelungen für
studentische Aushilfskräfte kann rechtswirksam deutlich abgesenkte
Arbeitsbedingungen gegenüber „normal Beschäftigten“ enthalten.
RELEVANZ
Das Urteil zieht einen vorläufigen Schlussstrich unter
eine seit Jahren geführte Diskussion im Bereich des Tarifvertrags für
den öffentlichen Dienst (TVöD). Im konkreten Fall ging es um einen
beschäftigten Studenten, der auf einem Großflughafen als Abruf-
kraft eingesetzt wurde. Die Bezahlung richtete sich nach tariflichen
Sonderregeln. Diese sind nach Auffassung des Bundesarbeitgerichts
wirksam. Ein interessanter tarifrechtlicher Nebenaspekt wurde in
diesem Urteil ebenfalls geklärt.
Der Kläger hatte sich auch auf
formelle Mängel beim Abschluss
des Haustarifvertrags zwischen
dem Unternehmen und der betei-
ligten Gewerkschaft berufen. Da-
zu urteilte das BAG, dass etwaige
Mängel bei der Willensbildung
innerhalb eines Verbands führen
nicht zur Unwirksamkeit des Ver-
einbarten.
Quelle
BAG, Urteil vom 16.11.2011, 4 AZR 856/09
Zum Thema ...
Personalmagazin 9/2010, Seite 68
Nicht selten heißt die Antwort: Das wird
die Rechtsprechung klären müssen. So
auch geschehen beim Pflegezeitgesetz,
zu dessen vorhersehbaren Lücken jetzt
zwei Jahre nach Verkündung das erste
Lücken in Paragrafen ...
BAG-Urteil verkündet wurde. Dass der
Gesetzgeber nicht dazulernt, zeigt das
neue Familienpflegezeitgesetz, bei dem
ebenfalls Hinweise auf Auslegungslü-
cken ungehört geblieben sind.
ZUSAMMENFASSUNG
Ein Arbeitnehmer kann von einer Aufhebungs-
vertreinbarung zurücktreten, wenn der Arbeitgeber nach Fristset-
zung die versprochene Abfindung nicht zahlt.
RELEVANZ
Das Urteil ist für Aufhebungsverträge im Zusammenhang
mit einem Betriebsübergang zu beachten. Tritt der Mitarbeiter erfolg-
reich zurück, kann er unter Umständen dem lange zurückliegenden
Betriebsübergang noch widersprechen. Im Fall war der Rücktritt
wegen der Insovenz des früheren Arbeitgebers jedoch unwirksam.
RECHT
Sonderregeln für Studenten.
Keine Pflegezeit auf Raten
Sondertarif für Studenten